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Germann Hannes · Ständerat · 2004-12-07

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-07

Wortprotokoll

So schnell kann auch eine Kommissionsmehrheit wieder auf die falsche Seite geraten, wie wir das festgestellt haben. Ich bin davon überzeugt, wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen und jetzt den einstimmigen Entscheid aus der ersten Runde umstossen, dann machen wir wirklich aus einer momentanen Situation heraus einen ganz fatalen Fehler. Wir würden nämlich hergehen und den Begriff "nächstgelegene benutzbare Zollstelle" ins Gesetz aufnehmen, dies im Wissen darum, dass die Zollstellen reihenweise aufgehoben werden.

Was ist überhaupt eine Zollstelle? Ist ein Feldweg über die Grenze bereits eine Zollstelle? Ist es ein Übergang, wo es zwar ein Zollamt hat, das aber nicht besetzt ist, oder ist es ein besetztes Zollamt? Wenn es der Feldweg ist, dann gäbe es so viele Radialkreise, dass die Zone ohnehin praktisch einem Streifen gleichkäme. Da können wir uns die Radialzonenübung wirklich sparen. Was ist aber - im anderen Extremfall -, wenn nur die benutzbare Zollstelle gemeint ist, also die, die geöffnet hat? Im Kanton Schaffhausen haben wir über 60 Übergänge, die geteert sind, aber nur einer hat rund um die Uhr offen, vielleicht sind es ab und zu zwei. Aber mit diesen vielen Übergängen müssen Sie sich das einfach einmal plastisch vorstellen. Der Prozess mit den Schliessungen ist noch nicht abgeschlossen. So würde sich laufend ändern, was in eine Radialzone fällt und was nicht. Jetzt stellen Sie sich einmal die armen Kerle von Zollbeamten vor, die jedes Mal vom Bauern wissen müssen, von wo - Koordinaten x und y - er das Produkt herhat, wenn er es einführt. Das gäbe nun wirklich eine Bürokratie. Heute ist das ganz pragmatisch geregelt. Die deutschen Gemeinden bestätigen einfach, dass der Bauer x das Produkt y von ihrem Gebiet einführt, und dann ist es für die Zollleute okay. Das ist ganz unbürokratisch und einfach. Aber dann von den deutschen Gemeinden zu verlangen, dass sie bestätigen, dass das Gebiet höchstens zehn Kilometer von der nächstgelegenen Grenzstelle entfernt ist - also bitte! Das gehört doch so nicht in ein Gesetz!

Der Gummibegriff "nächstgelegene benutzbare Zollstelle" ist meines Erachtens fatal. Er ist auch falsch. Wir haben ganz klar von Streifen gesprochen. Wir haben das schon heute zum Teil oder sogar mehrheitlich so geregelt.

Ich hole jetzt die Staatsverträge hervor. Ich muss das so ausführlich darlegen, weil ich befürchte, dass der Bundesrat anschliessend für den Antrag der Mehrheit plädieren will. Ich fordere jetzt auch unsere Kommissionsmehrheit auf, von diesem Antrag Abstand zu nehmen.

Schauen Sie das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Grenz- und Weideverkehr an. Ich zitiere Artikel 1: "Als 'Grenzzone' im Sinne des gegenwärtigen Abkommens sind die zwei Gebietsstreifen beidseitig der gemeinsamen Grenze zu betrachten." Weiter unten wird die Ausdehnung der Zonen mit ungefähr zehn Kilometern definiert. Das ist das Abkommen der Schweiz vom 2. Juli 1953 mit Italien.

Jetzt gehe ich zum Schweizerisch-deutschen Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr. Sie müssen jetzt gut aufpassen; ich zitiere Artikel 1: "Grenzverkehr im Sinne dieses Abkommens ist der in diesem Abschnitt geregelte nachbarliche Warenverkehr zwischen den beiderseitigen Zollgrenzzonen. Als Zollgrenzzonen gelten die beiderseitigen Gebietsstreifen, die sich entlang der gemeinsamen Zollgrenze und am Bodensee entlang den Ufern auf eine Tiefe von 10 km erstrecken." Wir haben also auch beim Abkommen mit Deutschland einen Streifen definiert.

