Lexipedia

Lauri Hans · Ständerat · 2004-09-30

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-30

Wortprotokoll

Aus den schriftlichen Erwägungen der Kommission ersehe ich, dass sie in ihren Diskussionen einen Handlungsbedarf anerkannt hat. Sie betont, im ländlichen Raum solle die Lebens- und Entwicklungsmöglichkeit erhalten bleiben. Ich danke der Kommission für diese Feststellungen, und ich danke insbesondere auch Kollege Büttiker für seine Ergänzungen, die er heute Morgen mündlich angebracht hat. Ich glaube, sie sind für die bevorstehende Rechtsfortentwicklung im Raumplanungsgesetz von grosser Bedeutung. Ich erinnere hier an die Begründung meines Kantons zur Standesinitiative, die Sie bekommen haben: "Mit dem neuen Richtplan will der Kanton Bern seine Agglomerationen und Städte als Wirtschaftspole und als Standorte von Arbeitsplätzen fördern. Gleichzeitig erfordert diese Strategie aber Perspektiven und Entwicklungschancen für den ländlichen Raum. Deshalb sieht der kantonale Richtplan auch differenzierte Fördermassnahmen für die ländlichen Gebiete vor."

Was hier steht, ist eben ganz entscheidend. Nur die gemeinsame Entwicklung von Ballungsräumen und ländlichem Raum bringt die Kantone - und damit auch den Kanton Bern - wirtschaftlich weiter. In meinem Kanton gilt dies sogar in ausgeprägtem Mass, weil - Herr Kollege Büttiker hat es auch gesagt - der Kanton über einen sehr ausgeprägten ländlichen Raum mit einem starken Bevölkerungsanteil verfügt. Es darf nicht sein, dass hier das vorhandene Entwicklungspotenzial nicht optimal genutzt wird. Dies wäre aus einer allgemeinen wirtschaftlichen, dann aber auch aus einer gesellschaftspolitischen Sicht falsch. Die ländliche Bevölkerung braucht Perspektiven, und im Rahmen dieser Perspektiven soll sie selbstverständlich in angemessenem Umfang auf ihren, auf den schon bestehenden, landwirtschaftlich nicht mehr genutzten Wohnraum greifen können, wie dies die Standesinitiative unter anderem fordert. Der Kanton hat in der Anhörung vor der Kommission zu Recht hervorgehoben, es sei unsicher, ob unter dem geltenden Recht die nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Gebäude in der Landwirtschaftszone überhaupt noch erhalten werden können. Niemand hat aber ein Interesse, dass ehemalige landwirtschaftliche Wohnbauten sukzessive zerfallen.

Dies gesagt, habe ich andererseits für die Kommission Verständnis, wenn sie sagt, eine ganzheitliche Betrachtung der Raumplanung sei wichtig und die Forderung, die Umnutzung von nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Wohnräumen in die abschliessende Kompetenz der Kantone zu delegieren, gehe zu weit.