Bürgi Hermann · Ständerat · 2004-12-08
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-08
Wortprotokoll
Dieses Thema, Herr Bundesrat, habe ich bereits letzte Woche einmal erörtert, als es darum ging, das Abkommen betreffend die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte bei den Bilateralen II zu genehmigen. Gestatten Sie mir deshalb, dass ich etwas aushole, weil es mir nicht einfach darum geht, irgendeinen Antrag zu stellen, sondern darum, aufzuzeigen, dass die Finanzpolitiker hier in Widerspruch mit den Vorgaben des erwähnten Abkommens zu geraten drohen.
In der Botschaft zu den Bilateralen II erklärte der Bundesrat unter anderem bezüglich der Bedeutung des Abkommens: "Für die Schweizer Landwirtschaft bedeutet der Rohstoffpreisausgleich eine Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Grundstoffe." Das ist das Thema meines Antrages; denn dieses Ziel wird ja auch mit diesem bilateralen Abkommen anvisiert. Der Bundesrat hat in der gleichen Botschaft aber auch darauf hingewiesen, dass er damit rechne, diese Ausfuhrbeiträge beim "Schoggigesetz" reduzieren zu können. Ich zitiere auch hier aus der Botschaft, der Bundesrat sagt: "Mit dem neuen Protokoll 2 wird der Beitragsbedarf bei bisherigen Ausfuhrmengen zirka 85 Millionen Franken pro Jahr betragen." Er sagt dann, dass damit 30 Millionen Franken gespart werden können. Das ist jetzt in den Voranschlag 2005 eingeflossen, indem anstelle des an sich möglichen WTO-Plafonds von 114,9 Millionen Franken lediglich 80 Millionen Franken vorgesehen sind.
Der guten Ordnung halber möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass das Verhandlungsergebnis im Rahmen der Vernehmlassung zum Abkommen über die landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse seitens der Landwirtschaft, insbesondere aber auch seitens der Branchenverbände - und ich habe die Ehre, einen Branchenverband, die Branchenorganisation Milch, zu präsidieren, deshalb melde ich mich hier zu Wort - grundsätzlich begrüsst wurde. Es wurde aber gefordert, dass das Einsparpotenzial betreffend Exportbeiträge zur Vergrösserung des Exportvolumens gebraucht wird. Weshalb wird es gebraucht? Um eben in geringerem Masse auf den Veredelungsverkehr angewiesen zu sein; denn wenn diese Exportbeiträge nicht vorhanden sind, dann wird der Veredelungsverkehr bewilligt, und dann [PAGE 818] werden keine einheimischen landwirtschaftlichen Rohstoffe verwendet.
Das ist der Zusammenhang. Was mich jetzt irritiert, Herr Bundesrat, ist die Tatsache, dass der Bundesrat selbst im Nachtrag II diese Zusammenhänge sieht. In der Botschaft zum Nachtrag II wird darauf hingewiesen: "Für die Schweizer Landwirtschaft ist es wichtig, dass auf den Veredelungsverkehr mit landwirtschaftlichen Grundstoffen so lange verzichtet wird, als andere Massnahmen den Rohstoffpreisnachteil ausgleichen." So weit, so gut. Jetzt werden Sie mir erklären, dass andere Mittel zur Verfügung stünden. Das ist nur die halbe Wahrheit. Der Nationalrat hat diesen Budgetposten deshalb zu Recht - zu Recht! - von 80 auf 90 Millionen Franken erhöht. Mein Antrag geht nur in diese Richtung - dass wir uns dem Nationalrat anschliessen.
Nach der Aufdeckung dieser Zusammenhänge eine Schlussbemerkung: Die Zielsetzung des Abkommens, nämlich unter anderem die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Grundstoffe, setzt voraus, dass Ausfuhrbeiträge für Erzeugnisse aus landwirtschaftlichen Produkten nicht allzu stark gekürzt werden. Wir haben nach wie vor Rohstoffpreisdifferenzen, und wir können das nicht von heute auf morgen ändern. Herr Bundesrat, das ist ein Prozess. Dieser Weg - das wissen die Beteiligten - muss beschritten werden; es ist nur die Frage, wie dieser Prozess abläuft. Ich bin der Meinung, dass wir das Schritttempo etwas ändern sollten.
Wenn Sie meinen Antrag unterstützen, dann ermöglichen Sie, dass die Schweizer Nahrungsmittelindustrie ein grösseres Quantum an einheimischen Agrarrohstoffen verarbeiten kann und in einem etwas geringeren Ausmass ausländische Agrarrohstoffe einführen, veredeln und nachher wieder ausführen muss. Das ist der Kerngehalt meines Antrages.
Wir haben den flammenden Appell unseres geschätzten Kollegen Lauri heute Morgen gehört; das ehrt ihn selbstverständlich als Finanzpolitiker. Aber ich muss jetzt Herrn Kollege Lauri nach dieser "Morgenandacht" auch noch etwas anderes sagen. Herr Kollege Lauri, die Finanzpolitik ist das eine; selbstverständlich sagt uns die Verfassung, wir hätten längerfristig einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu machen. Aber die Verfassung gebietet uns auch noch andere Dinge, nicht nur Finanzpolitik. In der Verfassung stehen zahlreiche Zielsetzungen, die dieser Staat auch zu erfüllen hat, unter anderem auch in Artikel 104, der die Landwirtschaft betrifft. Ich bin deshalb der Meinung, dass dies trotz aller Finanzpolitik und trotz dem Bestreben, den Bundeshaushalt zu sanieren, keine Einbahnstrasse sein kann. Finanzpolitiker sind - ich habe das meinem verehrten Kollegen Philipp Stähelin gelegentlich gesagt - sehr differenziert denkende Menschen, sie sind gradlinig ausgerichtet, aber sie neigen gelegentlich zu etwas: Sie neigen gelegentlich dazu, einen ausgesprochenen Röhrenblick zu haben.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, den Antrag im Interesse einer gesamthaften Abwägung zu unterstützen.