Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-12-06
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-06
Wortprotokoll
Die Ablehnung meiner Motion durch den Bundesrat kommt nicht überraschend. Dennoch ist die Stellungnahme der Landesregierung enttäuschend und zielt völlig an den Fakten vorbei. Auch die vorgebrachten juristischen Argumente sind abwegig und bilden wohl lediglich einen Vorwand, um mit der bisherigen Dopingpolitik des Bundesrates weiterzufahren. Ich meine, der Bundesrat habe für diese Antwort am Sankt-Nikolaus-Tag 2004 eine dicke Rute verdient. [PAGE 772]
Vorab ist festzuhalten, dass Doping im Sport zu einem immer grösseren Problem wird. Es wird teils bereits im Breitensport systematisch gedopt. Für das flächendeckende Doping im Spitzensport liefern uns die Medien - Tendenz klar zunehmend - in letzter Zeit immer wieder Beispiele gleich en masse. Gerade dieser Tage ist bekannt geworden, dass im berühmten Fussballklub Juventus Turin zwischen 1994 und 1998 systematisch gedopt worden ist. Der Turiner Strafgerichtshof hat nun den Klubarzt Riccardo Agricola zu einer hohen Gefängnisstrafe verurteilt. Weitere Personen, darunter auch Spieler, müssen wohl demnächst in der Causa Doping vor Gericht erscheinen.
Es ist heute klar, dass Sportler nicht nur vom jeweiligen Umfeld und ahnungslos als Dopingopfer missbraucht werden. In den USA wird im Moment - das ist ebenfalls gerade dieser Tage bekannt geworden - die Topleichtathletin Marion Jones im Zusammenhang mit dem ausgehobenen Dopinglabor Balco beschuldigt, sich selber Dopingsubstanzen gespritzt zu haben. In der Schweiz hat ein Schweizer Radrennfahrer und immerhin ehemaliger Weltmeister des Phonak-Radsportteams kurz vor den Olympischen Spielen zugegeben, Dopingmittel verwendet zu haben. Dasselbe Radsportteam steht im Moment wegen zwei weiteren Dopingfällen in den Schlagzeilen. Vielleicht hat der eine oder andere von Ihnen gestern Abend das Interview im "Sportpanorama" gehört. Auf den Punkt gebracht, hat der Verwaltungsratspräsident gesagt: Ja, es wird gedopt, es wird im Radsport gedopt, aber es wird auch in den anderen Sportarten gedopt. Das ist, auf den Punkt gebracht, die Aussage.
Auch in der Schweiz dopen sich Athleten wissentlich und willentlich. Das ist ein Faktum. Gerne sage ich dem Berner Bundesrat Samuel Schmid, dass das Doping bis auf die Schwingplätze gekommen ist. Sie konnten ja den Fall des älteren Bruders des Schwingerkönigs verfolgen.
Unter diesen Vorzeichen mutet die Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion geradezu realitätsfremd an. Der Bundesrat wehrt sich gegen die Einführung eines Doping-Straftatbestandes im Strafgesetzbuch mit dem Argument, es genüge, dass die Verbände die Sporttreibenden sanktionieren würden und dass die Kantone - Sie haben richtig gehört - unter Anwendung der Nebenstrafgesetzgebung wie des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport oder des Heilmittelgesetzes für die Bestrafung des Umfeldes eines Sportlers zuständig seien. Alles wird also bestraft, nur der Sportler, derjenige, der die Verantwortung trägt, nicht.
Der Hinweis auf eine juristische Expertise, die der Bundesrat in der Stellungnahme heranzieht und die zum Schluss kommt, dass Dopingvergehen den Betrugstatbestand nicht erfüllen, belegt geradezu, dass es notwendig ist, nun eine Norm ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, die keine juristischen Haarspaltereien zulässt. Denn der Bundesrat hat übersehen - oder in seiner Stellungnahme zumindest vergessen oder unterschlagen -, dass es auch eine juristische Dissertation von Alexander Faber gibt: "Doping als unlauterer Wettbewerb und Spielbetrug" (Zürich 1974). Diese kommt eindeutig zum Schluss, dass Dopingsünder wegen Betrugs bestraft werden können. Eine Expertise hier, eine Dissertation da; zwei Juristen, mindestens zwei Meinungen: Hier muss für Klarheit gesorgt werden. Dabei ist für mich klar: Dopingsünder sind Betrüger. Wenn man das wirtschaftliche Umfeld dazunimmt, sind sie sogar Grossbetrüger. Die Stellungnahme des Bundesrates ist ein Beispiel für zögerliches und unmutiges Reagieren; von Agieren möchte ich hier gar nicht sprechen. Dies in einem zugegebenermassen nicht unproblematischen Bereich, in dem von der Schweiz ein Zeichen erwartet werden darf. Denn gerade die Schweiz, die bedeutenden internationalen Sportverbänden und -organisationen Domizil gewährt, darf es nicht bei einer lauen Dopingbekämpfung bewenden lassen.
