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Joder Rudolf · Nationalrat · 2004-12-17

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-17

Wortprotokoll

Die vorliegende parlamentarische Initiative will im Obligationenrecht verankern, dass Personen, die wegen Konkurs- oder Betreibungsverbrechen oder -vergehen verurteilt worden sind, nicht in den Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft gewählt werden können. Es geht darum, einer allfälligen Schädigung von Gläubigerinnen oder Gläubigern vorzubeugen.

Der voraussichtlich am 1. Januar 2006 neu in Kraft tretende Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches enthält einen neuen Artikel 67. Dieser Artikel 67 sieht vor, dass das Gericht einer Person, die in Ausübung eines Berufes, eines Gewerbes oder eines Handelsgeschäftes ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat, die Ausübung der betreffenden Tätigkeit oder einer vergleichbaren Tätigkeit für 6 Monate bis zu 5 Jahren ganz oder teilweise verbieten kann, wenn die Gefahr des Missbrauchs besteht. Unter diese Tätigkeiten fällt auch das Mandat eines Verwaltungsrates in einer Aktiengesellschaft. Das Begehren der parlamentarische Initiative Abate wird demnach mit diesem neuen Artikel 67 im Strafgesetzbuch nach Meinung der Mehrheit der Kommission vollumfänglich abgedeckt. Wir sind der Meinung, dass kein weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf mehr besteht.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Initiative sei infolge Erfüllung abzuschreiben.

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