Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-10-07
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-10-07
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen eingangs für diese vertiefte Diskussion danken. Sie haben Elemente eingebracht, die vorher weder in den beiden Kommissionen noch im Nationalrat auf den Tisch gekommen sind. Sollte das Geschäft dann eben doch noch behandelt werden - ich gehe davon aus, dass das im Nationalrat in einer zweiten Runde der Fall sein muss -, dann wird man einzelne Elemente wieder aufnehmen müssen.
Einen Punkt hat Herr Lauri am Ende der Debatte angeführt, den ich vorweg behandeln möchte, weil er formal-materiellen Inhalt hat und sich auf den Gesetzestext bezieht. Ich danke ihm, dass er auf diesen wunden Punkt aufmerksam gemacht hat. Es hat nämlich in der Fassung, wie sie der Nationalrat beschlossen hat, nach unserer Auffassung einen Widerspruch, eine Unklarheit, die man ohnehin noch beseitigen muss, wenn man weiterlegiferieren möchte.
Artikel 18 Absatz 1 des Entwurfes zum Finanzhaushaltgesetz hat als Kriterium die Betragslimite von 250 Millionen Franken. Absatz 2 verknüpft den Betrag mit dem Erfordernis des Verpflichtungskredites. In dieser Verknüpfung liegt ein Widerspruch. Wenn der Betrag nämlich grösser als 250 Millionen Franken ist und ein Verpflichtungskredit vorliegt, würde gemäss Absatz 2 die Finanzdelegation beschliessen. Eines der beiden Kriterien wäre dann nämlich nicht erfüllt. Nach den Regeln der Aussagelogik - den Ausdruck "Logik" hat Herr Lauri auch verwendet - ist die Aussage falsch; ergo entscheidet nicht die Bundesversammlung. Als Alternative käme dann nur die Finanzdelegation infrage.
Nun sagt aber Absatz 1, dass die Finanzdelegation nur bis zum Betrag von 250 Millionen Franken entscheiden dürfe. Eine mögliche Lösung dieses offensichtlichen Widerspruchs würde darin bestehen, dass man auf das Kriterium des Verpflichtungskredites verzichtet. Dann muss man das aber neu in den Text einfügen. Dies ist aber auch nicht zielführend, weil das Parlament im Fall Swissair ja gerade diesen Umstand kritisiert hat! Dann würde man die Lösung so auch nicht finden. Wir haben die Angelegenheit mit dem Rechtsdienst der Bundeskanzlei noch einmal besprochen. Wir würden uns für eine allfällige nächste Runde gestatten, hier eine neue Version ins Spiel zu bringen, die Ihnen offenbar noch nicht vorgelegen hat.
Dieses gesagt habend, darf ich mich jetzt zum Thema selber noch kurz äussern. Wir haben in unserem Land keinen Rechnungshof. Ein solcher existiert in vielen europäischen Ländern. Es gibt in Europa etwa vier, fünf verschiedene Systeme der Überwachung des Staates in Sachen Finanzverhalten. Wir haben während über hundert Jahren in unserem Land ein eigenes System entwickelt, nämlich diese schlanke, diese mitschreitende, diese nachträgliche Finanzaufsicht, also eine Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Aufsichtsorganen und dem Bundesrat. Diese Zusammenarbeit hat sich nach Auffassung des Bundesrates bewährt.
Als besonderes Merkmal dieser Zusammenarbeit gilt das Element der Dringlichkeit, und dieses Element kennen andere Systeme, andere Länder, eben nicht. Da verweise ich auf den Beitrag zur Debatte von Herrn Stähelin, der mir hochinteressant schien. Wenn wir uns jetzt ganz am Ende überlegen, was eigentlich die Installierung eines solchen Systems der Dringlichkeit zwischen Regierung und Finanzdelegation bedeutet, dann stossen wir natürlich automatisch auf den Begriff der Krise, wie er das mit Recht gesagt hat. Da gibt es Definitionen, die ich nicht im Detail kenne, aber ich würde einfach sagen: Eine Krise ist ein Ereignis, das infolge seiner Existenzbedrohung oder seiner Dimension mit ordentlichen Ressourcen und den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht bewältigt werden kann.
Wenn ein solches Ereignis eintritt, das auch in der zeitlichen Dimension dringlich ist, dann gibt es nach meiner Auffassung Handlungsmaximen. Die stehen nirgends, aber sie [PAGE 646] ergeben sich aus der Staatsphilosophie. Die Handlungsmaximen müssten - in Beantwortung Ihrer berechtigten Fragen - dann lauten: In der Krise muss sich die Regierung möglichst nahe an die Verfassung halten; die grösstmögliche Verfassungsnähe ist in der Krise eine Maxime. Eine weitere Maxime ist wahrscheinlich dann das Handeln nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Eine weitere Maxime ist das Prinzip der Subsidiarität, so, wie wir es kennen. Ich glaube nicht, dass man in Krisensituationen frei ist, sondern man ist an die Philosophie und an die Fundamente des Staates gebunden, die von Herrn Stähelin meines Erachtens zu Recht genannt worden sind, die aber hier nicht diskutiert wurden. Aber ich denke, dass man sie in den bisherigen Fällen - einige wurden von Herrn Fünfschilling genannt - zur Anwendung brachte.
