Stadler Hansruedi · Ständerat · 2004-12-07
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-07
Wortprotokoll
Vielleicht gibt es eine kleine Differenz zwischen dem Antrag der Minderheit und meinem Einzelantrag. Bei meinen Anträgen handelt es sich um eine Kombination, einerseits um eine Aufstockung, andererseits um eine entsprechende Kompensation. Meine Anträge entsprechen auch dem Beschluss des Nationalrates, der beiden Anträgen mit 126 zu 39 Stimmen zugestimmt hat.
Der Bund hat bis heute sieben Organisationen der Erwachsenenbildung unterstützt. In Zukunft sollen nur noch zwei Organisationen unterstützt werden. Betroffen von der Streichung sind unter anderem der Verband der Schweizerischen Volkshochschulen und der Schweizerische Bund für Elternbildung. Durch diesen Radikalschnitt kommen diese betroffenen Institutionen, welche in der Weiterbildung nicht nur eine wichtige, sondern auch eine notwendige Arbeit leisten, gewaltig ins Schleudern. Diese Organisationen leisten einen sehr wertvollen Beitrag an die Weiterbildung. Diese Arbeit steht häufig nicht in einem spektakulären Rampenlicht. In diesen Bereichen wird häufig die Freiwilligenarbeit noch grossgeschrieben. Ich ersuche das zuständige Amt, für die betroffenen Organisationen alternative Möglichkeiten mit anderen Budgetpositionen und allenfalls auch faire Anpassungszeiten an neue Gegebenheiten zu prüfen, und zwar auch in gegenseitiger Absprache.
Eine Unterstützung dieses Weiterbildungsbereichs liegt auch exakt auf der Linie des bundesrätlichen Berichtes zur Weiterbildung aus dem Jahre 1999. Ich bin Kollegin Madeleine Amgwerd dankbar, dass sie in einer Interpellation die ganze Thematik einmal grundsätzlich aufgegriffen hat.
Ich mache auch einen Kompensationsvorschlag bei der Filmförderung. Man muss hier wenigstens anerkennen, dass wir uns bemüht haben, eine entsprechende Kompensation aufzuzeigen. Natürlich unterstützen auch in diesem Rat alle immer wieder die Filmförderung. Hier haben wir aber eine rechte Erhöhung des Budgets auch gegenüber den Vorjahren zur Kenntnis genommen. Deshalb ist diese Kürzung verantwortbar, bleibt doch unter dem Strich schlussendlich immer noch ein erhebliches Wachstum gegenüber den Vorjahren. Ich erwähne auch, dass von privater Seite zusätzliche Unterstützung in die Filmförderung fliessen dürfte. Es gibt eine neue Stiftung von Stadt und Kanton Zürich, die Zürcher Filmstiftung, wo in Zukunft jährlich eine Förderungssumme von 7 bis 8 Millionen Franken zur Verfügung stehen wird.
Es entsteht mit dieser minimen Kürzung kein Notstand. Ich habe gehört, dass man bei den zuständigen Stellen mit dieser Kürzung auch leben kann. Ich habe zwar ein gewisses Verständnis für die Finanzkommission und auch für Sie, Herr Bundesrat - wir haben es gerade wieder gehört -, wenn Sie von Ihrem Entwurf nicht abweichen möchten. Aber, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Finanzkommission und Herr Bundesrat, haben Sie doch ein wenig Verständnis für uns in diesem Plenum. Wir stimmen Ihren Anträgen ja zu über 99 Prozent zu. Räumen Sie uns doch auch die Möglichkeit ein, chirurgisch präzise irgendwo einzugreifen, wenn sich bei uns im Parlament schliesslich einmal ein in uns schlummernder Restbestand an Bedürfnis nach Prioritätensetzung regt.
Ich ersuche Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen und damit die Differenz zum Nationalrat zu bereinigen.