Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-12-02
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-12-02
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, dem Antrag Pfisterer nicht zuzustimmen. Er ist gut gemeint, und er will auch etwas, was wir eigentlich unterstützen könnten. Aber ich muss Ihnen erstens sagen: In diesem Gesetz, an diesem Ort, schafft er mehr Unsicherheit als Sicherheit. Wir sind bezüglich Koordination nämlich wesentlich weiter, als hier angetönt wird. Der erste Satz ist denn auch ein gefährlicher Satz. Zweitens sollten wir die Erhaltung des Bestandes des Grenzwachtkorps gemäss Schlusssatz dieses Antrages nicht in diesem Bundesbeschluss festlegen.
Herr Pfisterer, es ist richtig, dass der Satz im Zollgesetz steht, dass hier eine Koordination stattfindet; das ist der übergeordnete Grundsatz. Aber in einem Bundesbeschluss, mit dem jetzt die Genehmigung erfolgen sollte, diesen allgemeinen Grundsatz nochmals festzuhalten ergibt Unsicherheit. Sie müssen sehen, wir haben jetzt ein Jahr über diesen [PAGE 727] Begriff der Koordination gesprochen. Aus der Koordination haben alle, wie das Herr Lauri gesagt hat, Folgendes abgeleitet: Koordinieren heisst nicht, dass bei einer Aufgabe einer das Kommando übernimmt, sondern dass eben zwei Parteien koordinieren - "coresponsabilité" war das meistgehörte Wort. Das ist im Sicherheitsbereich aber eine gefährliche Angelegenheit. Jetzt sind wir aber so weit, dass das Grenzwachtkorps, die kantonalen Polizeikorps, alle 26 Kantone und auch der Bundesrat damit einverstanden sind, dass das unter der Führung der Kantone zu geschehen hat, sofern das Grenzwachtkorps nicht für den Schutz in ausserordentlichen Lagen, zu Kontrollzwecken, an die Grenze abgezogen wird. Sie haben gesagt, Ihr Antrag komme nicht aus dem Grenzwachtkorps, das sei ein neuer Versuch. Ich konnte an der Sitzung der APK leider nicht teilnehmen; die Kommission hat das beschlossen, ohne dass ich dabei war - bei der gleichzeitigen Behandlung kann ich eben jeweils nur an einer Sitzung anwesend sein. Aber es ist ja der gleiche Vorschlag, und er schafft hier mehr Unsicherheit. Ich bitte Sie, ihn jetzt nicht hier aufzunehmen, sonst fangen wir wieder von vorne an. Dann sieht das so aus, als wären wir noch beim allgemeinen Grundsatz der Koordination. Das ist der eine Punkt.
Ferner müssen Sie sehen - und das deckt sich mit dem Vorstoss, den Sie eingereicht haben, Herr Pfisterer -: Ich habe nichts dagegen, dass man diese Frage prüft und auch als Empfehlung mitgibt. Aber hier, an diesem Ort, hat das mit Schengen alleine nichts zu tun, sondern es geht um die Frage, wie wir die Sicherheit neu organisieren, wenn die Grenzkontrolle bei verdachtsunabhängigen Elementen nicht mehr möglich ist.
Nun zum Bestand: Es ist so, dass dieser jetzt nicht gekürzt wird. Ich muss noch sagen: Das Grenzwachtkorps gehört zum Finanzdepartement, und ich möchte nicht in die Kompetenz des Finanzdepartementes eingreifen. Die Kürzung um 10 Prozent ist bis 2008 geplant. Frühestens 2006 beginnt es mit einem Teil, mit einem Drittel. Ob das so bleibt, ist für mich wie für Herrn Pfisterer mit grossen Fragezeichen versehen.
Wie muss man jetzt bei dieser Bestandesfrage vorgehen? Man muss zuerst die Frage stellen: Wie viel braucht das Grenzwachtkorps für den Schutz der Grenze in ausserordentlichen Lagen - denn dort braucht es nur das Grenzwachtkorps - und für die ordentlichen Aufgaben, die es auch selbstständig wahrnimmt, wie im Bereich der Drogen usw., wo es ja besondere Aufgaben hat? Dann muss gefragt werden: Wie viel brauchen wir in den Kantonen für die Polizeiaufgaben nach der Assoziierung an Schengen? Wenn wir dort zu wenig haben, ist es wahrscheinlich sinnlos, wenn wir bei den Grenzwächtern aufstocken; dann müssen wir bei den Polizisten aufstocken, die als Polizisten auch für die Personenkontrolle ausgebildet sind. Das zusammen ergibt dann die Gewährleistung der Sicherheit.
