Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2004-10-04
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-04
Wortprotokoll
Unser Kommissionspräsident hat Ihnen die Ziele dieser Initiative aufgezeigt und dargelegt. Ich meine, dass sich zunächst die Frage stellt oder man zu fragen geneigt ist: Wer ist nicht für Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien, und wer anerkennt nicht, zumindest im Grundsatz, deren Bedeutung für die demokratische Meinungsbildung auf allen Stufen unserer Gemeinwesen, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt? Die entscheidende Frage ist aber, wie diese Zielsetzungen am besten erreicht werden können. Muss dafür die Politik, sprich der Staat, bemüht werden - und insbesondere: in welchem Masse? Oder etwas konkreter: Braucht es dazu eigens einen Verfassungsartikel?
Wenn wir im Sinne der Beschlussfassung des Nationalrates einen neuen Artikel 93a in die Bundesverfassung aufnähmen, einen eigentlichen Medienartikel, dann stellten sich zunächst, angesichts des bereits bestehenden Radio- und Fernsehartikels, Artikel 93, die entsprechenden Fragen nach diesen beiden Verfassungsartikeln. Aber vor allem wäre dann zu gegebener Zeit zu klären, welches denn in Umsetzung der allenfalls neu geschaffenen verfassungsrechtlichen Grundlage diejenigen Massnahmen wären, die einerseits überhaupt dazu geeignet sind oder wären, die von der Initiative angestrebten Ziele zu erreichen, und die andererseits auch dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit genügen würden. Es ist klar, dass damit die eigentlichen, wichtigen und entscheidenden Fragen über das Verhältnis von Medien und Staat anzusprechen und zu klären wären.
Nach meiner Überzeugung ist den Medien, insbesondere auch den Printmedien, am meisten gedient, wenn sie über gute Rahmenbedingungen verfügen. Herr Kollege Büttiker hat von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesprochen, aber ich möchte diese Rahmenbedingungen bewusst als über die wirtschaftlichen hinausgehend bezeichnen; es geht auch um die staatspolitischen Rahmenbedingungen. Ich meine, dass diese Rahmenbedingungen vorhanden sind. Wir haben die Meinungs- und Informationsfreiheit, Artikel 16 der Bundesverfassung; wir haben die Medienfreiheit, Artikel 17, und die Wirtschaftsfreiheit, Artikel 27, als Grundrechte. Wir haben Artikel 94, der Grundsätze der Wirtschaftsordnung enthält. Wir haben einen Radio- und Fernsehartikel, Artikel 93, der in Absatz 4 ausdrücklich gebietet, auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, Rücksicht zu nehmen. Und wir haben, last but not least, die indirekte Presseförderung, die wir nun mittels unserer Kommissionsmotion in modifizierter Form aufrechterhalten und auf eine neue Grundlage stellen möchten.
Die Medien haben eine wichtige und, ich meine, eine vornehme Aufgabe, nämlich über Ereignisse und Zustände in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu informieren und diese zu kommentieren, sie mithin in ihren grösseren Zusammenhängen aufzuzeigen, zu gewichten und zu werten. Dabei sind Kreativität und Intellekt gefragt, das, was ich, zusammen mit anderen Elementen, als Ausdruck der Wahrung der Selbstverantwortung der Medien bezeichnen möchte. Ich bin der Meinung, dass gerade im Bereich der Wahrung der Selbstverantwortung der Medien und auch der Presse noch einiges verbesserungsfähig wäre, damit diese positiven und guten Ziele, die an sich durch die Initiative angestrebt werden, auch erreicht werden können.
Gestützt auf diese Überlegungen beantrage auch ich Ihnen, auf den Entwurf nicht einzutreten, aber auf der anderen Seite die Motion anzunehmen. Ich glaube, die Abklärungen in unserer Kommission haben doch gezeigt, dass es sich gerade bei dieser indirekten Förderung um ein Instrumentarium handelt, das eben den Grundsätzen der Geeignetheit und Verhältnismässigkeit genügt, diesen nachkommt und sie beachtet. Auch haben wir gehört, dass die entsprechende verfassungsrechtliche Grundlage bereits besteht.