Vollmer Peter · Nationalrat · 1999-12-16
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-16
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage und wendet sich ganz entschieden gegen den Rückweisungsantrag der Minderheit Weyeneth.
Wenn wir für Eintreten sind, heisst das nicht, dass wir mit allem zufrieden sind, was uns mit diesem Gesetz präsentiert wird; wir werden in der Detailberatung auch noch verschiedene Anträge stellen. Wir meinen, es gehe eigentlich nicht an, dass wir dieses Gesetz, das einen strukturellen Wandel bringt - in der Organisation der Kasse, in ihrer Stellung -, mit einem Leistungsabbau in verschiedenen Bereichen verknüpfen.
Wir unterstützen aber ganz grundsätzlich die Umgestaltung der Pensionskasse des Bundes in der jetzt vorgesehenen Form. Wir wissen alle, dass die PKB in den letzten Jahren viele Schlagzeilen gemacht hat, vor allem viele negative Schlagzeilen. Die Führung dieser Kasse ist zeitweise aus dem Ruder gelaufen, und das Personal hatte wirklich sehr viele Gründe, mit dem, was dort geboten wurde, unzufrieden zu sein. Es war nämlich davon betroffen.
Personal und Versicherte waren nicht zuletzt auch dann betroffen, als es um die Information bezüglich ihrer Rechte und Ansprüche ging. Dort hat die Pensionskasse mit ihrer bisherigen Struktur und mit ihrer alten Führung teilweise sehr schlecht gearbeitet, um es einmal ganz hart zu formulieren. Es war eine teilweise unfähige Truppe, die dieser Kasse vorgestanden hat.
Der Schaden für die Versicherten war glücklicherweise sehr begrenzt; ich würde einmal sagen, nicht zuletzt deshalb, weil wir gottlob dieses Leistungsprimat hatten. Man darf sich nicht ausdenken, was passiert wäre, wenn es notwendig gewesen wäre, für sämtliche Versicherten nach dem Beitragsprimat die Renten zu berechnen. Ich glaube, der Schlamassel wäre total gewesen. Dank dem Leistungsprimat hatten wenigstens die Versicherten einigermassen Gewähr, dass sie ihre Ansprüche noch einlösen konnten.
Der neue Anlauf ist absolut vielversprechend; wir unterstützen ihn deshalb auch. Es stand zwar ein riesiger Expertenaufwand dahinter, und es hat uns ein bisschen stutzig gemacht, dass diese Vorlage, die mit grossem Expertenaufwand erarbeitet wurde, im Laufe der Kommissionsberatungen ständig wieder nachgebessert werden musste.
Ich würde auch hier sagen, Herr Bundesrat Villiger, dass der Bundesrat und die Verwaltung für die Vorlage, die sie hier zumindest als Botschaft dem Parlament zugestellt haben, keinen grossen Preis verdienen. Man hat unterdessen die Mängel hoffentlich mehr oder weniger vollständig behoben. [PAGE 2560] Wir stehen jetzt auch hinter diesem Resultat, und wir unterstützen deshalb auch diese Vorlage.
Ich möchte aber trotzdem noch zwei grundsätzliche Bemerkungen machen, bevor ich auf den Antrag der Minderheit Weyeneth eingehe:
Wenn wir über die Probleme der EVK, der alten Pensionskasse, sprechen, muss ganz deutlich gesagt werden, dass es nicht um Probleme wegen der Deckungslücke geht, die jetzt im Zusammenhang mit dem Beitragsprimat wieder zitiert wird. Wir kennen die Ursachen dieser Deckungslücke: Im Grunde genommen konnte die Staatsrechnung geschönt werden, weil der Bund seine Verpflichtungen gegenüber dieser Kasse nicht erfüllte. Man hat die Pensionskasse auch auf Kosten der Versicherten missbraucht, um dem Bund billiges, günstiges Geld zuzuschieben; auch beim Leistungsprimat hätte man vielleicht darüber hinaus noch andere Leistungen erbringen können.
Das wird mit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich sein. Wir sind froh, dass das neu geregelt wird. Es ist nicht akzeptabel, dass man sich beim Bund mit Geldern der Versicherten schadlos gehalten hat. Wir sind froh, dass der Bundesrat heute selber anerkennt, dass diese Deckungslücke eine Schuld des Bundes, des Arbeitgebers, ist; er hat seine Leistungen nicht erbracht.
