Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2004-12-15
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-15
Wortprotokoll
Die Mehrheit der WAK will den Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank in einen Fonds geben. Wir haben die Diskussion über die Allokation des Reingewinnes und die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank mehrmals geführt. Ich will hier nicht mehr näher auf die Differenzen eingehen. Der Sprecher der Minderheit hat die Probleme, die mit dem Antrag der Mehrheit verbunden sind, dargelegt.
Die CVP-Fraktion schliesst sich dieser Argumentation an und wird, wie bis anhin, den Antrag der Minderheit unterstützen. Wir haben uns stets gegen eine Lösung gewehrt, die zu einem Interessenkonflikt zwischen der Führung der Geld- und Währungspolitik einerseits und der Vermögensverwaltung andererseits führen kann. Die realen Vermögenswerte sollen unseres Erachtens nach wie vor gemäss geltendem Verteilschlüssel in der Verfassung zu einem Drittel dem Bund und zu zwei Dritteln den Kantonen zufliessen. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass die Kantone dank ihrer grossen Nähe zum Volk Gewähr für einen haushälterischen Umgang der Mittel bieten. Gewisse Kreise hegten im Rahmen des NFA-Abstimmungskampfes die Befürchtung, dass die Kantone die Gelder falsch einsetzen würden; gerade diese Kreise sollten sich jetzt veranlasst sehen, den Antrag der Mehrheit abzulehnen, weil den Kantonen mit diesem Antrag viel Geld entzogen wird.
Die CVP-Fraktion will den Kantonen auch in Zukunft jene Mittel überlassen, die ihnen gemäss Verfassung zustehen. Sie kennen die Bedürfnisse der Bevölkerung und werden ihre Akzente setzen. Es macht schliesslich auch aus gesellschaftspolitischen Überlegungen kaum Sinn, eine solche Zweckbindung zugunsten des Alters zu unterstützen. Eine Analyse der Transferleistungen der Generationen zeigt auf, dass die jüngere Generation bereits heute mehr zugunsten der älteren Generationen erbringt als umgekehrt. Wir erachten diese einseitige Politik zugunsten des Alters und die vorgeschlagene Zweckbindung als unangebracht. Wir werden daher weiterhin den Antrag der Minderheit unterstützen.