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Föhn Peter · Nationalrat · 2000-06-15

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-15

Wortprotokoll

Mit dem Postulat Meier Hans wird der Bundesrat ersucht, die Tierschutzverordnung mit Bestimmungen über die Haltung und Behandlung von Schafen, Ziegen und Pferden zu ergänzen. Unter anderem sollen folgende Minimalanforderungen in die Tierschutzverordnung aufgenommen werden:

- Pferde, Schafe und Ziegen müssen sich regelmässig ausserhalb des Stalls frei bewegen können.

- Auslauf in einem Laufhof ist täglich während mindestens einer Stunde zu gewähren.

- Anbindehaltung von Schafen und Ziegen ist verboten.

- Pferde müssen zusammen mit Artgenossen gehalten werden.

- Pferde dürfen nicht angebunden gehalten werden.

Ich setze mich meist für eine artgerechte Tierhaltung ein, aber diese Minimalforderungen sind teilweise klar übertrieben. Sie sind insbesondere übertrieben, wenn es um Tiere von Klein- und Bergbauern geht, bei denen sie schlicht nicht durchführbar sind.

Damit drängen wir einmal mehr den einfachen Bewirtschafter in die Ecke. Ich denke hier vor allem an den Bewirtschafter in Steillagen, bei dem wir eigentlich froh sind, dass er diese Steilhänge noch bewirtschaftet. Ich frage einfach in die Runde: Weshalb fordert niemand ähnliche oder gar schärfere Massnahmen für die Haltung von Hunden und Katzen?

Wer die Situation kennt, weiss, dass die geforderten Massnahmen nicht umgesetzt werden können, da die dazu erforderlichen Infrastrukturen gar nicht vorhanden sind.

Ich bitte Sie, das Postulat nicht zu überweisen, damit wir uns wichtigeren Anliegen zuwenden können. Wenn unbedingt Massnahmen erforderlich sind, so steht eine Ergänzung im Tierschutzgesetz - nämlich aufgrund der Parlamentarischen Initiative Günter noch aus. Wenn Handlungsbedarf besteht, kann in diesem Rahmen gehandelt werden.

Ich kann Ihnen versichern, dass die allermeisten Halter der aufgeführten Tierarten für ihre Tiere das Beste zu geben versuchen und effektive Tierliebhaber sind. Deshalb bitte ich Sie, das Postulat nicht zu überweisen.