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AB 47913

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-09

Wortprotokoll

Artikel 330b verlangt nun wirklich nichts, was man nicht verlangen darf, sondern ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Das gilt sowohl für Absatz 1 wie auch für Absatz 2.

Was wird denn da gefordert? Man muss irgendwie schriftlich festhalten, bei wem man arbeitet, wann man die Arbeit beginnt, was man dort tut, wie viel man verdient und wie lange man arbeitet. Das ist auch schon alles. Es wird kein Arbeitsvertrag verlangt. Das kann auf ganz einfache Weise gemacht werden. Insbesondere wird kein spezielles Dokument oder gar Formular verlangt. Auch der Gewerbeverband ist übrigens einverstanden damit und beurteilt die Auswirkungen auf die KMU in der Schweiz als "fast keine bis wenig".

Es ist so, dass diese Schriftlichkeit Rechtssicherheit für beide Seiten bringt, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Es sind nur die wesentlichsten Punkte aufzuschreiben. Herr Rime, es wird auch niemand daran gehindert, schnell jemanden einzustellen, wenn er diese Angaben spätestens einen Monat später zu Papier bringen muss. Es kann wirklich nicht sein, dass man damit argumentiert, es würde verhindert, dass man schnell jemanden anstellen kann.

Ein weiterer Punkt ist wichtig: Wir werden Kurzarbeiter und -arbeiterinnen haben, die bis zu vier Monate bei uns arbeiten. Da gibt es keine Kontingente. Die sind hier auch betroffen. Da ist es auch für die Kontrolle wichtig, dass mindestens diese Grundbedingungen der Anstellung festgehalten werden. Wenn der Lohn ändert, dann gibt das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer doch bekannt. Wenn die Arbeitszeit ändert, so soll das doch der Arbeitnehmerin mitgeteilt werden. Die Kommission hat sich in diesem Punkt übrigens dem Ständerat angeschlossen und verlangt nur die Angabe der Wochenarbeitszeit. Das ist unbürokratisch und macht keinen neuen Arbeitsvertrag erforderlich.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, den Antrag der Minderheit Schlüer abzulehnen, und mit 16 zu 9 Stimmen, auch den Eventualantrag der Minderheit Rime abzulehnen.

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