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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2004-12-09

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-09

Wortprotokoll

Der Begriff "Zahlstellensteuer" ist relativ breit gefasst. Letztlich wird jeder, der einem Nutzniesser Zinsen ausbezahlt, eine Zahlstelle, und das sind eben nicht nur Banken; es gibt auch andere, die mit diesen Kapitalströmen in Kontakt kommen. Deshalb scheint es mir wichtig, dass wir hier klarstellen, dass das Bankgeheimnis und eben auch die anderen Berufsgeheimnisse auch in diesen Steuerangelegenheiten, wo es sich nicht um eine schweizerische Steuer, sondern um eine EU-Steuer handelt, zu wahren sind; das muss hier ganz klar definiert werden.

Ich beantrage Ihnen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

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