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Maissen Theo · Ständerat · 2004-11-30

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-11-30

Wortprotokoll

Mit diesem Abkommen wird das Protokoll zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EWG von 1972 revidiert. Gegenstand des Abkommens ist die Regelung der tarifären Behandlung von landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen. Konkret geht es um Erzeugnisse der Nahrungsmittelindustrie, um Erzeugnisse der sogenannten zweiten Verarbeitungsstufe; als Beispiele möchte ich Ihnen nennen: Schokolade, Biskuits, Teigwaren oder Eiscreme.

Mit diesem Abkommen wird eines der wirtschaftlichen Hauptanliegen der Schweiz im Zusammenhang mit den Bilateralen II erfüllt. Es geht erstens um die Verbesserung von Exportmöglichkeiten für diese Produkte, zweitens um eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und drittens um bessere Absatzmöglichkeiten für die Produkte der schweizerischen Landwirtschaft. Im Zentrum dieses Abkommens steht der sogenannte Preisausgleich der agrarpolitisch bedingten Preisdifferenzen der Grundstoffe zwischen der EU und der Schweiz. Im schweizerischen Landesrecht stützen sich diese Preisausgleichsmassnahmen auf das [PAGE 678] "Schoggigesetz", das Bundesgesetz vom 13. Dezember 1974 über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten.

Preisausgleichsmassnahmen bestehen aus Subventionen bei der Ausfuhr oder Zöllen bei der Einfuhr. Heute werden solche Preisausgleichsmassnahmen sowohl seitens der EU wie auch seitens der Schweiz angewandt. Nun kann dieses System wesentlich vereinfacht werden. Die Differenzen zwischen den Preisen in der EU und der Schweiz und denjenigen auf dem Weltmarkt sind zwar sehr gross, hingegen sind die Preisdifferenzen zwischen der Schweiz und der EU relativ klein. Deshalb kann man zu einem neuen System übergehen, zum sogenannten System der Nettopreiskompensation. Das heisst konkret: Die EU verzichtet aufgrund dieses Abkommens vollständig auf irgendwelche Preisausgleichsmassnahmen; es gibt also keine Ausfuhrbeiträge bei den Exporten in die Schweiz und auch keine Zölle bei Importen von solchen Erzeugnissen aus der Schweiz. Gleichzeitig wird die Schweiz ihre Zölle reduzieren und die Ausfuhrbeiträge kürzen.

In diesem ganzen System nimmt nun der Zucker eine Sonderstellung ein, weil der Zuckerpreis im langfristigen Mittel in der Schweiz und in der EU auf gleichem Niveau ist. Im Abkommen ist deshalb vorgesehen, dass weder die EU noch die Schweiz beim Zucker irgendwelche Preisausgleichsmassnahmen ergreifen; das ist die sogenannte Doppelnulllösung. Konkret bedeutet das, dass für Zucker, der für die Verarbeitung gebraucht wird, zwischen der Schweiz und der EU ein Freihandel besteht.

Das hat nun folgende Konsequenz: Wenn die EU die Zuckermarktordnung anpasst, dann muss die Schweiz, wenn sie hier keine Nachteile erleiden will, ihre Zuckermarktordnung ebenfalls anpassen. Das Problem besteht nun darin, dass der Weltmarktpreis für Zucker gegenüber dem Zuckerpreis in der Schweiz und in der EU sehr tief ist. Damit steht die EU auch unter einem gewissen Druck zur Anpassung ihrer Zuckermarktordnung. Im Moment laufen diese Diskussionen: Es wird davon gesprochen, den Zuckerpreis in der EU um 30 Prozent zu reduzieren. Allerdings ist noch offen, wie die Zuckermarktordnung der EU revidiert wird. Aber die Kommission hat den Bundesrat aufgrund dieses Sachverhaltes aufgefordert, diese Entwicklung zu verfolgen und allenfalls rasch zu reagieren, weil sich die Zuckerwirtschaft in der Schweiz praktisch Jahr für Jahr auf die Preisbedingungen einstellt. Es kann nicht sein, dass sich die Bauern aufgrund einer geänderten Marktordnung in der EU plötzlich dazu entschliessen müssen, bedeutend weniger Zuckerrüben anzubauen - mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Zuckerwirtschaft, konkret: die Zuckerfabriken in der Schweiz. Wir müssen also darauf achten, dass die Produktion kontinuierlich ist. Wir erwarten vom Bundesrat, dass er die Entwicklung aufmerksam verfolgt und rechtzeitig Massnahmen ergreift, wenn es notwendig ist.

Schliesslich sollten wir auch die Chancen nutzen, die sich aus diesem Abkommen ergeben. Und zwar sollten wir aus diesem Abkommen den Nutzen ziehen, wenn immer möglich mehr Exporte zu realisieren. Das heisst, dass der Spielraum für die Unterstützung der Ausfuhr ausgenützt werden sollte. So kann die Schweiz nach der Uruguay-Runde im Rahmen der WTO-Regeln nach wie vor 115 Millionen Franken jährlich für die Förderung der Ausfuhr einsetzen. Wir haben in der Kommission darüber diskutiert. Man sollte diesen Spielraum wenn immer möglich weiter nutzen und ihn nicht Sparmassnahmen zum Opfer fallen lassen.

Nun zu den finanziellen Auswirkungen dieses Abkommens: Wir werden 100 Millionen Franken an Zolleinnahmen verlieren, wobei zu bemerken ist, dass 25 Millionen Franken dieser Mindereinnahmen allein darauf zurückzuführen sind, dass auch der Zoll auf den Rohkaffee entfällt. Gleichzeitig können wir 60 Millionen Franken einsparen, insbesondere bei den Ausfuhrbeiträgen, sodass die Belastung des Bundes aus diesem Abkommen netto mit 40 Millionen Franken zu beziffern ist.

Die Nahrungsmittelindustrie ist in der Schweiz eine bedeutende Arbeitgeberin, vor allem auch im ländlichen Raum. Sie ist noch einigermassen dezentralisiert und hat damit auf dem Arbeitsmarkt auch eine regionalpolitische Bedeutung. Schliesslich dürfen wir feststellen, dass die Produkte der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie von hoher Qualität sind und oft auch Sympathieträger für die Schweiz im Ausland sind, ich denke hier etwa an die Schokolade. Das muss man auch wieder im Zusammenhang mit dem Tourismus sehen.

Alles in allem dürfen wir also feststellen, dass es sich um ein Abkommen handelt, das Sinn macht und positiv zu würdigen ist. Dieses Abkommen könnte auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden. Die Nahrungsmittelindustrie drängt darauf, sie wartet darauf, dass dieses Abkommen in Kraft tritt. Da keine Änderung des Landesrechtes auf Gesetzesebene notwendig ist, kann auch darauf verzichtet werden, dieses Abkommen dem Staatsvertragsreferendum zu unterstellen.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen Eintreten.