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Wicki Franz · Ständerat · 2004-12-02

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-02

Wortprotokoll

Wir ergänzen hier das Obligationenrecht mit der Bestimmung, dass schriftlich informiert werden muss - also mit einer schriftlichen Vereinbarung.

Ich bin dankbar dafür, dass in der Botschaft auf Seite 6586 erwähnt wird: "Als Nachteil könnte die zusätzliche administrative Belastung erwähnt werden." Auf den ersten Anschein hin ist es wirklich so: Es wird wiederum etwas mehr verlangt, es werden wiederum mehr Schriftlichkeit, mehr Formulare usw. verlangt. Aber in der Botschaft wird dann erklärt, wie das wirklich geschehen kann; es ist ja heute eigentlich eine [PAGE 746] Selbstverständlichkeit, dass man schriftlich festhält, was zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wird, und dass dann diese Voraussetzungen, welche hier verlangt werden, schriftlich niedergelegt werden.

Aber ich bitte darum, im Vollzug nachher nicht den Amtsschimmel wiehern zu lassen und wieder irgendein Formular zu gestalten mit allem Drum und Dran. Bleiben Sie bei der Nüchternheit, welche in der Botschaft an den Tag gelegt wird.