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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-12-15

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-12-15

Wortprotokoll

Das heutige Vereinsrecht sieht vor, dass jedes Mitglied mit seinem persönlichen Vermögen haftet, wenn die Statuten nichts anderes versehen. Aber wenn Sie die Leute fragen würden, ob sie sich dieser Haftungsfolgen bewusst sind, würden sicher 90 Prozent negativ antworten.

Es ist vorzuziehen, ins Gesetz zu schreiben, was die Leute vermuten: Wenn die Statuten nichts anderes vorsehen, haftet lediglich das Vereinsvermögen für die Vereinsschulden.

Darum stimmen wir dieser Änderung des Zivilgesetzbuches zu. Das entspricht den tatsächlichen rechtlichen Verhältnissen, auch im Vereinsrecht.

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