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Eymann Christoph · Nationalrat · 2000-06-14

Eymann Christoph · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2000-06-14

Wortprotokoll

Das Arbeitsverbot für Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist ja vom Bundesrat hauptsächlich deshalb erlassen worden, weil den Migrantinnen und Migranten kein Anreiz gegeben werden soll, aus wirtschaftlichen Gründen in die Schweiz zu kommen. Das ist eine beabsichtigte Signalwirkung.

Ich anerkenne diese Absicht, bin aber der Meinung, dass die Auswirkungen dieses Arbeitsverbotes negativ und in verschiedener Hinsicht schädlich sind:

1. Bei einem Teil der Bevölkerung wird Neid erweckt, wenn Leute aus anderen Ländern bei uns sind und nichts tun - sie dürfen ja nichts tun.

2. Wir kennen auch das Phänomen der Schwarzarbeit und der Schattenwirtschaft, das durch diese Situation gefördert wird.

Deshalb wollte ich einen Mittelweg vorschlagen, mit dem die Schwelle für Leute, die aus wirtschaftlichen Gründen einen Aufenthalt in der Schweiz anstreben, erhöht wird.

Die Kantonalparteien der Liberalen in allen Kantonen, in welchen wir an der Regierung beteiligt sind, sind derselben Meinung, wie ich Sie mit der Motion zum Ausdruck bringe. Jetzt habe ich mit Freude festgestellt, dass der Bundesrat gestern auf Vorschlag von Frau Bundesrätin Metzler vom Arbeitsverbot abgekommen ist und die Resultate auszuwerten gedenkt. Ich bin froh über diese Entwicklung und hätte einfach die Bitte, dass man bei der Auswertung der Erkenntnisse aus diesem Arbeitsverbot nicht nur zu begründen versucht, weshalb die in meinem Vorschlag oder in ähnlichen Vorschlägen vorgesehene Massnahme nicht durchführbar ist, sondern vielleicht abklärt, wie die Problemlösung kreativ angegangen werden könnte.

Ich freue mich darüber, dass meine Motion, die am 12. Januar dieses Jahres vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen worden ist, bald erfüllt sein wird. Sie ist gegenstandslos geworden, und eine Abstimmung über die Motion erübrigt sich deshalb aus meiner Sicht.

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