Der Zürcher Rechtsprofessor Hans Michael Riemer hat in der letzten Ausgabe der Sportfachzeitschrift "Causa Sport" einen Aufsatz mit dem Titel "Sportrechts-Weltmacht Schweiz" publiziert und dabei auf die Wichtigkeit und die Führungsrolle der Schweiz auch im internationalen Sport und vor allem in der Dopingbekämpfung hingewiesen. Da kann es doch nicht sein, dass wir uns in der Dopingbekämpfung hinter einer juristischen Expertise, die notabene nie veröffentlicht worden ist, verschanzen und den faktischen Zustand, der die Bestrafung von gedopten Sportlern verunmöglicht, als von Gott gewollt hinnehmen! Die Schweiz darf in der Dopingbekämpfung zumindest nicht hinter den anderen Ländern Europas zurückstehen; ich bin mit Herrn Reimann absolut einverstanden, dass es hier zu einer Harmonisierung auf hohem Niveau kommen muss.
Von Italien habe ich bereits gesprochen. In Frankreich gibt es sogar ein Dopinggesetz mit harten Strafen, und auch in Deutschland soll demnächst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um gegen Dopingsünder konsequenter vorgehen zu können. Dies vor dem Hintergrund, dass die vor dem Hawaii-Triathlon gedopte Nina Kraft die Einnahme von Epo zwar zugegeben hat, jedoch nicht preisgeben will, wer ihr das Präparat besorgt hat. Das war so ein klassischer Fall: Gedopt, Siegerin, wurde gefeiert, hat die Lorbeeren eingeheimst, hat sehr wahrscheinlich auch die Preisgelder abgeholt. Die Schweizerin wurde Zweite, musste erklären, warum sie "nur" Zweite geworden war - und jetzt, im Nachhinein, wird sie zur Siegerin: Das bringt wohl kaum noch etwas. An diesem Beispiel sieht man, wie betrügerisch diese ganze Geschichte eben ist.
In Deutschland hat man in der Zwischenzeit gemerkt, dass das Arzneimittelgesetz keine ausreichende Handhabe bietet, um Dopingsünder auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Die umliegenden Länder haben also längst gehandelt, Herr Bundesrat, und es wäre nun auch an der Schweiz, hier zu handeln und nicht abseits zu stehen.
Obwohl es die sauberste Variante wäre, verlange ich ja nicht die Schaffung eines neuen Dopinggesetzes. Um künftig auch die dopenden Sportler selber ohne grosse Diskussionen sanktionieren zu können, ist die Schaffung einer selbstständigen Dopingnorm im Strafgesetzbuch ausreichend.
Die bundesrätliche Meinung, es reiche aus, das Umfeld des Dopingsünders über die Nebenstrafgesetzgebung zu erfassen und die Sanktionierung der dopenden Sportler den Sportverbänden zu überlassen, ist blauäugig. Nur zu oft zeigen verbandsrechtliche Dopingsanktionsverfahren im Inland wie im Ausland, wie politisch auf dieser privatrechtlichen Ebene entschieden wird und dass gedopte Sportler, die alle Hebel in Bewegung setzen können, dann nicht selten einer Sanktion entgehen. Die Sportverbände machen gute Arbeit, die Sportverbände tun vieles für den Sport, aber sie sind nicht geeignet, um Sanktionen im Dopingbereich zu ergreifen: Wenn sie nämlich einen Sportler aus dem Verkehr ziehen, sägen sie natürlich genau am Ast, auf dem sie selber sitzen.
Bei meinem Vorstoss geht es also auch um die Rechtsgleichheit, die geschaffen werden muss. Alle an Dopingvergehen beteiligten Personen müssen gleich und durch staatliche Instanzen bestraft werden können. Die Bedenken des Bundesrates, wonach Begriffe im Zusammenhang mit einer Dopingstrafbestimmung schwierig auszulegen seien usw., sind wohl nichts anderes als Ausflüchte, um den sonst immer wieder auch vom Sportminister beschworenen Kampf gegen die Dopingseuche doch nicht konsequent führen zu müssen. Es gibt zweifelsfrei genügend juristische Fachleute in der Schweiz - ich habe mich durch mehrere Professoren und Inhaber von Lehrstühlen davon überzeugen lassen -, die sagen, es sei kein Problem, eine sinnvolle und in der Anwendung einfache Dopingstrafnorm auszuarbeiten und diesen Dopingsumpf trockenzulegen.
Ich meine, was bei den Tieren möglich ist - ich erinnere Sie an die klare Dopingstrafnorm im Tierschutzgesetz -, sollte auch beim Menschen möglich sein. Setzen wir also ein Zeichen, und lassen wir den immer wieder gehörten Beteuerungen, dem Doping sei auf allen Ebenen der Kampf anzusagen, nun Taten folgen!
Unsere Aufgabe in der Politik lautet, grundsätzlich dafür besorgt zu sein, dass alle, die an einem sportlichen Wettkampf teilnehmen, am Start die gleichen Voraussetzungen haben. Wir wollen fairen Sport. [PAGE 773]
Deshalb bitte ich Sie, entgegen dem Antrag des Bundesrates meine Motion anzunehmen.