Lexipedia

Hofmann Hans · Ständerat · 2004-12-14

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-14

Wortprotokoll

Ich bin schon etwas enttäuscht, dass der Bundesrat nicht bereit ist, mein Postulat anzunehmen. Er anerkennt bereits im ersten Satz seiner Antwort die Stossrichtung meines Postulates. Weiter erklärt er, dass das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) die Kapazitäten der Empfangsstellen sukzessive erhöht habe; weiter unten in der Antwort heisst es, das BFF prüfe auch weitere Massnahmen. Eigentlich wäre das Grund genug, um das Postulat anzunehmen.

Ein möglichst rascher Asylentscheid, auch der zweiten Instanz, ist neben einem konsequenten Vollzug das wichtigste Instrument, um unechte Asylsuchende davon abzuhalten, in unserem Land ein aussichtsloses Asylgesuch zu stellen. Es war den so genannt unechten Flüchtlingen zu lange möglich, sich auch mit einem aussichtslosen Asylgesuch unter Ausschöpfung aller möglichen Rechtsmittel und Tricks oft über Jahre in unserem Land aufzuhalten. In letzter Zeit kann man eine gewisse Trendwende feststellen. Das will jedoch nicht heissen, dass das Ziel jetzt erreicht ist - im Gegenteil. Ich erwarte vom Bundesrat, dass er weiterhin alles unternimmt, um die Asylentscheide zu beschleunigen, und dass er anschliessend auch für einen konsequenten Vollzug durch die Kantone besorgt ist. Nur wenn wir im Asylwesen mindestens gleich schnell und gleich konsequent wie die übrigen Staaten Europas - insbesondere unsere Nachbarländer - handeln, können wir verhindern, dass wir mit dem Beitritt zum Dubliner Abkommen zur ersten Adresse, also zum bevorzugten Erstasylland, werden. Dann würde sich nämlich der von diesem Abkommen erwartete Vorteil sehr rasch ins Gegenteil verwandeln.

Aus der Stellungnahme des Bundesrates entnehme ich, dass das BFF derzeit in der Lage ist, über rund 50 Prozent der Asylgesuche bereits in den Empfangsstellen zu entscheiden. Es handle sich dabei um alle erkennbaren Nichteintretensfälle sowie um Asylgesuche, die sich für eine rasche materielle Behandlung eignen würden. Das freut mich natürlich. Aber diese hohe Erledigungsquote muss aufgrund der Tatsache, dass die Asylgesuchszahlen in diesem Jahr stark rückläufig waren, doch relativiert werden. Würden die Asylgesuchszahlen nämlich wieder stark ansteigen, müsste mit einer weit geringeren Erfolgsquote in den Empfangsstellen gerechnet werden, weil man dort dann personell überfordert wäre. Die heute erreichte Effizienz hängt folglich in erster Linie von den niedrigen Zahlen der Asylgesuche ab und kann deshalb in Bezug auf die künftige Entwicklung noch nicht als nachhaltig bezeichnet werden. Prognosen im Asylwesen sind ja ein höchst unsicheres Geschäft. Angesichts der weltweit nach wie vor zahlreich vorhandenen instabilen Länder - beispielsweise die Unruheherde auf dem afrikanischen Kontinent oder die labile Entwicklung der Nachfolgestaaten der ehemaligen Volksrepublik Jugoslawien und neuerdings auch die Vorfälle in der Ukraine - darf man sich punkto Effizienz mit dem bisher Erreichten nicht zufrieden geben.

Vor dem Hintergrund, dass seit Jahren rund 90 Prozent der Asylgesuche abgewiesen werden, erstaunt es mich doch, dass gemäss Stellungnahme des Bundesrates der Anteil an komplexeren Fällen, welche eine Behandlung an den Hauptstandorten des BFF erfordern sollen, noch rund 50 Prozent ausmacht. Aus meiner Sicht würde nichts dagegen sprechen, dass mehr spezialisierte Mitarbeiter des BFF in die Empfangsstellen entsandt würden, um die vorerwähnten, auch die komplexeren Fälle wo möglich vor Ort zu bearbeiten. Wenn nämlich heute vier Sektionen in der Lage sind, ungefähr 50 Prozent der Asylgesuche zu behandeln, so dürften z. B. acht Sektionen in den Empfangsstellen in der Lage sein, über 80 Prozent der Fälle rasch zu erledigen. Zudem hätte man mit dieser Verlagerung der Mitarbeiter eine Leistungsreserve bereit, die bei einem allfälligen Ansteigen der Asylgesuchszahlen sicherstellt, dass auch dann mindestens 50 Prozent der Fälle weiterhin in den Empfangsstellen bearbeitet werden können.

