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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-06-14

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-06-14

Wortprotokoll

Frau Hubmann fordert in ihrer Motion den Bundesrat auf, dem Parlament unverzüglich eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes vorzulegen. Sie schlägt vor, dass in der Schweiz geborene und aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer auf Gesuch hin das Schweizer Bürgerrecht erhalten sollen. Sodann sollen Ausländerinnen und Ausländer, welche ihre gesamte obligatorische Schulzeit in der Schweiz verbracht haben, auf Gesuch hin erleichtert eingebürgert werden können. Schliesslich verlangt die Motionärin die Herabsetzung der Wohnsitzfristen von zwölf auf sechs Jahre sowie eine Harmonisierung und generelle Reduktion der Einbürgerungsgebühren.

Die Arbeitsgruppe "Bürgerrecht", deren Schlussbericht Ende dieses Jahres vorliegen wird, befasst sich zurzeit unter anderem genau mit den in der Motion formulierten Anliegen. Sie beschäftigt sich insbesondere mit der Frage der erleichterten Einbürgerung von jungen, in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen Ausländerinnen und Ausländern sowie mit der Frage der Harmonisierung der Einbürgerungsgebühren. Im Zusammenhang mit der Frage des Beitrittes der Schweiz zur Europäischen Staatsangehörigkeitskonvention wird sich die Arbeitsgruppe auch mit dem Thema der Herabsetzung der Wohnsitzfristen beschäftigen. In ihrem Ende dieses Jahres vorliegenden Schlussbericht wird sie einen Vorschlag zur Verbesserung der heutigen Regelung machen. Die Arbeitsgruppe prüft auch, ob für diese Anliegen zwingend eine Verfassungsänderung erforderlich ist oder ob allenfalls Änderungen im Bürgerrechtsgesetz genügen.

Der Bundesrat hat insbesondere seit der Einbürgerungsabstimmung in Emmen wiederholt betont, dass willkürliche Einbürgerungsentscheide vermieden werden sollen und dass das Einbürgerungsverfahren harmonisiert, vereinfacht und beschleunigt werden soll.

Die Anliegen der Motion werden, wie bereits erwähnt, in der Arbeitsgruppe sorgfältig geprüft, weshalb der Bundesrat bereit ist, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Mit unserem Antrag beabsichtigen wir, den Ergebnissen der Arbeitsgruppe nicht vorzugreifen. Der Bundesrat wird nach Vorliegen des Schlussberichtes zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe Stellung nehmen. Der Bundesrat möchte aber nochmals betonen, dass die Grundrechte und Verfassungsgrundsätze auch von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern respektiert werden müssen. Sie tragen hier eine grosse Verantwortung. Ich bin, Frau Hubmann, an einer raschen Regelung dieser offenen Fragen interessiert, aber nicht im Rahmen dieser Motion.

Der Bundesrat will den Ergebnissen der Arbeitsgruppe, die jetzt an der Arbeit ist, nicht vorgreifen und beantragt Ihnen deshalb die Umwandlung der Motion in ein Postulat.