Fetz Anita · Ständerat · 2004-10-06
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-06
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen erklären, warum ich in diesem Gesetz den Tierschutzanwalt für eine wichtige Sache halte. Die heutige Situation ist ja so, dass wir jetzt im neuen, revidierten Tierschutzgesetz Strafnormen drin haben. Wir haben auch Normen drin, die Behörden oder Personen, die Tierquälereien sehen oder zur Kenntnis bekommen, dazu verpflichten, diese auch anzuzeigen. Das ist gut. Was weniger gut ist, ist der Vollzug, was also nachher mit diesen Anzeigen passiert. Das Problem ist, dass sich in vielen Fällen niemand um diese Verfahren kümmern kann, weil es eben keinen Anwalt gibt, der die Tiere vertritt. Die Behörden sind mit wichtigeren Sachen beschäftigt, was ich auch verstehe. Urteile, die Menschen betreffen, sind nun einmal wichtiger als Urteile in Bezug auf Tiere. Also brauchen wir eine Instanz, die sich darum kümmert, dass gequälte Tiere auch zu ihrem Recht kommen. [PAGE 615]
Ich möchte Ihnen kurz einen Fall schildern, der vor einem Jahr im Baselbiet passiert ist. Er hat die Bevölkerung in der Region total empört. Eine Tierversuchsfirma ist vor Jahren wegen Tierquälerei angeklagt worden; es ist auch nachgewiesen worden, dass Tierquälereien stattgefunden haben. Es ist übrigens eine sehr kleine Firma - das ist das Problem -, die grossen haben gute Regelungen. Auf jeden Fall ist das Verfahren so lange verschleppt worden, bis es verjährt war. Es hat sich niemand darum gekümmert, dass die vorhandenen Zeugen effektiv auch eingeladen und angehört wurden. Das heisst, am Schluss wurden die Leute, die klar tierquälerische Handlungen begangen haben, mangels Beweisen und weil das Verfahren verjährt war, freigesprochen. Das stört das Rechtsempfinden unserer Bevölkerung ganz massiv.
Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, ins Tierschutzgesetz, wenn wir es schon revidieren - und wir sind jetzt auf einem guten Weg -, den Tierschutzanwalt aufzunehmen.
Ich weiss, in der Kommission ist immer wieder gesagt worden, das sei eine kantonale Aufgabe. Zum Beispiel macht der Kanton Zürich seit zehn Jahren sehr gute Erfahrungen mit einem Tierschutzanwalt. Aber es gibt einfach immer noch sehr viele Kantone, die in diesem Bereich nicht vorwärts machen. Das heisst, es wäre sehr gut, wenn wir hier einen Hinweis geben würden. Wenn wir schon legiferieren, wenn der Bundesgesetzgeber schon sagt, die Tiere seien keine Sache, wenn er auch sagt, wir wollen keine Tierquälereien, dann ist die Konsequenz daraus, dass man auch jemanden haben muss, der das Tier in einem Verfahren unterstützt. Das scheint mir eine logische Konsequenz zu sein. Wer soll es denn sonst tun? Ein Tier kann sich nicht selber verteidigen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Ein Tierschutzanwalt ist nötig. Es gibt Tierquälereien, und zwar am wenigsten dort, wo professionell mit Tieren umgegangen wird, dagegen in vielen anderen Bereichen. Wir hatten z. B. einen Fall, wo Jugendliche eine Katze verbrannt haben - einfach so. Niemand hat sich nachher darum gekümmert. Das heisst, um dem Gesetz Nachachtung zu verschaffen, brauchen wir eine Instanz, die für die Rechte der Tiere sorgt. Die einfachste, wirkungsvollste Variante ist ein Tierschutzanwalt. Ein Verbandsklagerecht wäre die andere Version. Aber das wollen wir in diesem Bereich nicht, sondern wir wollen jemanden, der die Tiere in ihren Rechten unterstützt.