Germann Hannes · Ständerat · 2004-12-07
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-07
Wortprotokoll
Ich kann es kurz machen: Natürlich wiegen die Voten der beiden Juristen schwer. Man muss sich das gut überlegen. Die Kommission hat das eigentlich auch getan. Wir waren der Ansicht, die Ausnahme sei in diesem Absatz 4 geregelt. Es geht bei diesen acht Jahren um die Verjährung, und nachher steht ausdrücklich: "Vorbehalten bleiben längere Verjährungsfristen nach den Artikeln 11 und 12 VStrR." Jetzt kann man sagen, das reiche nicht, aber uns schienen die fünfzehn Jahre im Vergleich zu anderen Verjährungsfristen einfach etwas unverhältnismässig lang zu sein. Wir gingen eigentlich auch davon aus, dass es mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden ist, all die Akten so lange aufzubewahren und horten zu müssen. Wenn diese Ausnahmen, diese Vorbehalte, die hier explizit stipuliert sind, nicht ausreichen, dann hat die Argumentation unserer Juristen etwas für sich. Aber was ist, wenn sie ausreichen? Eine Verjährungsfrist von fünfzehn Jahren für Bagatellfälle wäre einfach unverhältnismässig. Darum sind wir auf acht Jahre gekommen. Die Wirtschaft hat übrigens siebeneinhalb Jahre gefordert. Aber ich sehe schon, sie hätte besser fünf Jahre gefordert, und wir wären dann bei zehn Jahren gelandet.
Jetzt stehen wir bei acht Jahren, und ich bitte Sie darum, hier der Mehrheit zu folgen.