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Ogi Adolf · Bundesrat · 2000-06-19

Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 2000-06-19

Wortprotokoll

Schauen wir den Fakten in die Augen! Auf der Welt sind nicht alle Regimes nach unserem Geschmack, aber mit all diesen Regimes müssen wir nach dem Gebot der Universalität irgendwie umgehen. Dass wir dabei alles tun, um Freiheit, Demokratie und Menschenrechte zu fördern, versteht sich. Wir freuen uns, wenn Diktaturen Demokratien Platz machen.

Wir sind gewiss alle für eine freie, offene Geschichtsschreibung. Allerdings gilt auch für die Historiker das Gesetz. Sperrfristen stehen nicht umsonst im Archivierungsgesetz; sie sind ein Ausfluss des Gebotes des Persönlichkeitsschutzes. Sperrfristen - Frau Hollenstein - ermöglichen es, im Verkehr mit anderen Völkern das gegebene Wort zu halten. Sperrfristen ermöglichen es, das gegebene Wort gegenüber Menschen zu halten, die unter grossen persönlichen Risiken unserem Land Informationen weitergegeben haben. Auch das dürfen wir nicht vergessen.

Derselbe Geist der Gesetze herrscht auch in der Informationsschutzverordnung vom 1. Mai 1990, wonach als geheim klassifizierte Informationen nur einem eng begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht werden. Die Quellen des Nachrichtendienstes sind nun einmal als geheim klassifiziert, denn unser Land erhält nur dann wichtige Informationen, wenn die Identität der Personen, die sie uns geben, nicht bekannt gegeben wird. Der Zugang zu den Quellen wird nur denjenigen Personen ermöglicht, die beauftragt sind, in der Verwaltung Abklärungen vorzunehmen. Das geschieht im Rahmen von Völker- und Landesrecht sowie unter Vorbehalt des Quellenschutzes.

Die Kommissionen des Parlamentes haben eine starke Stellung gegenüber der Verwaltung. Die [PAGE 733] Geschäftsprüfungsdelegation hat beispielsweise das Recht, nach Anhörung des Bundesrates von Behörden des Bundes und der Kantone sowie von Privatpersonen die Herausgabe von Akten zu verlangen und Beamte des Bundes und Privatpersonen als Auskunftspersonen oder als Zeugen einzuvernehmen, so z. B. auch Mitarbeitende des Nachrichtendienstes.

Sie wissen, dass diese Möglichkeiten der Geschäftsprüfungsdelegation nicht zuletzt aufgrund der PUK geschaffen worden sind, und ich kann Ihnen sagen: Dieser Delegation werden alle Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Das VBS arbeitet eng mit der Geschäftsprüfungsdelegation zusammen und informiert sie offen und aktiv. Ein umfassender Bericht des Generalstabschefs über die Kontakte zu Südafrika ist der Geschäftsprüfungsdelegation übergeben worden - quoi que l'on en écrive et quoi que l'on dise.

Die Geschäftsprüfungsdelegation der alten Legislatur hatte ebenfalls die Möglichkeit, Einsicht in diesen Bericht zu nehmen. Dafür hat das Parlament die Geschäftsprüfungsdelegation geschaffen: damit sie orientiert werden kann und damit die drei National- und die drei Ständeräte Kenntnis davon haben, was sich in diesem geheimen Bereich abspielt.

Aus den genannten Gründen erachtet der Bundesrat die heutige Praxis im Zusammenhang mit dem Zugang zu den nachrichtendienstlichen Quellen als angebracht und verhältnismässig. Die Notwendigkeit einer Aufstockung, wie Sie, Frau Hollenstein, sie erwähnt haben, sieht der Bundesrat im Moment nicht. Der Bundesrat glaubt aufgrund der letzten Berichte, die jetzt auch von der Geschäftsprüfungsdelegation analysiert werden - was sie vorschlagen wird, weiss ich nicht -, dass keine Aufstockung nötig ist.

Man sollte ein Kapitel auch einmal abschliessen und akzeptieren - auch wenn das nicht immer allen passt.