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preparatory:AB 46759

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-06

Wortprotokoll

Die Liste der Anforderungen an Institute und Laboratorien, welche Tierversuche durchführen, ist im heutigen Gesetz zu detailliert. Deshalb soll diese Liste ersetzt werden; der Bundesrat erhält einen entsprechenden Auftrag. Weil wir aber auch den Grundforderungen der Tierschutzkreise Rechnung tragen wollen, haben wir Absatz 4 mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit im Falle von unverhältnismässigen Schmerzen, Leiden oder Schäden eingeführt.