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Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-12-07

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-07

Wortprotokoll

Es ist unüblich, nach dem Bundesrat zu sprechen. Was führt mich dazu? Herr Bundesrat Merz hat auf die Kundenfreundlichkeit seiner Zollverwaltung in diesen Belangen hingewiesen. Ich möchte dem nicht widersprechen, aber es liegt mir doch daran, hier auf die Besonderheiten des Kantons Thurgau hinzuweisen. Wir haben eine Seegrenze von ungefähr 90 Kilometern; an dieser Seegrenze findet kaum Warenverkehr statt. Darum hat die Zollverwaltung die benutzbaren Zollstellen eigentlich praktisch aufgehoben. Was bleibt, sind die Zollstellen zwischen [PAGE 791] Konstanz und Kreuzlingen; dort spielt das auch eine Rolle. Darum geht es hier ja auch; es geht unter anderem - gemäss Artikel 43 Absatz 1 Litera b - um den Marktverkehr.

Hier haben wir nun exakt die umgekehrten Verhältnisse im Vergleich beispielsweise zu Basel, Genf oder selbst zum Tessin grösstenteils. Hier liegt nämlich nicht eine schweizerische Agglomeration an der Grenze, sondern umgekehrt eine deutsche Agglomeration von gegen 100 000 Einwohnern direkt an der Schweizergrenze. In Genf oder Basel fahren die Anlieger aus dem Ausland auf den Markt, und weil ich die Situation der Grenzübergänge rund um diese Städte etwas kenne, kann ich sagen, dass ein ganz erheblicher Teil der Landwirtschaftsfläche in jener Region liegt. Bei uns wird mit der Regelung, welche die Mehrheit vertritt, ein kleiner Abschnitt um Konstanz privilegiert, und das restliche Landwirtschaftsland entlang des Sees fällt schweizerischerseits weg.

Es ist mir bewusst, dass das andere Verhältnisse sind. Ich bitte Sie aber, auch diese zu beachten und deshalb dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

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