Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2004-09-30
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-30
Wortprotokoll
Ich möchte das Votum von Herrn Kollege David unterstützen. Das Verkaufspersonal in Bahnhofsläden in suburbanen oder ländlichen Gebieten steht wie andere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch unter dem Schutz der Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen des Arbeitsgesetzes. Bei dauernder Sonntagsarbeit wird ein Zuschlag von 50 Prozent in den Lohn eingeschlossen; der Ersatzruhetag, wie wir ihn bei der vorübergehenden Sonntagsarbeit kennen, ist auch in diesem Fall gewährt.
So schreibt die Regierung unseres Kantons: "Die Regierung des Kantons St. Gallen betrachtet es als ordnungspolitisch verfehlt, Ausnahmen vom Sonntagsverbot gesetzlich an das Bestehen eines Gesamtarbeitsvertrages für die betreffenden Arbeitnehmer zu knüpfen, wie dies von einer Minderheit in der ständerätlichen Kommission gefordert wird. Die Sozialpartner sollen nicht gesetzlich zum Abschluss eines GAV gezwungen werden. Hingegen betrachtet die Regierung den Gesamtarbeitsvertrag als geeignetes Mittel, um fortschrittliche Arbeitsbedingungen gezielt und flexibel auch in Bereichen zu sichern, in denen keine staatlichen Regelungen mehr bestehen." Sie sehen also: Das Votum von Herrn David wird nicht nur von mir, sondern indirekt auch von der Regierung unseres Kantons unterstützt.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Ich denke, den Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist sicher Genüge getan, und es ist niemand da, der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das geforderte Recht nicht zugestehen wird.
Ich bitte Sie nochmals, der Mehrheit zuzustimmen.