Schwander Pirmin · Nationalrat · 2004-12-07
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-07
Wortprotokoll
Im Namen der SVP-Fraktion beantrage ich, den Bundesbeschluss über die Genehmigung der bilateralen Abkommen über die Betrugsbekämpfung abzulehnen.
Das Dossier Betrugsbekämpfung trägt einen irreführenden Titel. Warum? Es macht den Anschein, die Schweiz würde Betrug nicht bekämpfen. In Tat und Wahrheit geht es aber um Amts- und Rechtshilfe beim Betrugstatbestand. Es geht um Rechtshilfe bei den indirekten Steuern. Gegenüber heute bringt das Betrugsbekämpfungsdossier keine wesentliche Praxisänderung. Weder bei den indirekten Steuern noch bei der Definition der Geldwäscherei haben wir etwas anderes als den heutigen Standard. So soll die Rechtshilfe gegenüber der EU nur dort gewährt werden, wo sie in der Schweiz auch zugestanden wird. Warum denn noch das Betrugsbekämpfungsdossier? Es ist schlichtweg überflüssig. Schon heute wird unter der Voraussetzung der doppelten Strafbarkeit Rechtshilfe gewährt und das Bankgeheimnis aufgehoben. Das Abweichen vom reinen Prinzip der doppelten Strafbarkeit ist nicht notwendig. Es ist nur notwendig für diejenigen Personen, welche das Bankkundengeheimnis nicht nur für die indirekten, sondern in einem zweiten Schritt auch für die direkten Steuern abschaffen wollen.
Das grosse Problem des Betrugsbekämpfungsdossiers ist, dass die Schweizer Behörden künftig unter Anwesenheit eines Vertreters des rechtshilfesuchenden Staates bei Zolldelikten, Mehrwertsteuerdelikten, Geldwäscherei usw. Einblick und Auskunft geben müssen, und das geht zu weit. Wie wollen Sie verhindern, dass die eingesehenen Daten nicht auch für die direkten Steuern verwendet werden? Es ist schlichtweg eine Illusion, zu glauben, dass sich in der Praxis die ausländischen Fahnder mit den Ergebnissen bei den indirekten Steuern begnügen würden. Auch beim Dossier Schengen/Dublin ist das Bankkundengeheimnis nicht zementiert. Mit der Übernahme des Schengen-Besitzstandes verpflichtet sich die Schweiz zur Rechtshilfe im Fall von Steuerbetrug. Bei Steuerhinterziehung ist die Rechtshilfe zwar nicht zu gewähren; es werden jedoch durch Rekurskommissionen und Verwaltungsgerichte Nachsteuern und Strafsteuern ausgesprochen. Wir laufen also Gefahr, dass die EU-Behörden die Rekurskommissions- und Verwaltungsgerichtsentscheide als Strafgerichtsentscheide titulieren und interpretieren werden; das wäre nichts als logisch. Dann müssen wir Rechtshilfe gewähren, und dies ohne doppelte Strafbarkeit gemäss heutigem Schengen-Regime.
Die Schweiz kann zudem nicht mitentscheiden, wie der Schengen-Acquis für EU-Staaten weiterentwickelt wird. Die EU gewährt der Schweiz eine Konsultationsklausel und eine Frist von zwei Jahren bis zur Übernahme. Konsultieren heisst nach EU-Verständnis nicht, dass wir eine Massnahme verweigern dürfen; nach zwei Jahren gilt das, was die EU beschlossen hat, auch für die Schweiz. Hier kann die Schweiz gleich entscheiden, der EU beizutreten. Die Praxis in der EU ist doch so: Verweigert die Schweiz später einen Beschluss als Mitglied des Gemischten Ausschusses, werden Druck und Drohung unerträglich.
Dies gilt auch für die Ausnahmeregelung in Sachen Bankkundengeheimnis nach Schengen. Innerhalb eines Monats muss festgestellt werden, ob ein Rechtsakt mit unseren Gesetzen konform ist oder nicht. Kann innerhalb dieses Monats das Volk entscheiden? Nein! Kann innerhalb dieses Monats das Parlament entscheiden? Nein! Wird wenigstens das Volk gefragt, ob es innerhalb dieses Monats mitentscheiden will oder nicht? Nein! Wer schon weltoffen sein will, muss sich mal fragen, wieso über die Auswirkungen auf unsere Souveränität, auf unsere direkte Demokratie, nicht diskutiert werden soll und darf.
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, das Betrugsbekämpfungsdossier abzulehnen, weil die Bedingungen schon erfüllt sind und die heutige Praxis sehr weit reicht und weil es für das Bankkundengeheimnis nichts bringt. Das Bankkundengeheimnis würde abgeschafft. Auch zusammen mit Schengen wird das Bankkundengeheimnis nicht geschützt; wir haben lediglich einen massiven Souveränitätsverlust. Unsere direkte Demokratie ist das grösste Friedensprojekt; tragen wir Sorge dazu!