Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2004-12-16
Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-16
Wortprotokoll
Der Menschen- und vor allem der Frauenhandel hat in den letzten Jahren und vor allem auch seit der Öffnung der Grenzen gegen Osten massiv zugenommen. Laut einer UN-Studie werden jährlich 700 000 bis 2 Millionen Frauen, Mädchen und Männer Opfer von Menschenhändlern. Jährlich kommen rund 120 000 Frauen und Mädchen neu auf die europäischen "Märkte". Spezialisierte Frauenorganisationen sprechen gar von rund 500 000 "neuen" Frauen aus dem Osten und Süden Europas. [PAGE 2165]
Die Gründe für den Menschen- und vor allem den Frauenhandel sind neben der Verachtung der Menschenwürde die prekäre Situation auf dem Arbeitsmarkt, der Mangel an Arbeitsplätzen, die steigende Armut, aber auch die gesellschaftliche Diskriminierung von Frauen sowie die schamlosen Profite für die Menschenhändler selbst. Gesicherte Zahlen gibt es zwar nicht, denn die Gewinne befinden sich in einer wohlgeschützten Grauzone. Sie sollen jedoch mehrere Milliarden Dollar pro Jahr betragen, und auf dieses lukrative Geschäft verzichtet das organisierte Verbrechen nicht. Es weiss sich geschützt durch Korruption und Geldwäscherei.
Eine wesentliche Rolle spielt auch die Globalisierung der Ökonomie, die weltweit riesige Einkommensunterschiede zwischen armen und reichen Ländern bewirkt und deren Opfer vor allem die Frauen sind. Eine andere UN-Studie weist darauf hin, dass in der Ukraine - nur ein Beispiel möchte ich hier nennen -, die das wichtigste Herkunftsland der "Ware Frau" ist, 70 Prozent der registrierten Arbeitslosen Frauen sind. Armut ist weiblich; Massnahmen sind also nötig.
Bisher setzten die Konsumländer des Westens - also auch die Schweiz - und die Herkunftsländer des Südens und des Ostens dem Menschenhandel wenig bis gar nichts entgegen. Zwar sind Reformen, internationale Konferenzen oder die Schutzklauseln in Ausländer-, Asyl- und Strafgesetzgebungen Beiträge zum Kampf gegen den Handel mit Menschen. Wirksam sind sie jedoch an den meisten Orten nicht. "Der politische Wille fehlt", sagte kürzlich die Spezialbeauftragte der OSZE gegen den Menschenhandel, Helga Konrad, und sie fuhr weiter: "Wir begnügen uns mit dem Entsetzen über hässliche Meldungen und Bilder von missbrauchten Frauen und Mädchen, doch unsere kollektive Empörung hilft den Opfern nicht."
Die Schweiz ist ein Konsumland des Menschen- und vor allem des Frauenhandels. Die Frauen arbeiten in Bordellen als Sexarbeiterinnen, als Tänzerinnen in Cabarets, als Haushaltsklavinnen oder kommen auf den "Heiratsmarkt". Man nimmt ihnen die Papiere ab, pfercht sie zu mehreren in winzige Räume und zieht ihnen vom Erwerb horrende Gebühren für Reise, Unterkunft und Risiko ab. Die Frauen sind ohne Schutz, meist Opfer von menschenverachtender Gewalt. Das Bundesamt für Justiz hat im Mai 2002 in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe von Fachpersonen einen Bericht über den Menschenhandel in der Schweiz erarbeitet. Ich bin sehr froh über diesen Bericht und finde ihn lesenswert; er ist auch sehr gut und fachkompetent. Hier wird der Handlungsbedarf denn auch anerkannt. Die Zahl der Opfer des organisierten Verbrechens in der Schweiz wird auf rund 3000 Personen - mehrheitlich Frauen - geschätzt. Die Zahl wird jedoch gleich wieder dementiert: "Das Ausmass des Menschenhandels in der Schweiz ist nicht wirklich bekannt, und es ist von einer relativ hohen Dunkelziffer auszugehen."
Der Bericht nimmt einige Anliegen auf. Er ist, wie gesagt, gut, die Umsetzung finde ich aber im Moment noch sehr mangelhaft. Der Bericht geht vor allem im Opfer- und Zeuginnenschutz nicht weit genug. Erfreulich ist, dass der Nationalrat im Ausländergesetz den Opfer- und Zeuginnenschutz - es handelt sich nicht immer um die gleichen Menschen - wenigstens mit einer unverbindlichen Kann-Formulierung verankert hat. Doch ist uns der Ständerat nicht gefolgt; er hat den Zeuginnenschutz wieder gestrichen. Konsum der Frauen ja - Schutz nein.
Ein wirksamer Schutz sieht folgendermassen aus: Opfer von Frauenhandel sollten unter anderem das unbegrenzte Aufenthaltsrecht vor, während und nach einem Prozess gegen Mitglieder des organisierten Verbrechens erhalten. Sie brauchen dazu jedoch eine Reflexionsphase von drei Monaten. Sie brauchen auch die Garantie der Straffreiheit, des Polizeischutzes bei Bedrohung durch Frauenhändler, die Sperre von Personaldaten und wenn nötig eine neue Identität. Frauen sollten aber auch finanziell und rechtlich unterstützt werden, wenn sie aus verschiedenen Gründen nicht zur Klage bereit sind. Dies ist oft der Fall, weil die Opfer von Menschenhandel zu Recht befürchten müssen, dass ihre Angehörigen in den Herkunftsländern unter Druck geraten. Verlangt wird auch eine angepasste Gesundheitsversorgung, die Hilfe bei der Suche nach einer anderen Arbeit oder Finanzbeiträge bei der Rückkehr. Es braucht also die rechtliche und die soziale Hilfe für Opfer von Menschenhandel.
Sie haben in der Kommission beschlossen, die Motion als Postulat zu überweisen; ich möchte Sie jedoch bitten, die Motion aufrechtzuerhalten und der Minderheit zuzustimmen. Menschenhandel, Opfer- und Zeuginnenschutz betreffen eine ganz gewichtige Thematik, auch hier in der Schweiz. Es wäre gut, wenn wir seriös daran arbeiten würden.