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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-12-07

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-12-07

Wortprotokoll

Sie haben gesehen, dass der Bundesrat Ihnen keinen Absatz 1ter vorgeschlagen hat. Dieser ist dann aus dem Ständerat gekommen, allerdings nicht aus der Kommission, sondern als Einzelantrag. Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt eine neue Fassung vor. Ich sage Ihnen von vornherein: Wenn Sie schon einen solchen Absatz 1ter einführen, dann bitte ich Sie, dem Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen.

Die Diskussion von vorhin hat gezeigt, dass eine gewisse Konfusion in Bezug auf die künftigen Aufgaben der Polizei und des Grenzwachtkorps besteht. Ich möchte Ihnen hier sagen, wie weit wir mit den Vorbereitungsarbeiten sind. Ich möchte Ihnen auch sagen, was noch offen bzw. noch nicht gelöst ist.

Es ist klar: Schengen/Dublin ist nie geschaffen worden, um eine höhere Sicherheit zu bekommen. Das war nie der Sinn von Schengen/Dublin, sondern der Hintergrund ist die Reisefreiheit, die Möglichkeit, die Grenzen ohne Kontrolle zu überschreiten; das ist der Sinn von Schengen/Dublin, dass man eben besser reisen und verkehren kann. Das hat Fragen zur Sicherheit aufgeworfen. Die wesentliche Frage für uns heisst - und wir arbeiten seit einem Jahr mit den Kantonen daran -: Wie kann man in einem Land die Sicherheit gewährleisten, wenn man an der Grenze keine verdachtsunabhängigen Kontrollen durchführen darf? Das ist die Gretchenfrage, und diese muss beantwortet werden. Oder auf einfache Art ausgedrückt: Wie können die 100 000 Personen, die bis heute an der Grenze zurückgewiesen wurden, oder die 34 000 Personen, die an der Grenze der Polizei überstellt worden sind, auch in Zukunft überwiesen oder abgefangen oder der Polizei überstellt werden?

Wir haben während eines ganzen Jahres mit den Kantonen und dem Grenzwachtkorps Diskussionen geführt. Das Grenzwachtkorps bekommt zwei neue grundsätzliche Aufgaben. Ich rede jetzt nur von der Personenkontrolle und nicht von der Warenkontrolle, also nicht vom Zolldienst, sondern von den eigentlichen Grenzwächtern. In Zeiten ausserordentlicher Gefahr haben wir auch mit Schengen/Dublin das Recht, die Grenzposten wieder zu besetzen, eine verdachtsunabhängige Kontrolle durchzuführen oder die Grenze sogar zu schliessen. Das sehen Sie: Die Schengen-Staaten machen relativ oft eine solche Grenzkontrolle. Bei Fussballspielen, bei Prinzenhochzeiten, bei Attentaten, bei Überfällen haben diese Staaten zu solchen Massnahmen gegriffen. Also müssen wir ein Grenzwachtkorps haben, das beieinander bleibt und für solche Aufgaben eingesetzt werden kann.

In der normalen Zeit - das ist der Normalzustand - sind die Kantone verpflichtet, im Hinterraum hinter der Grenze neu eine Kontrolle durchzuführen, die sie bisher nicht brauchten, weil wir den Grenzschutz hatten. Dazu wird das Grenzwachtkorps eingesetzt. Aber das Grenzwachtkorps wird - immer sofern es nicht für Zollaufgaben gebraucht wird - den Kantonen operativ unterstellt. Das war der Grund, warum wir etwa ein Jahr gebraucht haben, weil es geheissen hat, wir machten eine Kombilösung, wobei beide Partner zuständig gewesen wären. Aber das hiesse natürlich, dass niemand zuständig ist.

Aber am 27. Oktober dieses Jahres haben sich der Bundesrat und alle 26 Kantone entscheiden können, dass es so durchgeführt wird. Aber die Grenzwächter werden nicht irgendwie "wild" eingesetzt, und ihr Korps wird nicht aufgelöst, sondern sie müssen ja allenfalls wieder abgezogen werden können. Das ist der Grund, weshalb die Kantone solche Verträge ausarbeiten müssen.

Das Grenzwachtkorps wird aber nicht nur im Grenzraum eingesetzt. Es gibt Dinge, für welche es in der ganzen Schweiz eingesetzt werden kann; ich erinnere Sie an die Zugskontrollen. Von Basel nach Chiasso müssen die Grenzwächter eingesetzt werden können; darum ist es falsch, wenn der Ständerat bei den Sicherheitsaufgaben die Formulierung "im Grenzraum" einführt. Das hat Ihre Kommission wieder gestrichen; das ist eine Verbesserung.

