Maissen Theo · Ständerat · 2004-12-06
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-06
Wortprotokoll
Vom 26. bis 30. Januar 2005 findet in Davos wiederum das Jahrestreffen des World Economic Forum (WEF) statt. Die Bündner Regierung ersuchte den Bundesrat, wie auch schon in früheren Jahren, mit Schreiben vom 1. Juli dieses Jahres um Unterstützung für die sichere Durchführung dieses Anlasses.
Der Bundesrat qualifiziert das WEF seit dem Jahr 2000 als sogenanntes ausserordentliches Ereignis. An dieser Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert. Der Bundesrat hat folglich am 15. September 2004 beschlossen, die zivilen Behörden mit höchstens 6500 Armeeangehörigen im Assistenzdienst zu unterstützen, und zwar mit Berufs- und Milizformationen, die vom 17. bis 31. Januar 2005 ihren Einsatz leisten werden. Da mehr als 2000 Armeeangehörige eingesetzt werden, muss der Einsatz gemäss Artikel 70 des Militärgesetzes durch die Bundesversammlung genehmigt werden. Da für das WEF des übernächsten Jahres, also 2006, mit einer unveränderten Lage gerechnet werden kann, hat sich der Bundesrat entschlossen, den Einsatz der Armee im Assistenzdienst am WEF gleich für zwei Jahre zu beantragen. Er kommt damit nicht zuletzt auch dem Postulat unserer Sicherheitspolitischen Kommission vom 25. Mai dieses Jahres nach, in dem wir ein vereinfachtes Verfahren für politisch eher unbestrittene bzw. wiederkehrende Einsätze verlangen.
Das Geschäft wird in beiden Räten während dieser Wintersession behandelt. Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates hat sich mit diesem Geschäft an ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2004 befasst. Wir haben dabei auch einen Vertreter der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren angehört. Wir haben Eintreten mit 11 zu 1 Stimmen beschlossen.
Das Erfordernis der Subsidiarität für diesen Einsatz ist gegeben. Die Armee übernimmt Überwachungs- und Übermittlungsaufgaben sowie Objektschutz. In den Kernzonen von Davos, wo allenfalls mit Konfrontationen gerechnet werden kann, werden keine uniformierten Miliztruppen anwesend sein. Der Personenschutz ist zudem ausdrücklich Aufgabe der Polizei bzw. der zivilen Behörden.
Die Führungsstruktur ist so ausgestaltet, dass die Einsatzverantwortung bei den zivilen Behörden liegt. In der Führungsstruktur der Armee ist jetzt neu die militärische Einsatzleitung im Sinne von "Armee XXI" dem Stab der Territorialregion 3 zugewiesen worden, also nicht mehr wie im letzten Jahr dem Stab der Gebirgsinfanteriebrigade 12. Der Chef der Armee fungiert als Befehlsempfänger des Chefs VBS - wenn man so sagen will - und ist allenfalls für Koordinationsaufgaben im Gesamtsystem zuständig. Er hat für die Koordination und Abstimmung zu sorgen.
Obwohl wir bei diesem Beschluss nicht über die Kosten beraten müssen, möchte ich - weil es auch in der Kommission ein Thema war - doch kurz darüber informieren, wie die Kosten geregelt sind: Im Jahre 2001 hat das WEF 11 Millionen Franken gekostet, im Jahre 2003 gar 13 Millionen. Neu hat man sich auf ein Kostendach von 8 Millionen wie auch auf einen Verteilschlüssel geeinigt. Von diesen 8 Millionen Franken übernimmt der Kanton Graubünden 2 Millionen, die Landschaft Davos, also die Gemeinde, 1 Million, der Bund 3 Millionen und das WEF 2 Millionen.
Zum Assistenzdienst ist festzuhalten, dass hier die Zusatzausgaben im Vergleich zu einem ordentlichen Ausbildungs- oder Flugdienst relativ gering sind. Die Gesamtkosten werden aufgrund der bisherigen Erfahrungen für den Assistenzdienst auf 19,5 Millionen Franken geschätzt. Die effektiven Mehraufwendungen gegenüber einem normalen Ausbildungs-Wiederholungskurs betragen rund 2,5 Millionen Franken, und diese Zusatzaufwendungen können gemäss Auskunft des VBS im Rahmen der bewilligten Kredite aufgefangen werden.
Ein wichtiger Punkt aus der Sicht der Kommission ist zudem, dass die Einflussmöglichkeit des Parlamentes, wenn wir nun für zwei Jahre beschliessen, insofern nicht verloren geht, als den Kommissionen eine Lagebeurteilung abgegeben wird - eine politische Beurteilung des Bundesrates in Bezug auf die weitere Behandlung von Gesuchen. Diese Berichterstattung mit einer entsprechenden Beurteilung der Risikolage soll im vierten Quartal des Jahres 2005 erfolgen. Zudem bleiben für das WEF 2006 die gemäss Subsidiaritätsprinzip erforderlichen Voraussetzungen für einen Assistenzdiensteinsatz der Armee gültig. Das heisst, auch für das Jahr 2006 müssen die Mittel der zivilen Behörden ausgeschöpft sein, und es muss ein erneutes Gesuch der zivilen Behörden vorliegen. Die Einsatzverantwortung wird auch für einen allfälligen Einsatz im Jahre 2006 auf ziviler Seite liegen. Es geht dann allenfalls um eine reine Repetition dessen, was jetzt gefordert wird und zur Prüfung ansteht. Der maximale Gesamtbestand der jeweils eingesetzten Truppen wird in beiden Jahren bei 6500 Angehörigen der Armee liegen, und diese werden auch wieder der Kantonspolizei Graubünden zur Zusammenarbeit zugewiesen.
Das WEF ist ein internationaler Anlass mit weltweiter Ausstrahlung. Auch wenn der Träger dieser Veranstaltung eine private Organisation ist, hat das WEF offiziösen Charakter - mit politischer Bedeutung wegen der Teilnahme wichtiger Entscheidträger aus Wirtschaft und Politik. Als Gastland hat die Schweiz die Verpflichtung, für die Sicherheit solcher Gäste zu sorgen. Wenn wir an einem Anlass im Ausland teilnehmen, erwarten auch wir, dass die notwendigen Sicherheitsmassnahmen getroffen und, wenn nötig auch unter Mitwirkung des betreffenden Staates, gewährleistet werden.
Das WEF ist eine der wichtigsten wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Veranstaltungen der Schweiz. Hier kann sich die Schweiz in multilateralen Beziehungen als Plattform profilieren, was auch nicht ohne Wirkung auf das aussenpolitische Ansehen der Schweiz ist.
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Schliesslich ist festzustellen, dass der Anlass auch eine volkswirtschaftliche und touristische Bedeutung hat, einerseits sicher für die Landschaft Davos und Graubünden, anderseits aber auch für das Tourismusland Schweiz. Zu hoffen bleibt also, dass auch das öffentliche Schweizer Fernsehen diese Bedeutung als Teil von Idée Suisse erkennt und künftig nicht mehr in erster Linie Vermummten als Plattform für ihre wirren Ideen dient, sondern dass auch das WEF selber mit seinen Inhalten dargestellt wird.
Der Nationalrat hat den Beschluss mit 109 zu 45 Stimmen genehmigt. Ich beantrage Ihnen namens der SiK Eintreten auf die Vorlage.