Reimann Maximilian · Ständerat · 2004-10-07
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-07
Wortprotokoll
Auch ich habe diesen Bericht über die Aktivitäten der Schweiz als nun Vollmitglied der Vereinten Nationen mit Interesse zur Kenntnis genommen, und ich kann mich weitgehend der Beurteilung durch unseren Kommissionspräsidenten anschliessen - mit folgender Ergänzung: Ich danke Ihnen, Frau Bundesrätin, dass Sie uns die Vergleichszahlen betreffend unsere Kosten und Pflichtbeiträge vor und nach dem Uno-Beitritt ohne Verzug noch nachgeliefert haben. Entnehmen Sie aus diesem Dank, dass wir - zumindest aber ich als seinerzeitiger Urheber der ständerätlichen Empfehlung zur Kostenneutralität - stets volle Transparenz über unsere Uno-Ausgaben haben wollen. Ich bedanke mich auch bei unserem Kommissionspräsidenten, dass er seinerseits diesen aus meiner Sicht doch recht wunden Punkt aufgegriffen hat.
Es ist nämlich schon im ersten Ganzjahr unserer Vollmitgliedschaft deutlich mehr Geld ausgegeben worden, als uns seinerzeit in der Beitrittsbotschaft vom Dezember 2000 in Aussicht gestellt wurde. Ich möchte nun wegen dieser 7 Millionen Franken Mehraufwand nicht, wie man so sagt, päpstlicher sein als der Papst, aber als seinerzeitiger Befürworter des Uno-Beitrittes, der deswegen auch recht viel Kritik auf sich nehmen musste, möchte ich schon die Gewähr haben, dass die damaligen Kostenversprechen des Bundesrates heute und in Zukunft auch eingehalten werden. Deshalb hoffe ich nochmals auf unsere Empfehlung vom Jahr 2001, mit der wir einstimmig eine zumindest relative Kostenneutralität verlangt hatten.
Dann noch kurz zu einem anderen Aspekt, den der Präsident auch angeschnitten hat und zu dem Sie mir, Frau Bundesrätin, an unserer Sitzung der Aussenpolitischen Kommission vom 19. August 2004 noch nicht abschliessend Antwort geben konnten: Es ging mir damals unter dem Thema Schweizer Staatsangehörige in Uno-Diensten um die Person des Uno-Sonderberichterstatters für das Recht auf Nahrung, um unseren ehemaligen Nationalratskollegen [PAGE 641] Jean Ziegler. Herr Ziegler missbraucht gemäss der privaten Organisation United Nations Watch sein Amt, indem er krass das Prinzip der Unparteilichkeit verletzen soll, insbesondere mit Verbalattacken gegen Israel. Gerade die welsche Presse berichtete diesen Sommer ausführlich über diese Vorwürfe. Auch wenn United Nations Watch Israel und den USA näher steht als der palästinensischen Seite, veranlassten mich die Vorwürfe an die Adresse von Herrn Ziegler doch zur Frage an Sie, Frau Bundesrätin, ob Herr Ziegler seinerzeit mit Unterstützung des Bundesrates in dieses Amt berufen worden ist und ob er von der Schweiz mitfinanziert wird. Ihre damalige Antwort war, die Berufung von Herrn Ziegler sei zu einem Zeitpunkt erfolgt, als Sie noch nicht Mitglied des Bundesrates gewesen seien, und gemäss Ihrem damaligen Wissensstand beziehe Herr Ziegler keine Entschädigung seitens der Schweiz.
Ich bitte Sie, diese zögerliche Antwort vom 19. August 2004 heute zu bestätigen, wenn Sie es können. Denn ich hätte grösste Bedenken, wenn ein Schweizer Staatsangehöriger in offiziellen Uno-Diensten unserem Land auf der Weltbühne schaden und dafür erst noch vom Bund bezahlt würde. Ich denke in diesem Zusammenhang auch an Ihre von mir voll und ganz unterstützte nahöstliche Friedensmission im Rahmen der so genannten Genfer Initiative. Es wäre fatal, wenn sich ausgerechnet da ein anderer Genfer als Störenfried betätigen würde. So wird Jean Zieglers Engagement im Nahen Osten von Israel und den USA nun einmal empfunden. Ich habe mir erlaubt, Ihnen dieses Anliegen heute auch noch öffentlich kurz in Erinnerung zu rufen.
Noch eine letzte Frage, Frau Bundesrätin, aus aktuellem Anlass: Wie ist es nun mit der Unterstützung der Schweiz gegenüber Deutschland, das einen festen Sitz im Uno-Sicherheitsrat erhalten möchte? Da haben wir vom Bundesrat jüngst unterschiedliche Signale erhalten. Bundespräsident Deiss sicherte dem deutschen Bundeskanzler Schröder in Zürich kürzlich die volle Unterstützung durch die Schweiz zu. Sie hingegen haben diese Aussage relativiert: Ein solcher Entscheid sei im Bundesrat nicht gefällt worden. Was also gilt, Frau Bundesrätin? Nehmen Sie bitte die Gelegenheit wahr, uns heute klaren Wein einzuschenken.