Deiss Joseph · Bundesrat · 2004-10-06
Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2004-10-06
Wortprotokoll
Mit diesem Antrag soll den Kantonen vorgeschrieben werden, die Institution eines Tieranwaltes oder eines Anwaltes für Tierschutz zu schaffen. Dieser sollte, wie gesagt wurde, in Strafverfahren wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes die Interessen der Tiere wahrnehmen.
Der Bundesrat hat eine solche Institution in diesem Gesetz nicht vorgesehen. Er ist der Meinung, dass wir hier in das kantonale Strafprozessrecht oder in die kantonale Strafprozesshoheit eingreifen würden. Ein Kanton, der Kanton Zürich, hat im Jahre 1991 bereits die Funktion eines solchen Tieranwaltes geschaffen. Andere Kantone sind ihm bisher nicht gefolgt, obschon in einigen Kantonen die Diskussion darüber aufgenommen worden ist oder gegenwärtig gewisse Vorbereitungen getroffen werden.
Wir würden mit diesem Artikel gegenüber den Kantonen und auch den Rechtsbehörden sicher das Misstrauen signalisieren, sie behandelten die Straffälle in diesem Bereich nicht sach- und pflichtgerecht. Es stimmt, dass es in diesem Bereich Fälle gegeben hat. Das ist auch in anderen Bereichen möglich. Es ist aber Aufgabe der Kantone, den Rechtsvollzug zu garantieren und dazu die notwendigen Institutionen einzusetzen.
Deshalb vertrete ich im Namen des Bundesrates die Meinung, dass dieser Artikel hier nicht notwendig ist und es den Kantonen überlassen werden soll, ob solche Funktionen geschaffen werden sollen.