Bezzola Duri · Nationalrat · 2004-12-02
Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-02
Wortprotokoll
Vom 26. bis zum 30. Januar 2005 findet in Davos das Jahrestreffen des World Economic Forum (WEF) statt. Am 1. Juli 2004 ersuchte die Bündner Regierung den Bundesrat wie schon in früheren Jahren um Unterstützung für die sichere Durchführung dieses Anlasses. Der Bundesrat qualifiziert das WEF seit dem Jahre 2000 als ausserordentliches Ereignis. An dieser Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert. Der Bundesrat hat folglich am 15. September 2004 beschlossen, die zivilen Behörden mit höchstens 6500 Armeeangehörigen im Assistenzdienst zu unterstützen. Da mehr als 2000 Armeeangehörige eingesetzt werden, muss der Einsatz gemäss Artikel 70 des Militärgesetzes durch die Bundesversammlung genehmigt werden. Da für das WEF 2006 mit einer unveränderten Lage gerechnet werden kann, hat sich der Bundesrat entschlossen, den Einsatz der Armee im Assistenzdienst beim WEF gleich für zwei Jahre, also für das WEF 2005 und das WEF 2006, zu beantragen. Er kommt damit nicht zuletzt dem Postulat 04.3259 der SiK-SR vom 25. Mai 2004 nach. Die SiK-SR verlangte ein vereinfachtes Verfahren für politisch eher unumstrittene bzw. wiederkehrende Einsätze. Dieses Geschäft wird von beiden Räten in dieser Session behandelt. Die SiK-SR befasste sich damit an ihrer Sitzung vom 21./22. Oktober 2004 und genehmigte den Einsatz einstimmig.
Zu den Überlegungen unserer Kommission: Die Kommission hat diese Vorlage an ihrer Sitzung vom 1./2. November 2004 beraten. Sie hat mit 16 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen Eintreten beschlossen und damit gegen den Minderheitsantrag Hollenstein für Nichteintreten gestimmt. Assistenzdienste sind ein Auftrag der Armee. Der Einsatz beim WEF ist somit gesetzeskonform. Das WEF ist eine Veranstaltung von nationaler Bedeutung und keine Privatveranstaltung. Beim WEF-Jahrestreffen in Davos handelt es sich um eine wertvolle Plattform für die schweizerische Aussenpolitik. Es ist eine der wichtigsten wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Veranstaltungen in der Schweiz. Für den Bundesrat und auch für die Kommission war und ist dieser traditionelle Anlass eine hervorragende Gelegenheit, um multilaterale Beziehungen wahrzunehmen und zu pflegen. Auch deswegen ist das WEF für das internationale Ansehen der Schweiz von grosser Bedeutung.
In diesem Jahr waren am Jahresmeeting des WEF in Davos unser Bundespräsident, die Aussenministerin, der Finanzminister, der Verteidigungsminister und der Innenminister vertreten. Am Rande des WEF 2004 hat Bundespräsident Deiss die Handelsminister der wichtigsten Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) bei einem Ministertreffen in Davos empfangen. Aufgrund dieses in Davos durchgeführten Ministertreffens, das sicherheitsmässig in das Grunddispositiv für das WEF in Davos eingebunden werden musste, wird die Haltung des Bundes, wonach das WEF keine Veranstaltung von privatem Charakter sei, erheblich relativiert.
Zur volkswirtschaftlichen Bedeutung des WEF: Sowohl für die Landschaft Davos, für den Kanton Graubünden wie auch für das Tourismusland Schweiz ist das WEF insbesondere aus volkswirtschaftlicher und touristischer Sicht von [PAGE 1856] ausserordentlich grosser Bedeutung. Die wirtschaftlichen Effekte des Jahresmeetings sind nicht nur auf Davos konzentriert. Man rechnet mit einem Totalumsatz von ungefähr 42 Millionen Franken. Etwa 50 Prozent dieser Umsätze fallen ausserhalb von Davos, in anderen Teilen Graubündens und vor allem in anderen Teilen der Schweiz, an. Ausserhalb von Davos betreffen diese Umsätze vor allem die Verkehrsbranche, speziell die Luftverkehrsbranche.
