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David Eugen · Ständerat · 2004-12-07

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-07

Wortprotokoll

Hier geht es um die Verjährungsfrist. Der Bundesrat hat beantragt, Zollschulden erst nach fünfzehn Jahren verjähren zu lassen. Der Nationalrat ist dem gefolgt; wir haben dagegen die Verjährungsfrist für Zollschulden auf acht Jahre festgelegt, und zwar in Berücksichtigung der üblichen Verjährungsfristen, auch mit Blick auf das Zivilrecht und das übrige öffentliche Recht.

Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass fünfzehn Jahre für Zollschulden eine zu lange Frist sind. Es ist der [PAGE 792] Zollverwaltung zuzumuten, ihre Forderungen innert acht Jahren geltend zu machen und durchzusetzen. Dabei beginnt die Verjährungsfrist ja erst dann, wenn die Zollschuld auch rechtskräftig ist. Von daher ist die Mehrheit der Auffassung, dass die Frist von acht Jahren ins Gesetz aufgenommen werden sollte.

Die Minderheit will dem Bundesrat und dem Nationalrat folgen.