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Kuprecht Alex · Ständerat · 2004-12-13

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-13

Wortprotokoll

Der Kanton Schwyz als Gründungs- und Urkanton unserer Eidgenossenschaft ist seit jeher der traditionellen und direkten Demokratie in ganz besonderem Masse verpflichtet. Er fällt immer wieder als eigenständiger, den Traditionen verpflichteter, manchmal auch bockiger und unkonventionell abstimmender Kanton auf. Das ist auch kein Wunder. Noch bis tief in die Sechzigerjahre wurde in den Schulen kundgetan, dass alles, was von Bern her kommt, grundsätzlich schlecht und deshalb abzulehnen sei. Die Abstimmungsresultate zeigen heute immer noch deutliche Spuren dieser Grundhaltung.

Diese traditionelle Auffassung der Ablehnung von Staatshörigkeit, die ihre tiefen Wurzeln in der Freiheit und Eigenständigkeit des Volkes hat, hat am 9. Juli 2003 eine tiefgreifende Erschütterung durch eine übergeordnete Staatsmacht erhalten. Diese Missachtung der direkten Demokratie hat im Kanton Schwyz breite Kreise der Bevölkerung aufs Tiefste erschüttert. Auf einen Schlag wurde diesen Bürgerinnen und Bürgern das in einem kantonalen Gesetz verankerte Recht, Einbürgerungen an den Urnen in der Gemeinde vorzunehmen, per Urteil durch das Bundesgericht weggenommen. Ein während Jahrzehnten ausgeübtes Volksrecht wurde - ohne Vorstellung von der Auswirkung - mit einem Federstrich aus den demokratischen Insignien gestrichen.

Doch das Schwyzer Volk hat sich in eindrücklicher Weise bemerkbar gemacht. In knapp vier Wochen haben über 7000 Bürgerinnen und Bürger eine Petition zur Erhaltung des bisherigen Rechtes unterzeichnet. Der durch das Bundesgericht erlassene Entscheid hat die Einbürgerungen zu einem ganz normalen Verwaltungsakt gemacht, hat sie auf die gleiche Stufe wie ein Baugesuch oder eine Veranstaltungsbewilligung gestellt und damit erniedrigt. Bei einer Einbürgerung werden jedoch politische Rechte an die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger abgegeben. Daraus kann abgeleitet werden, dass es sich bei der Einbürgerung niemals lediglich um einen Verwaltungsakt, sondern dass es sich um einen politischen Akt handeln muss.

Die vorliegende Initiative meines Kantons verlangt, dass die Einbürgerungen ein politischer Akt bleiben und nicht gerichtlich erzwungen werden können; die kantonale Verfahrenshoheit muss gewährleistet bleiben. Die Initiative wurde durch den Kantonsrat, dem ich zu diesem Zeitpunkt noch angehörte, mit grossem Mehr an den Regierungsrat überwiesen. Sie zielt in die gleiche Richtung wie die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas, über die wir demnächst, wahrscheinlich in der Sommersession 2005, noch zu befinden haben werden.

Selten gab es einen Gerichtsentscheid, der dermassen in die Demokratie eingegriffen hat und bei dem die Institution der direkten Demokratie und des Volksentscheides dermassen ausser Kraft gesetzt worden ist. Die Glaubwürdigkeit des höchsten Gerichtes wurde dort beschädigt, wo dieses direktdemokratische Recht beschnitten wurde. Die freie und uneingeschränkte Verleihung des Staatsbürgerrechtes durch diejenigen, die direkt mit dem Gesuchsteller zusammenleben, mit ihm an der Gesellschaft teilhaben und mit ihm auch die Zukunft gestalten, ist der Schlussakt einer Integration. Die Integration basiert aber auf Akzeptanz und dem Willen der Leute, diese mit ihnen zusammenlebenden Menschen in ihre Gemeinschaft aufzunehmen. Akzeptanz kann weder auf Stufe des Gesetzes noch auf Verordnungsstufe angeordnet werden. Es ist deshalb unerlässlich, dass bei den Einbürgerungen die demokratischen Grundwerte, wie sie in den kantonalen Bürgerrechtsgesetzen enthalten sind, auch in Zukunft eingehalten und wieder ausgeübt werden können. Der Glaube an die Demokratie und ihre Organe kann so wieder gestärkt werden.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Staatspolitischen Kommission zu folgen und entsprechend der Standesinitiative Schwyz Folge zu geben.

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