Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2004-12-09
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-09
Wortprotokoll
Im Artikel über die Schweigepflicht wird in Absatz 4 verankert, dass gesetzlich geschützte Berufsgeheimnisse und das Bankgeheimnis zu wahren seien. Mit einer Minderheit der Kommission beantrage ich Ihnen, diese Bestimmung zu streichen, und das aus formalen und materiellen Gründen.
Zum formalen Grund: Die selbstständige Bedeutung dieses Absatzes ist unklar; das hat auch die Behandlung in der Kommission gezeigt. Die Berufsgeheimnisse sind bereits gesetzlich geschützt, also müssen wir das hier nicht mehr explizit verankern. Was nun das Bankgeheimnis anbetrifft, hätte ich gerne von Bundesrat Merz heute eine Legaldefinition dieser Bestimmung gehört, denn es hat sich in der Kommissionsberatung gezeigt, dass der Begriff alles andere als klar ist.
Entweder sind die Berufsgeheimnisse geschützt - das ist der Fall, z. B. im StGB -, dann brauchen wir dies hier nicht zusätzlich explizit zu verankern, oder die Bestimmung hat eine andere Funktion.
Damit komme ich zum Materiellen: Sollte Absatz 4 nur eine deklaratorische Bedeutung haben, wie es Bundesrat Merz in der Kommission gesagt hat, so gilt es festzuhalten, dass die Minderheit gegen solche deklaratorischen Bestimmungen ist. Die Schweiz muss wettbewerbsfähig sein, der Finanzplatz muss wettbewerbsfähig sein - das aber nicht gleichsam mit einer Einladung zur Steuerhinterziehung, zur Gesetzesumgehung, sondern mit kompetitiven Dienstleistungen. Das wird auch das sein, was uns den richtigen Weg des Finanzplatzes in die Zukunft weist. Wenn wir einen guten Finanzplatz wollen, dann müssen wir seine Wettbewerbsfähigkeit stärken, und wir sollten nicht Privilegien in die Zukunft retten wollen, die wir auf Dauer nicht halten können.
Deswegen: Entweder machen wir ein Gesetz mit klaren Bestimmungen - dann bitte ich Sie, hier festzuhalten, was Sie damit genau schützen wollen und was die eigenständige Bedeutung von Absatz 4 wäre -, oder wenn das nicht möglich ist, streichen wir Absatz 4 und machen damit auch klar, dass wir hier ein Gesetz machen und nicht einen Werbespot für das Bankgeheimnis.
Ich bitte Sie: Folgen Sie unserem Streichungsantrag, machen Sie damit ein Gesetz mit klaren Bestimmungen auf einer sauberen Grundlage und nicht indirekte Werbung für den Bankenplatz Schweiz.