Teuscher Franziska · Nationalrat · 2000-06-19
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2000-06-19
Wortprotokoll
Wenn es Ihnen recht ist, Herr Bundespräsident Ogi, würde ich gleich zu allen drei Interpellationen sprechen, die ich eingereicht habe.
Ich möchte zuerst einige generelle Bemerkungen machen: Im August 1999 haben Sie nach den Skandalen rund um den militärischen Nachrichtendienst von "Glasnost im Pentagon" gesprochen. Sie haben vertrauensbildende Massnahmen und grosse Transparenz angekündigt. Aufgrund der Antworten auf die verschiedenen Interpellationen müssen wir aber heute feststellen, dass Sie weiterhin alles geheim halten wollen.
Sie verweisen in der Antwort auf jeden Vorstoss zu Beginn auf die Homepage des Nachrichtendienstes. Sie sagen, die Öffentlichkeit solle einzelne Produkte des Nachrichtendienstes kennen lernen. Ich weiss nicht, ob Sie diese Homepage schon einmal angeschaut haben. Wenn Sie das die repräsentativen Produkte des Nachrichtendienstes nennen, dann muss die Produktionsstätte sofort geschlossen werden!
Nun komme ich auf die einzelnen Interpellationen zu sprechen. Zur Interpellation von Felten, Informationen an die Strafverfolgungsbehörden: Das ist die einzige Interpellation, zu der Sie uns substanzielle Antworten liefern, und deshalb bin ich hier von der Antwort teilweise befriedigt. Der Bundesrat sagt zwar auf der einen Seite, dass der Bund den Städten und Kantonen Material zur Verfügung stelle, beispielsweise Spezialvideos oder verschiedene Typen von Mikrofonen. Anderseits sagt der Bundesrat in seiner Antwort auch, dass der militärische Nachrichtendienst keine Kompetenzen für die Überwachung im Bereich der Strafverfolgung besitze. Da stellt sich mir die Frage: Warum verfügt der militärische Nachrichtendienst über entsprechende Ausrüstungen und stellt sie den zuständigen Behörden zur Verfügung? Weiter würde mich interessieren, für welche Art von Einsätzen der Bund Material zur Verfügung stellt. Trifft es beispielsweise zu, dass Material der Armee zum Einsatz kam, um an der italienischen Grenze Telefongespräche abzuhören? Angeblich wurde das nur jenseits der Grenze gemacht. Um Ihnen [PAGE 735] gleich die Quelle meiner Information zu liefern: Das konnte man im "Tages-Anzeiger" lesen.
Zur zweiten Interpellation, Informationsbeschaffung und -verwaltung aus privaten Quellen: Hier muss ich sagen, dass ich von der Antwort des Bundesrates überhaupt nicht befriedigt bin, denn wenn man sie ein bisschen näher anschaut, dann merkt man, dass sie in sich widersprüchlich ist.
Auf die erste Frage antworten Sie, Herr Ogi, Sie würden keine privaten Dritten mit der Nachrichtenbeschaffung beauftragen. In der Antwort auf die zweite Frage sagen Sie dann, dass man Drittpersonen, die Zugang zu Nachrichtenquellen im Ausland eröffneten, die anfallenden Spesen vergüten würde.
Spesen vergüten! Das ist ein sehr dehnbarer Begriff. Wenn jemandem zum Beispiel seine Auslandreise bezahlt wird, weil er Informationen beschafft, dann besteht indirekt bereits ein Auftragsverhältnis zwischen dem Nachrichtendienst und dem Informanten. Bezeichnend ist hier, dass der Bundesrat nicht bereit ist, Aussagen darüber zu machen, in welchem Umfang solche so genannte Spesen entschädigt werden. Wenn es tatsächlich Einzelfälle wären, dann wäre der Betrag ja nicht so hoch, und es wäre überhaupt kein Problem, diese Aufwendungen zu beziffern.
