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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2004-12-07

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-07

Wortprotokoll

Zuerst einmal muss ich meine "grosse Freude" darüber ausdrücken, dass ich jetzt als "alte Fasnacht" etwas vortragen darf, was in der Kommission als Nichteintretensantrag zum ganzen Kapitel Waffenrecht gewertet wurde. Es ist natürlich ein Unsinn, einen Nichteintretensantrag an den Schluss zu nehmen.

Ich muss allerdings auch festhalten, dass sich die Begründung für diesen Antrag heute eigentlich vollumfänglich gewandelt hat. Bis gestern war ich der Auffassung, dass wir eine völlige Umorientierung des Waffengesetzes vornehmen. Wir hatten bis jetzt ein reines Missbrauchsgesetz. Der oder die in Recht und Ehren Stehende war also frei, eine Waffe zu besitzen, und das Gesetz hat nur den Missbrauch ins Visier genommen: Es wollte Missbräuchen vorbeugen, Missbräuche ahnden und Missbräuche bestrafen. Indem wir die EU-Waffenrichtlinie als bindend übernehmen - was wir mit Schengen tun -, übernehmen wir ein Kontroll- oder ein Verbotsgesetz, bei welchem der Besitz einer Waffe ein vom Staat eingeräumtes Privileg ist. Das ist etwas völlig anderes. Ich war immer der Auffassung, das müsse in einem Entscheid, zu dem man ohne Rücksicht auf irgendeinen internationalen Vertrag Stellung nehmen kann, separat entschieden werden können. Dann hätte der Souverän, dann hätten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wirklich die Freiheit, zu einem bestimmten Sachverhalt, zu einer bestimmten fundamentalen Änderung im Waffenrecht, Ja oder Nein zu sagen. So war es bis gestern.

Seit heute ist es etwas anders. Heute Morgen habe ich die Ausführungen von Frau Bundesrätin Calmy-Rey gehört, und der Bundespräsident hat mich persönlich dazu ermahnt, verantwortungsvoll zu sein und Bundesräten zu glauben. Danach heisst es nun, es ändere sich ja gar nichts. Wir müssen auch feststellen - gerade mit Blick auf die Diskussion, die wir jetzt über den Erwerbsschein geführt haben -, dass da vonseiten des Bundesrates zwei gegensätzliche Standpunkte vorliegen. Es ist für den Verantwortungsbewussten nun wirklich schwierig zu sagen, welchem Standpunkt er glauben soll - denn beide sind Standpunkte von Bundesräten.

Aber wenn das, was Frau Bundesrätin Calmy-Rey hier gesagt hat, stimmen würde, dann müssten wir überhaupt keine Änderung am Waffenrecht vornehmen, dann könnten wir mit dem bisherigen Gesetz - da für Schützen, Jäger und Sammler nichts Neues kommt; das hat sie heute Morgen gesagt - ohne eine Änderung weiterfahren. Jetzt weiss ich, dass es eine markante Änderung bringt, d. h., das weiss an sich jeder, der irgendwann einmal die EU-Waffenrichtlinie gelesen hat. Nun steht man einfach vor der Frage: Wem glaubt man jetzt?

Wenn ich Herrn Bundesrat Blocher glaube, dann muss ich meinen Antrag zurückziehen, dann weiss ich: Es muss eine Anpassung geben. Wenn ich Frau Bundesrätin Calmy-Rey glauben sollte, dann müsste ich sagen, dieser Antrag sei die einzig richtige Lösung: Wenn alles bleibt, wie es ist, dann müssen wir kein Gesetz ändern. Nun gut, Sie wissen, wo ich stehe: Ich ziehe meinen Antrag zurück.