Es ist aber ganz wichtig - das sage ich auch im Hinblick auf die Detailberatung -, hier festzuhalten, dass die Gelder, die in der Pensionskasse verwaltet werden, nicht einfach Gelder des Arbeitgebers, des Bundes, sind, sondern dass es auch die Gelder der Versicherten sind. Es kann deshalb nicht angehen, dass der Bundesrat in den nächsten Jahren quasi ein Alleinherrscherprinzip einführen will, wenn es um die wichtigste Festlegung bei den Ausführungsbestimmungen geht. Hier haben die Versicherten ihren Beitrag auch finanziell geleistet. Sie müssen gleichberechtigt mitbestimmen können, wie es mit dieser Kasse weitergeht.
Das Gesetz ist ja ein Rahmengesetz; wir werden sehr viele Ausführungsbestimmungen nicht mehr in einer zweiten Runde im Rat zu besprechen haben. Deshalb ist es wichtig, dass jetzt auch im Zusammenhang mit diesem Gesetz die richtigen Vorgaben gemacht werden.
Lassen Sie mich aber jetzt noch einige Bemerkungen zum Votum von Herrn Weyeneth und zum Rückweisungsantrag der Minderheit machen. Danach ist der Entwurf zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine Vorlage, die auf dem Beitragsprimat basiert, zu präsentieren.
Herr Weyeneth, Sie waren auch in der Kommission. Wir haben weiss Gott sehr seriöse Untersuchungen gemacht, wir haben Hearings mit völlig unabhängigen Experten gemacht. Es war die einhellige Meinung aller massgeblichen Experten, dass es jetzt absolut falsch wäre, hier auf ein Beitragsprimat umzusteigen. Es wäre ein katastrophaler Fehler, gleichzeitig mit dieser Umstrukturierung auch einen Systemwechsel vorzunehmen. Man kann jenen, die im Geheimen Beitragsprimatsanhänger bleiben wollen, dies nicht ausreden. Das ist heute, würde ich mal sagen, eine ideologische Frage geworden; es ist keine sachliche Frage. Das Resultat wäre nämlich, dass wir uns noch einmal ganz massive Turbulenzen einhandeln würden. Ich glaube, das ist das Allerletzte, was wir im Bereich der Pensionskasse des Bundes brauchen.
Der Antrag der Minderheit Weyeneth ist völlig unverständlich. Es wurde hier vorhin gesagt: Beim Leistungsprimat verspricht man Leistungen. Herr Weyeneth, auch beim Leistungsprimat müssen die Leistungen bezahlt werden. Sie werden bezahlt mit den Prämien, mit den Leistungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Ich muss Ihnen sagen: Diese Pensionskasse mit einem guten Leistungsniveau ist längst nicht mehr Spitzenklasse; das haben die Vergleiche mit anderen Grossbetrieben gezeigt - Vergleiche mit Swissair, mit ABB, mit Novartis und vielen anderen Unternehmungen in der Schweiz. Wir sind mit dieser Kasse, auch in der neuen Ausgestaltung, weiss Gott alles andere als an der Spitze.
Es wäre fatal, mit diesen ideologischen Verführungen hier jetzt Gefahr zu laufen, dass der Leistungsstandard dieser Kasse noch weiter abrutscht. Eine gute Pensionskasse ist eben auch ein gutes Instrument der Personalpolitik; das müssen vor allem die Arbeitgeber verstanden haben. Wir sind dankbar, dass das zumindest Bundesrat Villiger und die gegenwärtige Equipe in der PKB begriffen haben.
Sie haben den Vergleich mit Novartis gemacht; Novartis brauche offenbar ein Leistungsprimat, weil man dort gegenwärtig sehr viele Umgestaltungen vornimmt. Ich würde sagen: Der Vergleich zwischen Novartis und dem Bund ist nicht ganz abwegig. Auch im Bund hatten wir in den letzten Jahren massive Umgestaltungen, wir hatten einen Personalabbau, der wahrscheinlich in den nächsten Jahren noch fortgesetzt wird. Bei dieser Umgestaltung ist es ganz entscheidend, dass wir wenigstens eine gute, leistungsfähige Pensionskasse haben, welche die zum Teil leider notwendigen Restrukturierungen auch sozialverträglich abfedern kann. Es wäre fatal, im jetzigen Zeitpunkt mit dem Feuer zu spielen.
Ich möchte Sie von daher gesehen also bitten, den Rückweisungsantrag der Minderheit Weyeneth ganz entschieden abzulehnen; wir brauchen das nicht. Die SP-Fraktion ist für Eintreten; sie ist gegen Rückweisung.
Sie wird sich dann aber in Bezug auf den Leistungsbereich dagegen wehren, dass wir jetzt im Bereich des Teuerungsausgleichs, im Bereich der Mitwirkung der Versicherten, aber auch im Bereich der Berufsinvalidität einen Abbau vornehmen. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Jetzt bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag der Minderheit Weyeneth abzulehnen.