Loepfe Arthur · Nationalrat · 2004-12-06
Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-06
Wortprotokoll
Die Motion 04.3617 betrifft die Kosten des Dienstes für besondere Aufgaben im Generalsekretariat des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Dieser Dienst befasst sich mit der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Er stellt dann Rechnung an die Behörde, die die Aufträge für die Überwachung erteilt; das ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Der Dienst befindet sich aber im UVEK.
Dieser Dienst für besondere Aufgaben funktioniert nicht kostendeckend; das ist der Stein des Anstosses. Man kann nicht alle Kosten zulasten des Justiz- und Polizeidepartementes weiterverrechnen. Die Mehrheit der Kommission glaubt, dass das Budget des UVEK durch diesen Dienst zusätzlich belastet werde. Aus Gründen der Gewaltentrennung wurde der Dienst aber bisher nicht beim Justiz- und Polizeidepartement angesiedelt. Der Auftrag an den Bundesrat lautet: Der Bundesrat soll die von den Bestellern nicht vollständig abgegoltenen Kosten bezüglich Deckungsgrad, Transparenz und Departementszuordnung überprüfen und entsprechende Anpassungen im Budget 2006 vornehmen.
Die Mehrheit der Finanzkommission empfiehlt Ihnen, diese Motion zu unterstützen.
Bei der Motion 04.3616 geht es um die Normen und Standards der Bundesverwaltung. Die Kommission für öffentliche Bauten hat zusammen mit der Verwaltung Standards für Gebäude, Logistik und Einrichtungen inklusive Informatik definiert. Damit soll verhindert werden, dass man Luxuslösungen realisiert. Der Auftrag an den Bundesrat gemäss dieser Motion lautet: Der Bundesrat wird beauftragt, die Normen und Standards der allgemeinen Bundesverwaltung in den Bereichen Bauten, Raumbewirtschaftung, Logistik und Informationstechnologie in allen Departementen durchzusetzen.
Die Mehrheit der Finanzkommission empfiehlt Ihnen, diese Motion anzunehmen.
Die Motion 04.3615 betrifft die Aufgabenverzichtplanung. Die Aufgabenverzichtplanung ist ein Element der umfassenden Strategie zur Sanierung der Bundesfinanzen. Das Ziel der Aufgabenverzichtplanung ist die Straffung der Verwaltung. Diese soll schlanker und kostengünstiger werden und dabei möglichst leistungsfähig bleiben.
Der Bundesrat hat den Departementen eine lineare Sparvorgabe von 5 Prozent der Personal-, Sach- und Investitionsausgaben bis 2008 erteilt. Das heisst aber nicht, dass überall linear gekürzt werden muss. Die Personalkosten müssen um mindestens 3 Prozent gesenkt werden.
Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Auffassung, dass es sich bei diesem Vorschlag des Bundesrates nicht um eine wirkliche Aufgabenverzichtplanung handelt, sondern lediglich eine Effizienzförderung der Bundesverwaltung angestrebt wird. Der Auftrag an den Bundesrat lautet: Die Finanzkommission will eine wirkungsvolle Aufgabenverzichtplanung im Sinne einer Verwaltungsreform. Damit soll möglichst bald ein mindestens ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden.
Die Mehrheit der Finanzkommission empfiehlt Ihnen, auch diese Motion anzunehmen.