Müller Philipp · Nationalrat · 2004-12-08
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-08
Wortprotokoll
Ich sehe schon, ich werde hier als Datenbank missbraucht. Kollege Stamm, wir hatten natürlich auch vor dem Freizügigkeitsabkommen Kurzaufenthalterkontingente; es waren 24 000. Wir hatten auch Saisonnierkontingente, es waren 88 000. Diese fallen jetzt weg, es gibt keine Saisonniers mehr. Die Zahl der Kurzaufenthaltsbewilligungen im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU-15 beträgt 115 300.
Man muss wirklich sagen - das ist der wunde Punkt am Ganzen -, dass wir hier darauf schauen müssen, dass bei [PAGE 1990] dieser sehr hohen Zahl von Kurzaufenthaltsbewilligungen, die aber nicht ausgeschöpft worden ist, kein Missbrauch passiert. Die Kurzaufenthaltsbewilligungen gemäss Freizügigkeitsabkommen haben es in sich, dass man eben Missbrauch betreiben kann. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Freisinnigen solche Umgehungen bestimmt nicht unterstützen werden. Es geht darum, darauf zu achten, dass bei diesen Kurzaufenthaltsbewilligungen, die aneinander gereiht werden können - nach 30 Monaten hat man einen Anspruch auf Umwandlung in eine Jahresaufenthaltsbewilligung - und die den Höchstzahlen nicht belastet werden, kein Missbrauch geschehen kann. Ich möchte das deutlich sagen, auch zuhanden des Protokolls. Hier darf kein Missbrauch geschehen. Wenn wir das strikt durchziehen, dann werden wir das wohl unter Kontrolle haben.
Bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen der zehn neuen Mitgliedstaaten, über die wir ja hier heute befinden, ist es so, dass wir bei 9000 anfangen, dann steigt die Zahl wie bei den Jahresaufenthaltern leicht an bis auf 22 600, und am Ende der Übergangsfrist haben wir 24 000 Kurzaufenthaltsbewilligungen pro Jahr. Auch hier ist im Bereich der Kurzaufenthalte in der Summe nicht mit mehr Menschen zu rechnen, wenn man bedenkt, dass es vorher 24 000 Kurzaufenthalter und 88 000 Saisonniers waren. Aber es bedingt eine absolut konsequente Kontrolle, damit es im Sinne des Arbeitsrechtes keine Missbräuche gibt.