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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-12-14

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-12-14

Wortprotokoll

Zuerst zur rechtlichen Frage: Das Gutachten liegt vor; das Gutachten lautet zusammengefasst: Die Verknüpfung ist verfassungsmässig fragwürdig, aber möglich - also ein guter juristischer Entscheid. Ich glaube, es ist nicht eine rechtliche, sondern eine politische Frage. Wer der Meinung ist, dass man die Freizügigkeit auch ohne flankierende Massnahmen als Lösung einführen könnte, und das tun möchte, der kann nicht für die Verknüpfung sein. Wer der Meinung ist, die Freizügigkeit sei nur mit solchen flankierenden Massnahmen möglich, der ist für diese Verknüpfung. Es ist nämlich eine Conditio sine qua non - das eine nicht ohne das andere.

In Bezug auf die flankierenden Massnahmen haben Sie klar entschieden: Es ist die Conditio sine qua non, dass die Personenfreizügigkeit kommen muss, damit es solche flankierenden Massnahmen gibt; sonst gibt es keine. Das haben Sie schon entschieden. Jetzt ist die Frage die: Wollen Sie sagen, dass es nur mit flankierenden Massnahmen eine Freizügigkeit gibt und dass es sie ohne diese nicht gibt? Das ist der politische Entscheid, zu dem Sie sich durchringen müssen. Da kann man sich nicht hinter Gutachten verstecken. Das Gutachten besagt: Es ist möglich. Ob es jetzt fragwürdig ist oder nicht, ist jetzt nicht entscheidend. Hier müssen Sie entscheiden.

Ich darf sagen, dass der Bundesrat stillschweigend von der Personenfreizügigkeit mit den flankierenden Massnahmen - aber nicht ohne diese - ausgegangen ist; sonst hätte er es ja nicht so vorgelegt. Er hat dies aber nicht expressis verbis gesagt. Wir müssen Ihnen den Entscheid überlassen. Aber es ist die Frage, ob man das eine oder das andere will. Das ist politisch zu entscheiden.

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