Lexipedia

Müller Philipp · Nationalrat · 2004-12-08

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-08

Wortprotokoll

Auf die Gefahr hin, hier drin meinen Ruf als Zahlenmensch zu zementieren, erlaube ich mir, einige Hinweise und Anmerkungen zu den migrationspolitischen Auswirkungen des freien Personenverkehrs - sowohl mit den 15 bisherigen (EU-15) als auch mit den 10 neuen EU-Staaten (EU-10) - zu machen. Da stellt sich zuerst einmal die Frage, was vorher war, also vor dem 1. Juni 2002, als das Freizügigkeitsabkommen mit der EU-15 in Kraft getreten ist. Damals hatten wir Jahreskontingente, und die lagen hoch, die waren nicht tief. Die Kontingente umfassten bis zu 22 000 Personen pro Jahr. Im zweitletzten Jahr vor Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens waren es 22 000, im letzten Jahr waren es immer noch 19 000.

Die nächste Frage ist, was wir jetzt nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens haben. Mit der EU-15 haben wir 15 300, also wesentlich weniger, als wir damals insgesamt hatten. Wir haben die Kontingente für Jahresaufenthalter aus Drittstaaten massiv - auf mittlerweile 4000 - heruntergefahren. Das heisst, man kann heute sagen, mit der EU-15 und mit den Drittstaatskontingenten ist die Kontingentspolitik in der Summe gleich geblieben.

Was passiert jetzt mit der EU-10, von der wir heute sprechen, was ist mit der Ausdehnung bezüglich Kontingente? Dabei ist zu erwähnen, dass wir in der Übergangszeit bis Oktober 2005 für die EU-10 ein Kontingent von zusätzlichen 700 Personen - eine sehr geringe Zahl - zugestanden haben. Im Weiteren haben wir für die Übergangszeit bis 2011 jährlich leicht steigende Zahlen, angefangen bei 900 bis letztlich 3000. Man kann also zusammenfassend sagen, dass wir bis 2011, also bis zum Ablauf der Übergangsbestimmung, mit unserer Kontingentspolitik in der Summe gleich bleiben können - sei es im Vergleich mit früher, sei es im Vergleich mit der EU-15, sei es neu mit der EU-10. Das heisst zusammenfassend: Migrationspolitisch - also in Bezug auf Menschen, die in die Schweiz einwandern - ist von keiner Erhöhung auszugehen. Die Kontingente, die wir vorher hatten, lagen teilweise sogar höher. Das ist klar. Wir können aber unsere Kontingentspolitik, die bis 2011 mit Zahlen und Nummern feststeht, noch drei Jahre weiterführen. Wir haben nämlich bis im Mai 2014 - von heute an gerechnet also während beinahe zehn Jahren, das ist wirtschaftlich betrachtet ein riesiger Zeitraum, wenn Sie an die Entwicklung in China denken, die rasend schnell vorangeht - die Möglichkeit, im Anschluss an die Kontingente die Ventilklausel zu beanspruchen.

Nationalstaatlich eigenständig kann die Schweiz die Ventilklausel beanspruchen. Ich nehme an, Sie wissen, was die Ventilklausel ist, Sie müssen ja darüber befinden, aber ich erkläre es trotzdem, weil ich eben annehme, dass einige es nicht wissen. (Teilweise Heiterkeit) Es geht hier um Folgendes: Wenn der Durchschnitt der Einwanderung pro Jahr unter dem neuen Regime den Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre um 10 Prozent übersteigt, können wir nationalstaatlich neue Kontingente erlassen, das heisst Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre plus 5 Prozent. Ich weiss, das ist fast nicht zu verstehen und sehr kompliziert, in der Anwendung ist es aber einfach, es ist also kein Problem.

Wenn das alles vorbei ist, wenn wir also jetzt schon zehn Jahre vorausrechnen, also bis 2014, dann greift die allgemeine Schutzklausel. Diese ist einfacher zu erklären, sie besagt simpel und einfach Folgendes: Wenn schwerwiegende Störungen sozialpolitischer, ökonomischer und gesellschaftspolitischer Art eintreten, können wir die allgemeine Schutzklausel beanspruchen. Das heisst, wir müssen den Gemischten Ausschuss der EU und der Schweiz mit diesem Problem konfrontieren und dann versuchen, eine Lösung zu bringen.

Ich möchte zusammenfassend einfach sagen: Migrationspolitisch - ich beschränke mich auf diesen Themenkreis - ist mit dieser Kontingentspolitik, mit diesen sehr langen Übergangsfristen, keine Masseneinwanderung zu erwarten.