Das wäre konkret eine vertrauensbildende Massnahme. Dann könnten wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier uns zumindest vorstellen, in welchem Ausmass diese so genannt freiwillig geleisteten nachrichtendienstlichen Aktivitäten stattfinden.
Auch über den Stellenwert der Aussagen und Informationen von Drittpersonen geben Sie sehr widersprüchliche Auskünfte. In der Vergangenheit wurde immer wieder betont, die Abschöpfung von privaten Quellen sei sehr wichtig. Sogar im Bericht der Studiengruppe Brunner wird unter dem Kapitel "Human Intelligence" ausgeführt, die Schweiz könne auf Agentinnen und Agenten im Ausland und die Abschöpfung von Informationen Privater nicht verzichten. Gleichzeitig wird formuliert, man müsse klare Kriterien zur Beschaffung und Auswahl der Informanten festlegen.
In der Antwort auf meine Interpellation wird jetzt der Stellenwert dieser Informationen Dritter heruntergespielt. Da drängt sich mir die umgekehrte Frage auf: Hat die Schweiz unterdessen den Bestand der professionellen Nachrichtendienstmitarbeiter, die im Ausland tätig sind, etwa erhöht? Herr Bundespräsident, Sie sagen, diese Personen würden alle freiwillig arbeiten. Können Sie, Herr Bundespräsident Ogi, mir sagen, wer denn da freiwillig schnüffeln darf?
Wie kommt diese Liste mit den Leuten, denen man Spesen vergütet, damit sie im Ausland für die Schweiz schnüffeln, eigentlich zustande? Können Sie uns die Kriterien nennen, die ja auch der Brunner-Bericht verlangt? Ich denke, das wäre Glasnost. Die Öffentlichkeit müsste zumindest die Kriterien kennen, die für diese Auswahl, für diese Liste, angewendet werden.
Zur zweiten Interpellation habe ich eine weitere Frage: Sie schreiben, die Mitglieder der Geschäftsprüfungsdelegation und die Eidgenössische Finanzkontrolle würden regelmässig über die Verwendung der finanziellen Mittel informiert. Können Sie mir bitte sagen, was "regelmässig" heisst? Wann hat die letzte Information stattgefunden, und wann wird das nächste Mal eine solche stattfinden?
Zur letzten Interpellation in Bezug auf den Einsatz des Armeenachrichtendienstes. Auch hier bin ich von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. Sie sagen, es hätten zwei Einsätze des Armeenachrichtendienstes stattgefunden: erstens am Zionistenkongress in Basel, zweitens im Rahmen verschiedener Assistenzdienste im Jahr 1999. Ich frage Sie jetzt: Was heisst "im Rahmen verschiedener Assistenzdienste"? Ich muss davon ausgehen, dass auch damals mehrere Einsätze stattgefunden haben, dass das also nicht nur ein einziger Einsatz war.
In Ihrer Antwort führen Sie weiter aus, der Armeenachrichtendienst habe "in der ordentlichen Lage Massnahmen der Bereitschaft, besonders bezüglich der Informationspflicht der Zivilbehörden" wahrzunehmen. Ich frage Sie: Wer sind diese Zivilbehörden? Können Sie mir sagen, was das genau bedeutet?
In der Antwort auf die erste meiner Fragen führen Sie aus, der Nachrichtendienst müsse besondere Vorkommnisse melden, die im Zusammenhang mit dem Einsatz stünden. Können Sie mir sagen, welcher Art diese Vorkommnisse waren? Welche Art von Informationen wurden in Absprache mit der Polizei weitergegeben?
Ihre Antworten zu allen drei Interpellationen bleiben sehr vage, Sie betreiben weiterhin Geheimniskrämerei. Uns wird nur so viel Einblick gewährt, wie das durch ein beschlagenes Milchglas überhaupt möglich ist. Mit "Glasnost" und "Transparenz", wie Sie das im August 1999 angekündigt haben, haben diese Antworten wenig zu tun.