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Bruderer Pascale · Nationalrat · 2004-12-14

Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-14

Wortprotokoll

Nachdem der Ständerat gestern mit 19 zu 19 Stimmen und anschliessendem Stichentscheid des Präsidenten Festhalten an der ständerätlichen Version beschlossen hat, ist jetzt in der dritten und letzten Runde der Differenzbereinigung doch noch ganz knapp eine Differenz übrig geblieben. Die Differenz betrifft Artikel 5, die Zulassung und die Frage, ob das einjährige Praktikum vor Studienbeginn absolviert werden muss oder ob es ausnahmsweise auch danach absolviert werden kann.

Heute Morgen hat sich die WBK nochmals getroffen und nach einem möglichen Kompromiss gesucht. Wir sind aber mit grosser Mehrheit zum Schluss gekommen, dass wir mit der nationalrätlichen und bundesrätlichen Version auf dem richtigen Weg sind und deshalb an unserem Beschluss festhalten möchten.

Ich nenne Ihnen nochmals - Sie kennen sie zwar inzwischen sicher zur Genüge - die wichtigsten Gründe. Zum Ersten sind es inhaltliche, materielle Gründe, auf die ich nicht weiter eingehen möchte; sie wurden hier zur Genüge wiederholt. Ich möchte Ihnen aber sagen, dass auch mit der Variante, die wir Ihnen vorschlagen und die unser Rat letzte Woche ohne Diskussion einstimmig gutgeheissen hat, Flexibilitäten möglich sind. Die Flexibilität ist gewährleistet, indem in einzelnen Fällen "sur dossier" immer eine spezifische Regelung für Einzelfälle gefunden werden kann.

Ein zweiter Grund betrifft die Frage der Delegation der Verantwortung. Das Departement sähe sich bei einer Kompromisslösung einer unklaren Regelung gegenüber. Das ist für keine der Seiten eine gute Lösung.

Ein dritter Grund ist in Bezug auf die Existenz von Ausbildungsverbünden zu nennen. Diese neu geschaffenen Verbünde bieten eine ideale Basis für die theoretische und die berufspraktische Ausbildung. Sie bieten erstens berufstheoretische Ausbildungen, zweitens berufspraktische Ausbildungen im Lehrbetrieb und drittens auch solche im Gewerbe und in der Industrie an. Ein gutes Beispiel dafür, welches das Bundesamt auch kennt, ist im Kanton Waadt zu finden. Aber auch in anderen Kantonen gibt es solche Ausbildungsverbünde.

Nach der Diskussion dieser Bestimmung ist die WBK einmal mehr der klaren Meinung, dass wir hier an unserem Beschluss festhalten müssen. Es wird also zu einer Einigungskonferenz kommen; ein Minderheitsantrag liegt nicht vor.