Zur Beschleunigung des ganzen Asylverfahrens ist es meines Erachtens gleichermassen unabdingbar, auch die Rechtsmittelinstanz mindestens teilweise zu dezentralisieren. Die Durchführung von mündlichen Verhandlungen vor Ort in den Empfangsstellen würde sich auch für materielle Verfahren eignen und die Rechtsmittelverfahren geradezu markant beschleunigen. In diesem Zusammenhang würde sich dann sicher auch die Frage nach einer allfälligen Verkürzung der Rechtsmittelfristen bei materiellen Verfahren stellen. Rasche Verfahren sind kostengünstige Verfahren. Wir müssen überall sparen, vor allem auch dort, wo wir uns seit Jahren mit zu langwierigen Verfahren leider einen oftmals sehr kostspieligen Leerlauf geleistet haben. Das betrifft natürlich nicht nur das Asylwesen. Ich bin deshalb schon etwas enttäuscht, dass der Bundesrat diesbezüglich auf mein Postulat gar nicht eingeht.

Mein Anliegen ist nicht die Ausgliederung der Schweizerischen Asylrekurskommission aus dem Bundesverwaltungsgericht. Auch stelle ich dessen Standort in St. Gallen überhaupt nicht infrage. Aber es sollte doch möglich sein, dass das Bundesverwaltungsgericht einzelne Richter und das entsprechende Personal, den Gerichtsschreiber und die administrativen Mitarbeiter, in die Empfangsstellen entsenden kann. Ich habe vom Bundesrat nicht verlangt, dass dies sofort so zu vollziehen sei. Dann hätte ich eine Motion eingereicht. Ich habe ihn lediglich gebeten, eine solche Vorgehensweise zu prüfen und dann Bericht zu erstatten. Wie zu Beginn angetönt, sagt der Bundesrat in seiner Antwort, dass das BFF in der Umsetzung der laufenden Revision des Asylgesetzes prüfen werde, ob weiter gehende organisatorische Massnahmen erforderlich seien. Herr Bundesrat, genau das und nicht mehr habe ich mit meinem Postulat verlangt.

Ich werde den Bundesrat hier beim Wort nehmen und die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Wenn ich mit meinem Postulat tatsächlich offene Türen einrenne, bin ich allenfalls auch bereit, es zurückzuziehen. Um dies definitiv [PAGE 881] entscheiden zu können, bitte ich Sie, Herr Bundesrat, mir in Ihrer Stellungnahme noch folgende vier Fragen zu beantworten:

1. Ist der Bundesrat bereit, alles vorzukehren, damit auch bei einer gegenüber der aktuellen Lage steigenden Anzahl von Asylfällen rund 50 Prozent der Gesuche in den Empfangsstellen erstinstanzlich erledigt werden können?

2. Wie definiert der Bundesrat die so genannt komplexeren Fälle, die seiner Meinung nach heute nur an den Hauptstandorten des BFF bearbeitet werden können? Weshalb können sie nur dort bearbeitet werden?

3. Ist der Bundesrat bereit, die Frage nach der Entsendung von einzelnen Mitarbeitern des Bundesverwaltungsgerichtes in die Empfangsstellen wenigstens grundsätzlich zu prüfen, das heisst, die Vor- und Nachteile einer solchen Lösung gegeneinander abzuwägen?

4. Für mich ist die zentrale Frage: Ist der Bundesrat gewillt, alles daranzusetzen, damit eine weitere Beschleunigung des erst- und zweitinstanzlichen Asylverfahrens auch zukünftig wo immer möglich gewährleistet werden kann?