Da für das WEF 2006 mit einer unveränderten Lage gerechnet werden kann, stellt der Bundesrat erstmals einen Antrag für einen Einsatz in zwei Jahren. Unter anderem ist dies eine Reaktion auf das Postulat der SiK-SR, welche für die Genehmigung von Assistenzdiensteinsätzen teilweise vereinfachte Verfahren gefordert hat. Das Parlament hat aber die Möglichkeit, die Ausgestaltung des Einsatzes am WEF 2006 noch anzupassen. Ein diesbezüglicher Bericht des VBS geht spätestens im vierten Quartal 2005 direkt an die Sicherheitspolitischen Kommissionen. Die Einsatzverantwortung bleibt klar auf der zivilen Seite. Der Kanton Graubünden hat den Lead, die Führung seitens des VBS obliegt dem Chef der Armee. Die Verantwortung für die militärischen Operationen liegt beim Stab der Ter Region 3.
Zum Minderheitsantrag Hollenstein auf Nichteintreten: Die Kommission hat diesen Minderheitsantrag mit 16 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Zur Hauptargumentation der Minderheit: Sie will grundsätzlich keine Übernahme ziviler Aufgaben durch die Armee. Für die Sicherheit des Anlasses ist jedoch die Kantonspolizei Graubünden zuständig. In Form eines Assistenzdienstes der Armee unterstützt der Bund mit personellen und materiellen Mitteln die Kantonspolizei Graubünden. Die Koordination und Kooperation haben sich im Laufe der Jahre standardisiert, die guten Erfahrungen haben zu dieser tauglichen und guten Lösung geführt. Der Personenschutz wird durch die zivilen Behörden geleistet. Die Armee schaltet sich hier nur ein, wenn ein Begehren der zivilen Behörden vorliegen sollte.
Zur finanziellen Abgeltung des Bundes zugunsten des WEF 2004 bis 2006: Die Mehrausgaben des VBS im Vergleich zu normalen WK-Kosten belaufen sich auf 2,5 Millionen Franken. Diese gehen zulasten der ordentlichen VBS-Kredite. Der Bruttowert der Armee-Einsätze wird mit 19,5 Millionen Franken angegeben. Das heisst, diese Kosten würden entstehen, wenn die gleichen Leistungen anderweitig erbracht würden. Die Bündner Regierung hat die Kosten des Einsatzes der zivilen Kräfte in den letzten Jahren beträchtlich senken können. Der Vergleich der Kosten für das gesamte Sicherheitsdispositiv zeigt das deutlich: Im Jahre 2001 waren es 11 Millionen Franken, 2002 hat das WEF nicht in Davos stattgefunden, 2003 waren es 13,2 Millionen, 2004 waren es 8,9 Millionen Franken. Das Budget 2005 lautet auf 8 Millionen, und diese 8 Millionen setzen sich wie folgt zusammen: Der Bund finanziert 3 Millionen Franken, der Kanton Graubünden 2 Millionen, die Gemeinde Davos 1 Million und der Veranstalter des WEF 2 Millionen Franken. Die finanzielle Abgeltung durch den Bund wurde für die Periode 2004 bis 2006 neu geregelt, nämlich 3 Millionen jährlich und für die ganze Periode 2004 bis 2006 im Maximum zusätzlich 2 Millionen Franken. Davon ist bereits 1 Million für das WEF 2004 ausgegeben worden. Somit steht für das WEF 2005 und das WEF 2006 nur noch 1 Million Franken zur Verfügung. Unsere Kommission hat diese Regelung bekräftigt. Die SiK-SR unterstützt die Vorlage des Bundesrates einstimmig. Die Beratung im Ständerat findet am 6. Dezember 2004 statt.
Im Namen einer klaren Mehrheit Ihrer Kommission bitte ich Sie, auf das Geschäft einzutreten und der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Nun ist in der Zwischenzeit noch ein Rückweisungsantrag Zisyadis eingetroffen. Ich möchte ganz kurz zu diesem Rückweisungsantrag Stellung nehmen. Kollege Zisyadis will das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen, mit dem Auftrag, das WEF in ein sicheres Land zu verlegen. Der Kommission lag dieser Rückweisungsantrag nicht vor.
Dazu aber Folgendes: Jahrestreffen finden dort statt, wo das WEF durchgeführt wird. Wir müssen beurteilen, ob der Einsatz der Armee zur Unterstützung des WEF gesetzeskonform ist. Die Beurteilung des Bundesrates und der Kommission ist, dass es sich beim WEF um ein ausserordentliches Ereignis von nationaler Bedeutung handelt. Die Voraussetzung für diesen Einsatz ist somit gegeben. Assistenzeinsätze gehören zu den Aufgaben der Armee. Der Einsatz der Armee zugunsten des WEF ist gesetzeskonform.
Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag Zisyadis abzulehnen.