Sie haben zudem den unklaren Begriff "Koordination" durch "Zusammenarbeit" ersetzt. Die Unterstellung ist auch eine Form der Zusammenarbeit; das muss ich hier zuhanden des Amtlichen Bulletins sagen. Ich möchte nicht, dass man wieder daraus herausliest, es gebe keine Unterstellung des Grenzwachtkorps in operativen Einsätzen mit den Kantonen. Unter diesen Voraussetzungen können wir auch dieser Formulierung zustimmen. Es ist gut, wenn Sie - im Gegensatz zum Ständerat - zuerst die Polizei der Kantone erwähnen, denn diese Zusammenarbeit ist natürlich viel wichtiger als die Zusammenarbeit des Grenzwachtkorps mit Polizeien des Bundes. Sie sehen also: Der Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit hat Vorteile.

Jetzt kommen wir zu folgender Problematik: Die Minderheit Müller Geri möchte den Satz "Die kantonale Polizeihoheit bleibt dabei gewahrt" streichen. Wenn Sie schon einen Absatz 1ter einführen müssen, Herr Müller, dann müssen Sie diesen Satz unbedingt drin haben, oder Sie lassen das Ganze weg. Das Problematischste für den Bundesrat ist in diesem Absatz der Satz: "Das Grenzwachtkorps behält mindestens den Bestand vom 31. Dezember 2003." Wir sind da zwar nicht dagegen, aber wir sind dagegen, dass man das in ein Gesetz schreibt, das womöglich noch dem Referendum untersteht. Vielleicht müssen wir diesen Bestand später einmal senken und dafür mehr Polizisten haben, oder wir brauchen vielleicht mehr Grenzwächter; das schliesst es allerdings nicht aus.

Darum bekämpfen wir diesen Antrag nicht, müssen Ihnen aber sagen: Es ist eine gewisse Problematik dabei, im Gesetz Bestände zu zementieren. Aber Sie möchten jetzt diese Sicherheit haben, Sie möchten sie gesetzlich verankert haben, also lassen wir es vom Bundesrat her laufen. Problematisch ist es, weil es die Flexibilität behindern könnte, und darum legen wir keinen besonderen Wert darauf; Sie werden das verstehen. [PAGE 1944]

In Bezug auf die Detailaufgaben wurde gefragt: Was tun das Grenzwachtkorps und die Polizeien der Kantone in Zukunft? Dazu muss ich Ihnen sagen, dass wir nicht so weit sind. Wir haben am 27. Oktober dieses Jahres die Grundsatzfrage gelöst. Zur Kontrolle hinter der Grenze: Ich bitte Sie, nicht zu sagen, es ändere sich nichts, sonst wird nämlich im Hintergrund nichts gemacht, und dann werden wir ein Sicherheitsproblem bekommen. Meine Hauptangst ist, dass man sagt: Ja, das läuft alles weiter. Die Kantone haben eine höhere Kontroll- und Sicherheitsfunktion im Hinterraum. Darum finden Sie ja in der Botschaft ein ganzes Kapitel über die Schleierfahndung. Aber wie das aufgeteilt wird - was das Grenzwachtkorps macht, was die Kantone machen, wie die Verträge lauten, wie das abläuft -, wurde noch nicht festgelegt. Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass das nachher von allen Kantonen eingehalten werden muss, sonst haben wir nachher Einfallschneisen, und dann haben wir ein Sicherheitsproblem.

Aber wir werden das tun, und wir haben ja auch noch Zeit. Dieser Vertrag kann nicht vor 2007 in Kraft treten, weil das Schengener Informationssystem (SIS) vorher gar nicht bereit ist - also nicht vor 2007 oder 2008. Aber die wichtige Aufgabe der Kantone in den nächsten zwei Jahren ist es, die Frage zu lösen, wie sie die Personenkontrollen im Innern unter Einbezug des Grenzwachtkorps neu organisieren.

In diesem Sinne: Wenn Sie Artikel 1 Absatz 1ter beibehalten wollen, dann unterstützen Sie den Antrag der Mehrheit der Kommission. Aus der Sicht des Bundesrates ist dieser Absatz nicht nötig. Aber wenn Sie ihn aufnehmen wollen, dann nehmen Sie die Fassung der Mehrheit und nicht diejenige des Ständerates. Der Antrag der Minderheit Müller Geri, den Rest des Absatzes zu streichen, ist auch keine Katastrophe.