Es gab auch einfachere Fälle in grosser Dimension, die man ruhig auch noch erwähnen darf. So hat es das Parlament damals in den Neunzigerjahren bei der Einrichtung der Arbeitslosenversicherung irgendwo versäumt, die entsprechende Finanzierung sicherzustellen. Da hatte man ein Gesetz mit entsprechenden Ansprüchen, aber es war keine Finanzierung da. Dann hat die Finanzdelegation mit dem Bundesrat zusammen dafür gesorgt, dass man die Mittel bereitstellen konnte, um dieses Gesetz in Kraft zu setzen.
Oder ein anderes Beispiel, auch aus den Neunzigerjahren: Sie erinnern sich, dass unser Land plötzlich mit grossen Asylproblemen konfrontiert war, wo man relativ schnell handeln musste und wo es darum ging, Asylbewerbende unterzubringen und zu versorgen. Auch dafür standen keine Kredite zur Verfügung. Es ging um grössere Beträge, und das hat man in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesrat und der Finanzdelegation beschlossen.
Es sind wenige Einzelfälle - zum Teil betreffen sie das Gebiet der Sozialversicherungen -, wo man aus Gründen der Dringlichkeit oder aufgrund eines Krisenereignisses, das man kurzfristig nicht bewältigen konnte, gezwungen war, solche Mechanismen zum Tragen zu bringen.
Die Kompetenzaufteilung zwischen Bundesrat, Finanzdelegation und Bundesversammlung hat sich bewährt. Somit besteht nach Auffassung des Bundesrates eben kein Handlungsbedarf. Wir möchten im Gegenteil davor warnen, die Handlungsfähigkeit des Bundesrates in solchen Fällen einzuschränken. Natürlich ist es so, dass dem Bundesrat keine eigene Finanzkompetenz zusteht, das ist klar, das steht auch in der Verfassung. Auf der anderen Seite steht in der Verfassung aber auch, dass er - abgesehen von der Krisensituation - auch gewisse Handlungsverpflichtungen hat. Er ist als oberste leitende und vollziehende Behörde, wie das in der Verfassung stipuliert wird, eben auch gehalten, die staatliche Tätigkeit zu planen, zu koordinieren, zu vollziehen. Daraus leitet sich ab, dass er gelegentlich auch Finanzverpflichtungen in dringlichen Fällen eingehen muss, die nicht vorhersehbar waren. Dann gelten die Maximen, von denen wir vorher gesprochen haben.
Es ist zu sagen - das haben sowohl Herr Studer wie auch andere Redner gesagt -, dass man eben auch nicht einfach kurzfristig den ganzen Apparat in Bewegung setzen kann. Das Problem ist nicht die Reise nach Bern, wie Sie mit Recht sagen, sondern es sind die Vorbereitung durch die Kommissionen, die Botschaften, das Aufbereiten des Materials. Und vergessen Sie nicht, dass gemäss Verfassung beide Räte gleichberechtigt über jedes Sachgeschäft entscheiden und zwingend in solche Prozesse einbezogen werden müssen; das ist die Konsequenz des Zweikammersystems.
Abschliessend noch ein Hinweis; ich lasse alle anderen Argumente weg, weil sie sachgerecht präsentiert wurden. Ein Punkt, der noch keine Erwähnung fand, ist der Hinweis auf die Kreditüberschreitungen am Jahresende. Diese stellen aus haushaltrechtlicher Sicht vom Bundesrat mit dringlichem Vorschuss bewilligte Nachtragskredite dar. Wenn man jetzt dieser Lösung zustimmen würde, käme dafür nur noch und ausschliesslich die Finanzdelegation zum Zug. Okay, so weit, so gut. Aber jetzt frage ich die Finanzdelegation, ob sie dann am Silvester oder in den letzten Dezembertagen hier nach Bern käme und ob sie dann bereit wäre, im Hinblick auf den Jahreswechsel mit dem Bundesrat zusammen alle Ausgaben zu tätigen, die garantieren, dass wir auf Ende Jahr austreten und auf Ende Jahr eintreten, von der Rechnung in das neue Budget, ob es dann nicht in einzelnen Fällen zur Verzögerung von Aufgaben kommen würde.
Unser Fazit: Das System hat sich bewährt. Ich ersuche Sie, dem Bundesrat und der Finanzdelegation die entsprechende Handlungsfähigkeit so zu lassen, wie sie sich während Jahrzehnten in allen Fällen angelassen hat. Ich bin auf der anderen Seite gerne bereit, aus dieser sehr spannenden und interessanten Diskussion auch in Bezug auf die Handhabung - Stichwort: Krisen, Stichwort: Not, Stichwort: Dringlichkeit - die entsprechenden Anregungen mitzunehmen.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, auf dieses Geschäft nicht einzutreten.