Maissen Theo · Ständerat · 2004-11-30
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-11-30
Wortprotokoll
Auf dem eingeschlagenen bilateralen Weg ist die Schweiz in hohem Masse auf vergleichbare statistische Informationen angewiesen. Die Verfügbarkeit objektiver statistischer Informationen gilt als Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft und ist auch als Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige Marktwirtschaft zu sehen. Das vorliegende Abkommen regelt die Harmonisierung der Erhebung von statistischen Daten zwischen der Schweiz und der EU. Dadurch wird die Vergleichbarkeit schweizerischer und europäischer Daten in wichtigen Bereichen wie Handelsbeziehungen, Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Verkehr, Raumplanung und Umwelt ermöglicht. Die Publikation dieser Daten erfolgt in Zusammenarbeit mit Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Kommission. Die Schweiz ist über die Mitwirkung in Fachgremien der Europäischen Union an der Weiterentwicklung der statistischen Normen und Methoden beteiligt. Das Abkommen macht als Instrument der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik Sinn.
Was kostet nun dieses Abkommen? In den ersten fünf bis sechs Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens müssen relativ umfangreiche Mittel eingesetzt werden, damit die schweizerische Statistik ihren Rückstand gegenüber dem europäischen System aufholen kann. Wenn diese Investitionsphase vorbei ist, kann man davon ausgehen, dass die Kosten sowohl für die Infrastruktur wie auch für das Personal wieder zurückgehen. Auf Bundesebene ist konkret mit folgenden Kosten zu rechnen: Der jährliche finanzielle Beitrag an Eurostat wird ab 2006 voraussichtlich 9 Millionen Franken betragen. Darüber hinaus sind Sachausgaben im Umfang von 3,2 Millionen Franken für das Jahr 2006, 4,8 Millionen Franken für das Jahr 2007 und 7 Millionen Franken für das Jahr 2008 vorgesehen. Das sind die Kosten für die Anpassung der schweizerischen Statistik an die EU-Normen.
Bezüglich der personellen Ressourcen wurde auf Bundesebene ein vorübergehend erheblicher Bedarf für die Anpassung an die neuen Erfordernisse festgestellt. Für die Anfangsphase, also bis zum Jahr 2008, wurde ein auf 30 bis 70 Stellen ansteigender Bedarf geschätzt. Der Stellenbedarf erreicht im Jahr 2010 mit 100 Stellen seinen Höhepunkt, bevor er sich dann wieder auf einem tieferen Niveau stabilisieren soll. In Bezug auf die zusätzlichen Arbeitsplätze hat sich das Bundesamt für Statistik verpflichtet, im Rahmen des Möglichen die in Neuenburg bereits zur Verfügung stehenden Büros und Räumlichkeiten zu nutzen. Die Kosten für die Umgestaltung und Einrichtung der Büroräume sind bereits in den genannten Sachausgaben enthalten.
Es ist selbstverständlich, dass in der Kommission dieser zusätzliche Personalbedarf angesprochen wurde, passt doch dies überhaupt nicht in die heutige Sparphase. Es wurde uns dann mitgeteilt, dass ursprünglich - also zu Beginn der Neunzigerjahre, als man diese ganze Geschichte plante - sogar 150 zusätzliche Stellen vorgesehen waren. Dank technologischen Fortschritten und Ausnützung von effizienteren Vorgehensweisen belaufen sich diese Mehrstellen statt auf 150 nun auf rund 80 Stellen im Bereich des Bundesamtes für Statistik. Wichtig scheint uns in diesem Zusammenhang, dass zugesichert wurde, dass es mit der Erweiterung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Abkommen und mit Blick auf den Ressourceneinsatz nicht so ist, dass die künftigen Tätigkeiten des Bundesamtes für Statistik zulasten oder zum Nachteil bestehender Schweizer Statistiken und auch nicht zulasten der Regionalisierung der Datenstrukturen erfolgen soll. Dies ist unseres Erachtens eine wichtige Feststellung, denn wir möchten nicht, dass innerhalb der Schweiz in Bezug auf die Statistiken dann Entwicklungen eintreten, die für die Beschaffung von Grundlagen zur Prognosenbeurteilung, für Marketingmassnahmen usw. nachteilig sind.
In diesem Zusammenhang darf man erfreut feststellen, dass nun die Beherbergungsstatistik wieder aufgenommen wird. Bekanntlich wurde ja im Entlastungsprogramm 2003, im Zuge eines aus meiner Sicht etwas vorschnellen Vorgehens, die Streichung der Beherbergungsstatistik beschlossen. Es wurde nun zwischenzeitlich eine Lösung gefunden, indem von den 1,8 Millionen Franken, die für die Beherbergungsstatistik aufgewendet werden müssen, 800 000 Franken jährlich von den Kantonen und Organisationen aufgebracht werden, sodass die Beherbergungsstatistik - und daran knüpfe ich eine Erwartung - wieder auf Dauer sichergestellt ist. Ich nenne dieses Beispiel einfach deshalb, weil es nicht sein darf, dass wir auf der EU-Ebene einen grossen Einsatz leisten, um mitzuhelfen, die statistischen Daten flächendeckend europäisch zu erheben, und dass gleichzeitig die Hausaufgaben, die für die Kantone und die Regionen wichtig sind, vernachlässigt werden.
Es wurde uns zugesichert, dass das nicht der Fall sein werde. Das Abkommen enthält wichtige rechtsetzende Bestimmungen: einerseits vor allem die finanzielle Beteiligung, die in Artikel 8 geregelt ist, und andererseits den Nichtdiskriminierungsgrundsatz aufgrund der Nationalitäten, der in Artikel 9 umschrieben ist. Deshalb untersteht der entsprechende Bundesbeschluss dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.
Ich beantrage namens der Kommission Eintreten auf die Vorlage.