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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2004-10-07

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-07

Wortprotokoll

Die Diagnose für die heutige Hochschullandschaft ist sehr schnell zusammengefasst:

1. Wir haben eine absolut unzureichende Steuerung unseres Hochschulsystems.

2. Die Transparenz bei der Mittelzuteilung ist höchst mangelhaft.

3. Die Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen ist völlig unterentwickelt.

Dass man zu einer solchen Diagnose des Patienten Hochschullandschaft Schweiz kommt, dafür gibt es Ursachen. Sie liegen einmal im komplexen und völlig unübersichtlichen Geflecht des Hochschulsystems. So haben wir einmal sehr unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Ebenso ist die Kompetenzordnung zwischen dem Bund und den Kantonen je nach Hochschultyp sehr unterschiedlich. Unüberblickbar ist schlussendlich die Vielzahl von Gremien und Akteuren, die in diesem Kochtopf mitmischen. Es liegt auf der Hand, dass ein solches System weder effizient noch effektiv ist.

Für mich wird die Bildungsfreundlichkeit zu häufig alleine am Wachstum in Prozenten der Bildungsbeiträge gemessen. Jetzt haben wir uns aber auch auf den effizienten Mitteleinsatz zu konzentrieren. Ja, was verheerend ist: Nicht nur die Zukunftsträchtigkeit einer einzelnen Hochschule, sondern das ganze Hochschulsystem ist heute wieder infrage gestellt.

Dass Reformbedarf besteht, das wiederholt gerade unser Rat seit über fünf Jahren fast gebetsmühlenartig, und alle Voten sind fast immer deckungsgleich. Für einmal bedaure ich, dass beim Verfahren der parlamentarischen Initiative die Bundesratsmitglieder nicht im Ratssaal anwesend sind, um ein weiteres Mal unsere Botschaft zu hören. Wenn ich heute die parlamentarische Initiative Plattner unterstütze, so ist dies vorab eine politische Aussage. Damit wird die ganze Verbindlichkeit unseres Anliegens nochmals deutlich unterstrichen.

Eine zentrale Herausforderung ist aber vorerst eine andere, und das ist von allen hier bereits ausführlich erwähnt worden. Es gibt heute eine Grossbaustelle. Überall wird gearbeitet, auf einzelnen Baustellen etwas lustvoller als auf anderen. Das Vordringlichste ist jetzt, dass alle diese Verfahren, die auch auf sehr unterschiedlichen Schienen laufen, sofort koordiniert werden. Bei uns gilt eigentlich das Motto: Jeder macht, was er will; keiner macht, was er soll, aber alle machen mit. Diesen Eindruck habe ich heute.

Ich erlaube mir noch zwei Bemerkungen:

1. Zur Portfoliobereinigung: Hier darf ich Sie vor einem Zitat, das ich in einem Bericht gelesen habe, nicht verschonen: "Da der Kleinstaat nicht auf allen Gebieten an der Spitze sein kann, muss unsere Aufmerksamkeit sich darauf richten, durch massvollen und zielgerichteten Einsatz der vorhandenen Mittel ein Optimum an wissenschaftlichen Ergebnissen herbeizuführen. Aus der Sorge um den Stand unserer Forschung und um unser wissenschaftliches Ansehen ist der Ruf nach Koordination und Kooperation entstanden. Er beruht auf der Einsicht, dass die Pflege verschiedener aufwendiger Fachgebiete über das Leistungsvermögen der einzelnen Hochschule hinausgeht und dass manche Aufgaben interuniversitärer, wenn nicht gesamtschweizerischer Lösungen bedürfen. Im Grunde geht es darum, dass zwei oder mehrere Hochschulen bzw. deren Träger sowie allenfalls auch andere Forschungsträger bestrebt sind, ihre wissenschaftlichen Vorhaben durch Festlegung von Zuständigkeiten und Prioritäten, so genannte Schwerpunktbildung, aufeinander abzustimmen und Lehre und Forschung danach zu organisieren." Das könnte heute geschrieben sein; es steht aber in der Botschaft des Bundesrates zum ersten Hochschulförderungsgesetz des Bundes aus dem Jahre 1967. Somit ist die Analyse heute eigentlich genau die gleiche wie vor vierzig Jahren.

Mit der Portfoliobereinigung muss nun erstens dringend die Qualität von Forschung und Ausbildung gesteigert werden; dies fordert gerade heute der internationale Wettbewerb. Damit kann wieder die Exzellenz gefördert werden. Zweitens ist der Mitteleinsatz zu optimieren. Wir kommen um eine Angebotsbereinigung nicht herum - innerhalb der Universitätsbereiche, innerhalb der Fachhochschulen und auch zwischen den Universitäten, den ETH und den Fachhochschulen. Dieser Prozess ist nicht einfach, er kann durchaus schmerzhaft sein; aber an diesem Prozess führt kein Weg vorbei.

Ich sage nicht, dass nichts gelaufen ist - ich denke an die Westschweiz mit dem Arc Lémanique. Gefordert sind somit alle Ebenen. Es sind nicht nur die einzelnen Hochschulen gefordert, es sind nicht nur die einzelnen Hochschulträger gefordert, es sind die gesamtschweizerischen Konferenzen gefordert. Hier hoffe ich, dass diese endlich die Zeichen der Zeit erkannt haben. Schlussendlich ist auch der Bund gefordert. Wenn der Bund angesprochen ist, stellt sich die Frage nach dessen Kompetenzen.

2. Man möge mich korrigieren, aber in all den Diskussionen in diesem Rat der letzten fünf Jahre war eigentlich nicht bestritten, dass durch eine solche Reform im Hochschulbereich die Kompetenzen der Kantone mindestens angeritzt werden dürften. Für mich persönlich sind sie nicht nur anzuritzen, sondern sie werden voraussichtlich zum Teil beschnitten werden müssen. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage nach der entsprechenden verfassungsrechtlichen Grundlage. Zum Erlass von Vorschriften über die Qualitätssicherung oder über Standards wie Studienzeit usw. denke ich, dass das Universitätsförderungsgesetz und auch die entsprechenden interkantonalen Vereinbarungen eine genügende Rechtsgrundlage bilden. Wenn es aber z. B. um die Aufgabenteilung unter den Hochschulen, um eine stärkere Steuerung oder um eine strategische Planung geht, braucht es meines Erachtens eindeutig eine genügende Verfassungsgrundlage, die wir heute nicht haben. Mit anderen Worten: Wir brauchen eine neue Verfassungsgrundlage für die wichtigen Steuerungselemente; für mich braucht es eine stärkere Steuerung und noch eine stärkere Zentralisierung. Hierin unterscheidet sich meine Gewichtung ein wenig von derjenigen von Kollege Bieri. Es geht nicht nur um Kosmetik. Der entsprechende Vorschlag der nationalrätlichen WBK ist diesbezüglich ungenügend und entsprechend anzureichern.

Indem wir dieser parlamentarischen Initiative Folge geben, arbeiten wir genau in diese Richtung.