Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-12-08
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-08
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag Leuenberger Ernst ist aus der gleichen Philosophie entstanden wie jener der Mehrheit, wenn ich das so sagen darf. Wir haben um eine Lösung gerungen, die föderalistisch ausgeglichen ist und dennoch den Anforderungen der Schuldenbremse genügt. Auf diesem Weg hat sich dann eine Weichenstellung ergeben, und wir sind auf zwei verschiedenen Pfaden vorangeschritten. Im Grundanliegen sind wir uns aber einig.
Zunächst ein Blick zurück: Die Subkommission beantragte und die Finanzkommission beschloss in der ersten Runde, bei der Position Allgemeine Strassenbeiträge und Finanzausgleich auf 20 Millionen Franken zu gehen, wie dies die Minderheit Leuenberger beantragt. Dies wollten wir beim Nationalstrassenbau - der nächsten Position - kompensieren. Dann ist vonseiten des bundesrätlichen Sprechers darauf gedrängt worden, dass wir beim Nationalstrassenbau nicht reduzieren sollten. So hat dann die Finanzkommission beschlossen, und daraus ergab sich für uns gerade im Ständerat eine schwierige Situation. Denn einerseits "retteten" wir für die Mittellandkantone im Wesentlichen ihre Projekte, auf der anderen Seite konnten wir aber unter dem Titel der allgemeinen Strassenbeiträge diesen Ausgleich nicht schaffen. Das war die Schwierigkeit. Wie Kollege Leuenberger aber sagte, liegt in dieser Situation eine Chance für die Kantone, etwas für die allgemeine Staatskasse zu tun. Das ist ein gesamtschweizerischer Ausgleichsmechanismus, gerade auch für Rand- und Bergkantone. Das ist die Sorge, die hinter diesem Antrag steckte.
Als dann der Antrag beim Nationalstrassenbau durchging, so, wie er Ihnen jetzt vorliegt, wurde der Versuch unternommen, auch bei der Position Allgemeine Strassenbeiträge wieder zum vorgesehenen Ausgleich zu gelangen. So erklärt sich der vom Nationalrat beschlossene Betrag von 54,68 Millionen Franken. Wenn Sie beim Grundgedanken des Ausgleichs zwischen den Kantonen bleiben wollen, sollten Sie der Mehrheit zustimmen.
Wie ist das finanzpolitisch zu beurteilen? Von der Schuldenbremse her ist diese Lösung beim heutigen Stand der Beschlüsse vertretbar. Es besteht ein Problem, da hat Herr Leuenberger auch Recht: Auf der Stufe der Differenzbereinigung kann man ja nach bisheriger Auffassung auf Positionen, die nicht bestritten sind, nicht mehr zurückkommen. Aber ich bin nicht so sicher - das wäre noch zu prüfen, Herr Bundesrat -, ob das auch unter dem Regime der Schuldenbremse gilt und ob nicht auch hier die Möglichkeit eines Rückkommens bestehen müsste, damit wir den Ausgleich überhaupt erreichen können. Aber im Moment stellt sich dieses Problem nicht.
Schliesslich habe ich etwas Mühe, wenn wir widersprüchlich argumentieren: Vor dem 28. November 2004 haben wir aus Gründen der Glaubwürdigkeit gegenüber dem Projekt des neuen Finanzausgleichs eine Position eingenommen, die genau auf dessen Linie liegt. Nach dem 28. November 2004 genau das Gegenteil zu machen, nur weil Volk und Stände zugestimmt haben, das scheint mir nicht vertretbar zu sein. Deshalb meine ich: Was vor dem 28. November 2004 gegolten hat, muss auch nach diesem Datum gelten, sonst sind wir nicht glaubwürdig.
Über die Trassenpreise müssen wir diskutieren, Kollege Leuenberger; ich habe die gleiche Auffassung wie Sie. Aber da wird das Entlastungsprogramm 2004 der Ort sein, wo wir uns treffen. Ich bin der Meinung, dass die Trassenpreise nicht angehoben werden dürfen, ja, sie müssen sogar gesenkt werden, wenn wir mit der Verlagerungspolitik eine Chance haben wollen. Aber das können wir nicht im Rahmen des Budgets erreichen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.