Lexipedia

Steiner Rudolf · Nationalrat · 1999-12-16

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-16

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion begrüsst die Vorlage in der vorliegenden, von der Kommission modifizierten Fassung. Denn wir müssen feststellen, dass dieser Weg trotz der mittlerweile eingetretenen Verbesserungen bei der bestehenden Pensionskasse des Bundes auch mit Blick auf die bereits realisierten und noch bevorstehenden Umstrukturierungen - bei der Swisscom, der Post, den Rüstungsbetrieben usw. - der richtige ist; dass es richtig ist, die Pensionskasse aus der Bundesverwaltung auszugliedern und in eine öffentlich-rechtliche Anstalt zu überführen.

Die FDP-Fraktion ist auch mit den von den Kommissionssprechern hervorgehobenen Grundsätzen einverstanden, die da sind:

1. Ausfinanzierung der neuen Kasse innert acht Jahren;

2. Subsidiarität der Bestimmungen des BVG mit Ausnahme der zwingenden Bestimmungen des BVG;

3. Bildung einer Kassenkommission, die nur schrittweise an ihre Aufgaben herangeführt wird; dies aus dem Grund, dass ja vorerst eine Umfinanzierung der Kasse stattfinden muss, nämlich eine Anlage der Kassenmittel am Markt; dann muss die Ausfinanzierung durchgeführt werden, und es sind Reserven zu bilden. Sobald die Bundesgarantien, die bisher bestanden haben, nicht mehr nötig sind, kann die Kassenkommission in die volle Autonomie und Verantwortlichkeit entlassen werden.

4. Es scheint uns auch richtig, dass die bestehenden Statuten der Pensionskasse abgelöst werden, und zwar ohne eine Verschlechterung der Leistungen und ohne eine Änderung bei der Finanzierung.

Nicht begeistert ist die freisinnig-demokratische Fraktion von der teilweisen Beibehaltung des Leistungsprimates. Die Nachteile hat Herr Weyeneth bereits aufgezeichnet. Einen weiteren Nachteil hat Frau Bühlmann gezeigt, nämlich dass das Risiko von Veränderungen in der Demographie [PAGE 2558] vorwiegend bei der Kasse liegt und nicht bei den Berechtigten. Das hat nichts mit Solidarität zu tun, meine ich, Frau Bühlmann. Es hat nichts mit Solidarität zu tun, wenn das Risiko bei der Kasse liegt und Geld dann allenfalls vom Arbeitgeber und nur in beschränktem Rahmen von den solidarischen Arbeitnehmern nachgeschossen werden muss. So soll es gerade nicht sein. Solidarität ist durchaus auch beim Beitragsprimat gegeben, da jeder in die gemeinsame Kasse einzahlt und die Kasse das Risiko aufgrund der geleisteten Prämien nach Beitragsprimat trägt - wie und wann, wie viel auch immer bezahlt werden muss.

Die freisinnig-demokratische Fraktion ist nicht mit Begeisterung, aber trotzdem bereit, auf die Vorlage einzutreten. Dies aus zwei Gründen:

1. Wir haben ein recht beschränktes Verständnis für die politische Entscheidung, die in der Frage Leistungsprimat oder Beitragsprimat mit beinhaltet ist, wonach es offenbar aus der Sicht des Bundesrates auch personalpolitisch richtig ist und leichter erscheint, die neue Kasse so umzusetzen.

2. Wir verlassen uns auch auf die Ausführungen der Experten in der Kommission und können deshalb - ich betone und unterstreiche das - der vorläufigen Beibehaltung des Leistungsprimates zustimmen.

Wir bitten Sie aber mit Nachdruck und eindringlich, das Postulat der Finanzkommission zu überweisen, wonach der Bundesrat nach Ablauf von sechs Jahren einen Bericht darüber zu erstatten hat, ob das Leistungsprimat beizubehalten ist oder ob - ganz nach Meinung der FDP-Fraktion - vollständig auf das Beitragsprimat umzusteigen ist.

Warum das Beitragsprimat? Die Nachteile des Leistungsprimates hat Herr Weyeneth schon aufgezeigt. Kommt dazu, dass die meisten Kantone das Beitragsprimat kennen, und zwar ohne irgendwelche Nachteile, ohne Vorbehalte bezüglich Solidarität der Versicherten.

Auch in der Privatwirtschaft herrscht das Beitragsprimat ganz klar vor, und dies aus guten Gründen. Sowohl bei den Kantonen wie im privaten Bereich ist und bleibt das Beitragsprimat transparenter. Das ist eine Tatsache. Das Beitragsprimat ist berechenbarer, eben nicht mit diesem Risiko für die Kasse, und daher auch stabiler als das Leistungsprimat. Es ist auch festzustellen, entgegen den Unkenrufen, die etwa zu hören sind: Das Beitragsprimat führt zu keiner Verschlechterung für die Arbeitnehmer respektive zu keiner Verbesserung für die Arbeitgeber, sondern es gibt nur die Sicherheit, wer wann wie viel bezahlen muss, und Fehlbeträge treten rechtzeitig an den Tag.

Ich empfehle Ihnen also Eintreten auf diese Vorlage, verbunden mit der nochmaligen eindringlichen Bitte, das Postulat der Finanzkommission zu überweisen.

Im Übrigen wird die FDP-Fraktion den Anträgen der Mehrheit der Kommission folgen, mit einer Ausnahme - wir werden nicht mehr darauf zurückkommen -: Bei Artikel 5 Absatz 3 wird die freisinnig-demokratische Fraktion den Minderheitsantrag Beck unterstützen.