Briner Peter · Ständerat · 2004-12-14
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-14
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat Artikel 6 wesentlich erweitert. Diese Fassung will verhindern, dass ganze Arbeitskolonnen aus dem Ausland ohne jegliche Entsendemeldung Arbeiten in der Schweiz verrichten. Sie müssen sich vorstellen: Da telefoniert jemand in ein Amt, und eine halbe Stunde später stehen ausländische Arbeiter mit ihrem "Büsli" an der Baustelle. Das will man nicht.
Die Widerhandlung wird nach geltendem Entsendegesetz nur mit einer Busse bis 5000 Franken bedroht. Im Rahmen verschiedener Baustellenkontrollen sind vor allem in Grenzkantonen solche Missstände festgestellt worden. Der neue Absatz 2bis hat auch präventiven Charakter und schützt auch jene ausländischen Arbeitgeber, welche ihre entsandten Arbeitnehmenden ordnungsgemäss mit den vorgeschriebenen Meldeformularen den Behörden melden. Es ist also im Wesentlichen ein Absatz für die Bauwirtschaft und die zugewandten Sektoren.
Mit Absatz 4 kann der Bundesrat verhindern, dass auch Bagatellfälle von dieser Regelung betroffen werden. Er kann Ausnahmen beschliessen.
Seco, Imes und Bundesrat unterstützen diesen neugefassten Artikel. In der Kommission hat er zu keiner Diskussion geführt.