Ich würde meinen, Herr Pfisterer, bis Mitte nächsten Jahres, also 2005, sollten wir so weit sein. Es kann sein, dass das Grenzwachtkorps aufgestockt und nicht nur gleich belassen werden muss. Es kann aber auch sein, dass es reduziert wird und wir die Polizeibestände aufstocken müssen, damit wir ein System haben, welches dann die Sicherheit gewährleistet.
Ich habe mich jetzt gefragt, wie es ist, wenn wir das nicht schreiben, Herr Pfisterer. Es ist uns doch überhaupt unbenommen, die Frage des Grenzwachtkorps jederzeit alleine zu regeln, aber in Kenntnis dieses neuen Konzeptes. Ich befürchte, dass wir hier erstens Unsicherheit schaffen, also nicht Sicherheit, dass zweitens die Lösung mit klarer Verantwortlichkeit, die jetzt zustande gekommen ist - darauf lege ich einfach Wert, sonst haben wir nachher eine Lücke -, wieder brüchig wird. Ich befürchte drittens, dass wir jetzt einen Beschluss in Bezug auf den Bestand des Grenzwachtkorps fällen, der vielleicht dem Bedarf entspricht; aber vielleicht wird der Bestand auch wesentlich höher oder ein anderer sein. Wir sind im Moment nicht so weit, um diese Aufgabe zu lösen. Darum geht auch das Postulat in diese Richtung. Ein Postulat können wir jederzeit entgegennehmen, denn es geht hier nicht um etwas, das wir jetzt schon mit Bestimmtheit ablehnen können; aber wir können ihm auch nicht mit Bestimmtheit zustimmen.
Zu den Kontrollen im Innern, Herr David: Ich habe gestern dargelegt, dass es nun, nachdem wir am 27. Oktober dieses Jahres die Einigung erzielt haben, für die Kantone darum geht, zu sagen, wie sie die Kontrollen durchführen. Sie fragen: Wo kann man sie durchführen? Das ist ja der Streitpunkt im ganzen Schengen-Raum, das wissen Sie, die ewige Diskussion, wo man Kontrollen durchführen darf. An der Grenze darf man es nicht tun; die verdachtsunabhängige Kontrolle ist nicht erlaubt. Dann ist in der EU der Vorschlag dieses 5 Kilometer breiten Korridors gekommen. Das ist bei unseren Städten gar nicht möglich; da müssen wir jetzt schauen, wie wir das tun können und welche Kontrolleure die richtigen sind.
Ich möchte hier auch eine dritte Unklarheit ausräumen: Das Grenzwachtkorps erfüllt nicht nur im Grenzraum Sicherheitsaufgaben. Es gibt Fälle, bei denen das Grenzwachtkorps in der ganzen Schweiz Spezialaufgaben erfüllt; ich erinnere an die Zugkontrolle. Wir haben also hier im Moment einfach zu wenige Details, um sagen zu können: Wir brauchen so viele Grenzwächter, so viele Polizisten, und wir machen es so. Die Verträge zwischen den Kantonen und dem Grenzwachtkorps liegen noch nicht vor.
Dann ist hier noch das Problem des Einbezugs der Armee aufgeworfen worden. Ich warne natürlich hier davor, zu sagen, wir können auch noch die Armee für Personenkontrollen im Innern einsetzen. Ich will jetzt nicht meine Meinung sagen, aber da habe ich Bedenken. Wenn wir die Grenze kontrollieren müssen, ist es vielleicht richtig, wenn wir dann wie heute wieder das Festungswachtkorps haben. Ich bitte Sie aber, das jetzt nicht zu zementieren.
Im Grenzraum wird überdeterminiert; wir haben es nicht nur mit dem Grenzraum zu tun. Koordination ist der allgemeine Grundsatz, da sind wir wesentlich weiter. Wenn wir das hier so festlegen, werfen wir wieder alles auf, und dann wird man sich darauf berufen. Es ist zu früh, die Bestände schon hier mit dieser Vorschrift zu regeln. Der Bestand ist hier auch noch nicht richtig festgelegt, weil wir nicht wissen, ob er wesentlich höher, gleich hoch oder tiefer sein muss. Aber Sie haben Zeit. Darum, Herr Pfisterer, finde ich, dass das Richtige hier der ordentliche Weg über das Postulat ist. Wenn wir das 2005 entscheiden, kommen wir früh genug. Ich sehe, dass dies ein gutgemeinter Vorschlag ist; es ist gut, den Bestand vorläufig so zu belassen, und Koordination ist auch gut. Wir sind aber wesentlich weiter in Koordinationsfragen, und in anderen Fragen sind wir nicht so weit, sodass wir es nicht determinieren sollten.