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Fehr Mario · Nationalrat · 2004-12-07

Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-07

Wortprotokoll

Ich glaube, wir sind uns im Grundsatz einig, dass eine Informationspflicht besteht, wo immer diese möglich und realistisch ist. Es geht hier nur um den Begriff "unverhältnismässig". Der Bundesrat und auch die Mehrheit der Kommission wollen dort eine Ausnahme von dieser Mitteilungspflicht vorsehen, wo sie unverhältnismässig ist. Unseres Erachtens liegt das innerhalb der Vorgaben der EZU-Datenschutzrichtlinien, und es gibt tatsächlich Fälle, die man sich vorstellen kann, zum Beispiel wenn jemand, der ins Ausland verreist ist, unauffindbar ist. Nach der Meinung der Kommission darf jedoch der Begriff "unverhältnismässig" keinesfalls extensiv ausgelegt werden. Wir meinen, es könne nur dort in diesem Sinne geschehen, wo es tatsächlich unverhältnismässig wäre, und man muss das sehr eng auslegen.

In diesem Sinne einer engen Auslegung bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Müller Geri abzulehnen.