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Germann Hannes · Ständerat · 2004-11-30

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-11-30

Wortprotokoll

Im Vordergrund einer materiellen Würdigung der Bilateralen II steht für mich, nebst der politischen Würdigung, das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen dieser Verträge. Gerade weil in jüngster Zeit immer wieder kolportiert wird, der wirtschaftliche Nutzen der Bilateralen II halte sich in Grenzen, möchte ich dazu einige Ausführungen machen.

Etwas unterschätzt wird das Abkommen über die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte. Durch den gleichzeitigen Abbau der Zölle und Exportbeihilfen werden die Wettbewerbschancen verschiedener Schweizer Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie verbessert. Stichwörter sind Nestlé und Unilever, um zwei grosse, international tätige Konzerne zu nennen; Letzterer ist mir mit der bekannten Knorr natürlich sehr ans Herz gewachsen. Daneben gilt es aber auch, eine Reihe von weniger grossen Unternehmen in ihren Exportbemühungen zu fördern und besser zu stellen. Indirekt führen diese Anreize zu ansteigender Nachfrage auch bei den Zulieferern von Agrarrohstoffen in der schweizerischen Landwirtschaft.

Ein zentrales Anliegen ist für mich die Sicherung der Interessen des schweizerischen Finanzplatzes. Hier ist es gelungen, das Bankgeheimnis integral zu sichern. Dank des Verhandlungsergebnisses in den drei für den Finanzplatz relevanten Dossiers Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung und Schengen/Dublin ist es gelungen, einen nicht zu unterschätzenden Standortvorteil zu wahren.

Nun sieht das Schengen-Assoziierungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU zwar die Beteiligung der Schweiz an der Weiterentwicklung des Schengen-Acquis vor, nicht aber die Mitbestimmung. Wird ein neuer Rechtsakt verabschiedet, so hat die Schweiz bis zu zwei Jahre Zeit, ihn ins interne Recht zu übernehmen. Falls wir den neuen Rechtsakt ablehnen, kann die EU das Schengen-Abkommen mit der Schweiz kündigen - ein Schritt, den sich die EU im Interesse der Sicherheit wohl sehr gut überlegen würde.

Die Hürde scheint mir persönlich doch eher hoch zu sein, zumal die EU auch in ihrer bisherigen Entwicklungsgeschichte eigentlich immer die Konsenslösung mit ihren Mitgliedstaaten gesucht hat. Warum sollte sie das mit der Schweiz nicht auch tun wollen?

Nun hat die Schweiz, in Abweichung zur erwähnten allgemeinen Regelung, mit der Opting-out-Klausel in Bezug auf das Bankgeheimnis eine wichtige Ausnahme ausgehandelt. Sollte die EU nämlich eines Tages beschliessen, bei der Rechtshilfe in Strafsachen vom Grundsatz der doppelten Strafbarkeit abzuweichen, muss die Schweiz diese Weiterentwicklung nicht übernehmen - ich verweise auf Artikel 7 Absatz 5 des Schengen-Assoziierungsabkommens -, und dies, ohne den Schengen-Vertrag zu kündigen oder zu gefährden. Somit kann die Schweiz weder gezwungen noch unter Androhung der Kündigung dazu gedrängt werden, die Abschaffung der doppelten Strafbarkeit bei direkten Steuern zu akzeptieren. Weil die Möglichkeit des Opting-out auch zeitlich unbeschränkt Gültigkeit hat, ist das Bankkundengeheimnis in Bezug auf Schengen vertraglich abgesichert; das ist ein Verhandlungserfolg, der aus Sicht des Finanzplatzes begrüsst wird und im Interesse unserer ganzen Nation liegt.

Für die Tourismusbranche stehen ebenfalls wirtschaftliche Vorteile in Aussicht. Dank der Ausdehnung des Geltungsbereiches der Schengen-Visa auf die Schweiz erhalten Touristen aus Wachstumsländern wie den asiatischen Staaten China oder Indien, aber auch aus Russland unbürokratischen Zutritt zum Tourismusland Schweiz. Nicht zu vergessen sind schliesslich die zusätzlichen steuerlichen Vorteile, die Schweizer Unternehmen erhalten, denn grenzüberschreitende Lizenz-, Zins- und Dividendenzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen werden künftig nicht mehr besteuert.

Mein generelles Fazit zu den Bilateralen II: Bilaterale Verträge sind ein Geben und ein Nehmen. Wir geben der EU [PAGE 667] vor allem beim Zinsbesteuerungsabkommen relativ viel, indem wir für sie künftig Steuern einziehen werden. Auf der anderen Seite profitieren wirtschaftlich dank der erwähnten steuerlichen Vorteile unsere Nahrungsmittelindustrie, vielleicht auch die Landwirtschaft - zumindest hat sie Chancen -, unser Finanzplatz, der Tourismus und die grenzüberschreitend verbundenen Unternehmen.

Für Ängste und Unsicherheiten, die mit der Assoziierung an Schengen/Dublin einhergehen, habe ich grundsätzlich Verständnis. Hier sind Bundesrat und Parlament besonders gefordert, ein glaubwürdiges Umsetzungskonzept transparent darzulegen. Wir werden beim Schlüsseldossier Schengen/Dublin ausführlich Gelegenheit erhalten, Chancen und Risiken sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Trotz unverhältnismässigem Zeitdruck und heiklen offenen Fragen bin ich zuversichtlich, dass wir auch hier zu einer guten Lösung kommen werden, denn niemand - weder in der Schweiz noch in der EU - kann ein Interesse daran haben, dass im Herzen Europas ein Sicherheitsvakuum entsteht.

Zum Schluss noch eine persönliche politische Würdigung. Für mich geht es bei den Bilateralen II um eine weitere Verbesserung des Verhältnisses zu unseren mit Abstand bedeutendsten Wirtschaftspartnern und politischen Nachbarn und Freunden. Das Schweizervolk hat es mehr als deutlich gemacht: Es will keinen EU-Beitritt. Nachdem auch der EWR nach dem Nein vor etwas mehr als zehn Jahren keine wirkliche Option für die Schweiz mehr ist, müssen wir voll und ganz auf den bilateralen Weg setzen. In diesem Sinne steht uns mit der Zustimmung zu den bilateralen Abkommen II eine echte Nagelprobe für den bilateralen Weg bevor. Wir sollten in den Detailberatungen also nicht zu sehr in Erbsenzählerei über Vor- und Nachteile, über Geben und Nehmen, verfallen, sondern die grösseren Zusammenhänge in den Vordergrund stellen.

Mit der integralen Zustimmung zu den ausgehandelten Abkommen setzen wir ein wichtiges Zukunftssignal für die Glaubwürdigkeit eines massgeschneiderten bilateralen Weges zwischen der Schweiz und der EU.

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