Dann hat man noch in einer untergeordneten Vereinbarung von einer Ausnahme für die Landwirtschaft gesprochen. Die Zollverwaltung sagte mir, dass man heute noch mit Radialzonen arbeite. Sie würden zum Teil ab der grünen Grenze gemessen. Mit anderen Worten: In der Praxis ist es sehr schwierig, die Radialzonen festzulegen.

Wenn ich das Abkommen mit Frankreich als Beispiel nehme - ich brauche nicht daraus vorzulesen -, sehe ich, dass dort ein Streifen beidseits der politischen Grenze von zehn Kilometern als Grenzzone gilt. Auch im Abkommen mit [PAGE 790] Österreich, das wurde bereits verschiedentlich erwähnt, haben wir einen Streifen von zehn Kilometern. Jetzt wollen wir im Jahr 2004 hingehen und diesbezüglich eine "Rückfallbestimmung" machen, die hinter die Fünfzigerjahre des letzten Jahrhunderts zurückgeht. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!

Noch ein Wort zum Verhalten des Bundesrates. Ich lasse mein Manuskript weg, ich kann das abkürzen. Ich kann mir eine leise Kritik nicht verkneifen. Jetzt hatten wir tatsächlich im landwirtschaftlichen Grenzverkehr mit Deutschland Probleme, weil sich einige Schweizer - es sind etwa drei, man kennt sie auch - etwas gar rasch breit gemacht haben; sagen wir es einmal so. Aber es war immer ein Anbieter auf deutscher Seite; deutsche Bauern haben das Land angeboten, niemand hat es gewollt - dann hat es halt ein Schweizer bekommen. Er bekommt aber von uns keine Direktzahlungen auf diesem Land, und die EU gibt ihm auch nichts. Er hat dort also quasi Weltmarktbedingungen; er darf auch nichts anpflanzen bzw. zollfrei einführen, was in der Schweiz über Vermarktungszulagen gestützt ist. Immerhin hat man dadurch auch im Grenzgebiet halbwegs gleich lange Spiesse wie in der übrigen Schweiz.

Zu diesem Streit, der zwischen der Schweiz und Deutschland aufgekommen ist: Was machen die Deutschen? Sie haben inzwischen beschlossen, eine neue Bestimmung zu schaffen. Die Schweizer sollen das Land künftig nicht mehr zu gleichen Marktbedingungen wie die deutschen Bauern bekommen. Die Inkraftsetzung des entsprechenden bilateralen Abkommens I führte dazu, dass die Spiesse entlang der Grenze gleich lang waren. Jetzt macht die deutsche Seite das rückgängig und verlangt von den Schweizern, dass sie 20 Prozent mehr bezahlen müssen. Als Schweizer würde ich dann eigentlich erwarten, dass der Bundesrat protestiert: "Das geht nicht, das ist erstens eine Verletzung der bilateralen Abkommen, und es ist zweitens eine Verzerrung der Wettbewerbssituation." Ich verzeihe es Ihnen, Herr Bundesrat, dass Sie es nicht getan haben. Man hat dadurch die ganze Sache wieder auf ein Niveau reduzieren können, das angemessen ist. Die Situation hat sich inzwischen beruhigt.

Aber jetzt sollten wir als Schweizer - wir sind ja im Vollzug die Musterknaben - nicht noch hingehen und zusätzlich, in vorauseilendem Gehorsam, eine Lex Landwirtschaft in dieses Gesetz hineinbringen. Wenn wir schon die Diskriminierung von Schweizer Landwirten in Deutschland in Kauf nehmen, sollten wir unseren Nachbarn nicht noch ein Geschenk machen oder ihretwegen eine derart seltsame Lösung treffen, die auch allen Verträgen - ich habe sie zitiert - zuwiderläuft.

Darum bitte ich Sie wirklich, dem Minderheitsantrag zu folgen. Ich appelliere auch an die Kommissionsmehrheit, das zu tun. Sie folgen ja nur Ihrer Vernunft, wie Sie es das letzte Mal getan haben, und zwar einstimmig. Ich danke für das Verständnis.

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